Hallo zusammen,
es geht mir um folgenden Sachverhalt:
Ich habe meine Mietswohnung fristgerecht zum 30.06.19 gekündigt.
Im Rahmen der abschließenden Wohnungsbegehung am 30.06. wurde ich darum gebeten, noch ein paar Arbeiten zu erledigen, die im Übergabeprotokoll aufgenommen wurden.
Darunter fielen u.a. Reinigung der Fugen in der Dusche, Reinigung Kellerraum usw.
Dies erledigte ich am 02.07.19 und anschließend wurden die entsprechenden Positionen im Übergabeprotokoll abgehakt und von beiden Parteien unterzeichnet.
Ergebnis also: Lt. Übergabeprotokoll wurde die Wohnung mängelfrei übergeben.
Auf meine Frage, wann ich denn mit der Rückzahlung der Mietkaution rechnen könne, bekam ich gesagt, die kommenden Tage.
So weit, so gut.
Eine Woche später bekam ich eine E-Mail meines ehemaligen Vermieters mit dem Vorwurf ich hätte die Dübellöcher mit Silikon verschlossen, aus diesem Grund hätte ein Teil des Putzes erneuert werden müssen, was jetzt mit den Kosten sei.
Da dies nicht die erste Frechheit meines Vermieters in den letzten Jahren war (und wir einen Tag vorher noch telefoniert hatten, wo er keinen Ton davon sagte!), reagierte ich ziemlich erbost und machte ihm klar, dass ich 1. die Dübellöcher (was der Wahrheit entspricht) eben nicht mit Silikon, sondern mit überstreichbarer Spachtelmasse geschlossen habe und 2. im Übergabeprotokoll nichts dergleichen aufgeführt wurde.
Darauf hin bekam ich nochmal eine E-Mail zurück mit der Antwort, ich könne mir meine Unverschämtheiten sparen.
Seit dem habe ich zwei weitere E-Mails geschrieben, m.d.B. mir mitzuteilen, wann die Überweisung der Kaution veranlasst wird. Dies wurde bislang jedoch ignoriert.
Meine Frage jetzt, wann kann ich die Kaution zurückverlangen? Ich habe schon oft was mit 6-Monatsfristen gelesen, gilt dies auch im Fall von (mängelfreien) Übergabeprotokollen oder ist die Kaution dann sofort nach Auszug fällig?
Dazu muss ich sagen, dass ich 2,5 Jahre dort wohnte und trotz regelmäßiger Nachfrage noch keine Nebenkostenabrechnung erhielt.
Zumindest die NK-Abrechnung aus 2017 hätte ja seit dem 31.12.18 vorliegen müssen.
Ich habe damals darauf verzichtet, die Vorauszahlungen einzustellen, einerseits aus Rücksicht auf ein umgängliches Miteinander (Vermieter wohnt auf selbem Grundstück) und andererseits weil im Januar diesen Jahres bereits feststand (Trennung) dass ich im Laufe des Jahres ausziehen werde und ich mir dachte, die Abrechnungen ja noch bei Auszug verlangen könnte (dazu forderte ich den Vermieter in der Kündigung schriftlich auf).
Bei Wohnungsübergabe hieß es dann, die Festplatte mit den Daten wäre in Reparatur, es dauert noch.
Ich hatte mir die weitere Vorgehensweise so überlegt, noch einen Monat zu warten, dann eine schriftliche Frist per Einschreiben zu setzen hinsichtlich der Kaution und NK-Abrechnung aus 2017 und nach erfolgloser Verstreichung der Frist einen Mahnbescheid zu beantragen.
Was meint ihr?
Besten Dank im Voraus! ![]()