Das Wasser was überlief wurde sofort immer beseitigt.
Wasser, das immer sofort beseitigt wurde, kann keinen Schaden, bzw. kein Aufquellen bewirken.
Das Wasser was überlief wurde sofort immer beseitigt.
Wasser, das immer sofort beseitigt wurde, kann keinen Schaden, bzw. kein Aufquellen bewirken.
Hat einer nen Tipp?
Wenn in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann gehört der Wasserhahn dazu. Und wenn durch dein Verhalten die Arbeitsplatte "getränkt" wurde, dann ist die auch von dir zu ersetzen. Um eine Arbeitsplatte zu durchfeuchten braucht es schon mehr als nur ein paar Tage.
Was gehört zu einem üblichen Umfang bei der Treppenhaus/Gebäudereinigung?
Das wird von der Hausverwaltung mit der Reinigungsfirma vereinbart. Ich würde Fotos machen und Hausverwaltung und Vermieter damit versorgen. Vielleicht tut sich ja was.
NK-Abrechnung aus 2017
Diese Abrechnung ist seit Anfang 2019 verfristet, ein Guthaben muss dir aber ausgezahlt werden. Das gilt auch für die Abrechnung aus 2016. Wann die Kaution abgerechnet und ausgezahlt werden muss, hängt natürlich auch von der letzten noch offenen Betriebskostenabrechnung ab. Da kann der VM einen angemessenen Teil der Kaution bis Ende 2020 einbehalten.
Du solltest aber auf jeden Fall die 6 Monate abwarten, bevor du den Mahnbescheid auf den Weg schickst.
Das bedeutet, dass mein Anteil an den Gesamtkosten exorbitant gestiegen ist
Richtg erkannt. Da es hier aber um die Abrechnung von Wasserzählern ermittelten Verbräuchen geht, gibt es auch keinen Verteilerschlüssel, den der Vermieter beeinflussen könnte. Wie von dir richtig erkannt, ist dein Anteil am Wasserverbrauch mehr als ungewöhnlich. Wenn ein Haus mit 8 Parteien einen Gesamtverbrauch von 375 m³ hat und euer Verbrauch bei 97 m³ sein soll, kann der Fehler nur bei dir und euch zu finden sein.
Wo hast du denn das gesehen? Dein Wasserverbrauch wird über einen Zähler ermittelt, der nur deinen Verbrauch zählt.
Blöde Frage
Die Frage ist nicht blöd, sonst hätte ich sie nicht gestellt. Ich habe es selbst schon erlebt, dass auf einer Toilette das Wasser 24 Stunden amTag lief und da kommt im Jahr ganz schön was zusammen.
Rein rechnerisch ist diese Abrechnung für 2018 in Ordnung. Fehler beim Ablesen (manuell oder per Funk) kann von hier aus nicht geprüft werden. Andere Mieter im Haus und den Vermieter befragen, ob die was wissen. Ist sicher gestellt, dass z.B. die Toilettenspülung nicht sinnlos Wasser zieht?
Frage: Muss ich als Mieter erneut die Kosten dafür tragen?
Ja, wer denn sonst? Da du diese Fliegengitter selbt angebracht hast, ist dein Vermieter außen vor.
Schau mal in deinen Mietvertrag, was dort zum Thema Kleinreparatur vereinbart ist. Die Reparatur/Erneuerung des Gurtes wäre eine solche.
Jetzt meine Frage:
Und hier die Antwort: Werde Mitglied bei Haus & Grund, dem Vermieterverein, den es in jeder Stadt, Region gibt. Da bekommst du die rechtlichen Auskünfte, die dir ein Forum nicht geben darf.
Wie ist das rein rechtlich? Ist der Mietvertrag damit ungültig?
Nö, ist er nicht. Es ist einzig das Problem eures neuen Vermieters, wo ihr die 4 Wochen unterkommt. Und je nach dem, wie der Vormieter gekündigt hat, könnte er schadensersatzpflichtig sein.
wäre nur das Ordnungsamt da.
Nö, das ist eine andere Stelle im Rathaus, die zuständig ist für die Müllabfuhr.
würden uns über einige Tipps und Ratschläge freuen
Zuerst sollte man mit der zuständigen Behörde im Rathaus oder Landratsamt Kontakt aufnehmen, was die zu dem Problem meinen. Euer Vermieter hat ja schon gezeigt, dass er zur Klärung nichts beitragen will.
mitsamt einem Anwalt für Mietrecht und wir nicht die Absicht hegen, auszuziehen.
Wenn aber der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, dürfte sich die Restmietzeit dramatisch ändern. Schau dich besten mal nach einer neuen Bleibe um, bevor dieser Tag kommt.
Könnte es sein das unsere Nebenkosten enorm durch diesen Besuch steigen ?
Nö, Die Größe der Wohnung ändert sich ja nicht.
kann ich dagegen was unternehmen ?
Wie hoch ist der Rückstand? Per Gesetz darf die Kaution zu 3 gleichen Teilen gezahlt werden. Wie sieht es bei euch aus?
eigentlich will ich ned ausziehen, denn Umzüge sind ja richtig teuer
Dann verstehe ich nicht, warum du quasi darum bettelst, die Rote Karte zu kriegen. Die Fenster gehören dir nicht und dein Vermieter hat das Recht, eine Fensterwartung durch einen Fachmann vornehmen zu lassen. Sich dabei darauf zu berufen, dass du niemanden kennst, bei dem solch eine Wartung gemacht wurde, ist mit Verlaub gesagt, Kindergartengehabe. Und als ALG2 Bezieherin hast du alle Zeit der Welt für die Wartung durch einen Fensterbauer.
Fenster putzen und so bekommt man heutzutage auch selbst hin.
Es geht doch nicht um das Fensterputzen, sondern um "das und so" .
Der Vermieter kann von euch nicht verlangen, dass ihr den Garten in einen Topzustand bringt. Bleibt er aber bei dieser irrigen Auffassung, dann zeigt ihm die Fotos vom Einzug und wenn vorhanden dann auch Aussagen von Freunden und Bekannten.
Was können wir denn jetzt dagegen tun?
Nichts, denn der Veremieter ganz allein bestimmt, wer eine Wohnung bekommt.
1. Mit dem Vermieter ein ernstes Wort reden und die Herausgabe aller Schlüssel verlangen.
2. Wenn dieses Schloss kein Sicherheitsschloss ist, dann im Baumarkt oder Eisenwarenhandel ein Steckschloss kaufen und einsetzen, wenn man außer Haus ist. Bei einem Sicherheitsschloss den Schließzylinder austauschen und bei einem Auszug wieder den alten Schließzylinder rein.
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