Wer zahlt Wasserhahn bzw Arbeitsplatte?

  • Hallo an alle, ich brauch einen Rat. Bei mir würde wegen eines Wasserschaden, die Küche abgebaut. Nun sollte sie wieder aufgebaut werden aber gestern meldet sich nun der Vermieter das der Wasserhahn defekt ist und ein neuer muss her auf meine Kosten. Die Küche gehört zur Wohnungsbesichtigung, nicht von mir gekauft. Heute bekomme ich die Nachricht die ganze Arbeitsplatte ist faul und muss neu gemacht werden. Auf meine Kosten.

    Der Punkt ist das der Wasserhahn schon lange angeschlagen ist da über diesen per Schlauch zur Heizung der Durchlauferhitzer immer mal aufgefüllt werden muss, dabei wurde natürlich auch die Arbeitsplatte nass. Das war nicht zu vermeiden. Das alles wusste der Vermieter. Hat einer nen Tipp? Lg

  • Hat einer nen Tipp?

    Wenn in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann gehört der Wasserhahn dazu. Und wenn durch dein Verhalten die Arbeitsplatte "getränkt" wurde, dann ist die auch von dir zu ersetzen. Um eine Arbeitsplatte zu durchfeuchten braucht es schon mehr als nur ein paar Tage.

  • Wenn in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann gehört der Wasserhahn dazu. Und wenn durch dein Verhalten die Arbeitsplatte "getränkt" wurde, dann ist die auch von dir zu ersetzen. Um eine Arbeitsplatte zu durchfeuchten braucht es schon mehr als nur ein paar Tage.

    Mein Verhalten?? Das Auffüllen gehört zur Wartung des Durchlauferhitzers und muss ja nach Heizbedarf einmal im Monat gemacht werden. Das Wasser was überlief wurde sofort immer beseitigt. Also ich lass mir da nichts ankreiden zumal der Vermieter davon wusste. Und auf die Nachfrage von einem Foto der Platte hab ich auch noch nichts bekommen. PS der Wasserschaden hat nichts mit der Küche zu tun. Die war nur im Weg.

    Einmal editiert, zuletzt von Vala (9. August 2019 um 13:01)

  • Eine Normale Arbeitsplatte (38 mm Spanplatte) hat in der Regel auf der Oberseite das Dekor und auf der Unterseite eine Art Dampfsperre drauf.

    Feuchtigkeit, kann nur über Schnittkanten bzw. Beschädigungen in die Platte eindringen.

    In der Regel werden die Schnittkanten bein Einbau NICHT versiegelt. Ich z.B. habe in unsere Küche die Schnittkanten mit Transparentem Silikon "dicht" gemacht .

    Aber selbst wenn irgendwo Feuchtigkeit in die Platte eindringt, dauert es eine gefühlte Ewigkeit bis diese sich Voll gesogen hat. Von daher war die Idee mit dem Fotos der "Platte" gar nicht so verkehrt. Weil da könnte ja jeder kommen und behaupten das der Mieter `dran Schuld hat ....

    Außerdem bin ich der Meinung, dass der VM es dem Mieter schon nachweisen müsste, dass er Schuld daran ist , dass die Platte sich mit Wasser voll gesogen hat !

    Und das wird schwer bis unmöglich ....

    Außerdem war da doch was mit einem Wasserschaden .... Oder ?

  • Hallo, der Wasserschaden war im Bad, und lief dann im Boden, bis zur Küche. Dazu muss ich noch sagen die Küche ist 25 Jahre alt, und im ständigen Gebrauch.

  • Außerdem bin ich der Meinung, dass der VM es dem Mieter schon nachweisen müsste, dass er Schuld daran ist , dass die Platte sich mit Wasser voll gesogen hat

    Im Mietrecht gilt eine Beweislastverteilung die nach dem Verantwortungsbereichen differenziert. Tritt ein Schaden im Verantwortungsbereich des Vermieters auf, muss er beweisen, dass der Mieter verantwortlich ist, tritt ein Schaden im Verantwortungsbereich des Mieters auf, so muss der Mieter sich entlasten. Die Küche dürfte den Verantwortungsbereich des Mieters unterfallen.

    Also bezüglich des Wasserhahnes ist auf Köbes Antwort zu verweisen, man muss schauen ob eine wirksame Kleinreparaturklausel vorliegt.

    Bezüglich der Arbeitsplatte muss man schauen, ob du wirklich vollständig die Beweislast trägst und ob du dich ggfs. entlasten kannst. Falls man darlegen könnte, der Mangel entstand durch einen defekten Einrichtungsgegenstand vom Vermieter, so liegt bei ihm wieder die Beweislast. Es ist also vom Einzelfall abhängig und nur durch einen Juristen endgültig zu beurteilen.

  • Das krasse ist ja das mein Vermieter nicht mal sich an den Hotel Kosten beteiligen will, nein er will gar nichts zahlen, bin ja seit 2 Monaten quasi am herumreisen. Dazu kommt daß die Wohnungstür undicht ist es zieht und regnet rein ebenso die Balkontür. Seit Ewigkeiten und da passiert auch nichts. Egal ich hab was neues gefunden und werde umziehen.

  • Das krasse ist ja das mein Vermieter nicht mal sich an den Hotel Kosten beteiligen will, nein er will gar nichts zahlen

    Du solltest in Erwägung ziehen, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und die Sache prüfen zu lassen, Dieser kann dann deine Mieterrechte durchsetzen. Wir können nur Tipps geben, aber wenn du nicht weiter kommst, dann lass dir helfen. Klar will ein Vermieter nichts freiwillig zahlen, dann muss man ihm eben Druck machen, wenn nötig gerichtlich.

  • Du solltest in Erwägung ziehen, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und die Sache prüfen zu lassen, Dieser kann dann deine Mieterrechte durchsetzen. Wir können nur Tipps geben, aber wenn du nicht weiter kommst, dann lass dir helfen. Klar will ein Vermieter nichts freiwillig zahlen, dann muss man ihm eben Druck machen, wenn nötig gerichtlich.

    Ist eingeschaltet:) Die Wohnung soll heute abgenommen werden und der nächste Streit steht bevor wegen der Reinigung. Alles total verstaubt und klebrig wenn man was anfassen tut. In einigen Schüsseln liegt cm hoch Staub.

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