Hallo, es handelt sich bei um um folgende Frage.
Ich bin vor viereinhalb Jahren in eine Neubau-Wohnung gezogen und bin jetzt zum 31.10 ausgezogen. Nun fordert der Vermieter, dass ich die Wohnung in einem renovierten Zustand übergebe.
Da ich mich ein wenig in das Thema von unwirksamen Klauseln eingelesen hab, es aber nicht komplett beurteilen kann, möchte ich euch mal fragen.
Der Mietvertrag lautet:
"Die Wohnung wurde in komplett renoviertem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichten sich bei Auszug die Mieträume ebenfalls in einem renovierten Zustand zu übergeben. Die Verpflichtung beinhaltet insbesondere das fachgerechte Streichen der Decken und Wände."
Was ist eure Meinung zu dieser Formulierung? Wirksam oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!