Rechtlich korrekt läuft das ganze nicht ab.
Steht im Mietvertrag etwas von Vorauszahlungen oder Pauschale? Oder wirklich nur das, was du hier abgetippt hast?
Das Schreiben 2011, hast du das noch irgendwann zurückgeschickt? Hier steht ja mal etwas von Pauschale. Wenn er das Schreiben hat, könnte er es ja einfach unterschreiben und könnte damit ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar vorlegen. Oder hast du einfach gezahlt und es nie zurückgeschickt? Letztlich spielt das aber eine eher untergeordnete Rolle, denn dort steht nichts, dass die Pauschale für immer und ewig 75 € beträgt. Sondern nur, dass überhaupt eine Pauschale vereinbart wird. Das wäre evtl. interessant, wenn ihr euch nachher streitet, ob Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart wurden bzw. was im Mietvertrag dazu steht. Eine Änderung des Mietvertrages wäre natürlich nur durch beide Seiten möglich.
Grundsätzlich können auch Pauschalen erhöht werden, allerdings nicht nach Lust und Laune des Vermieters, sondern nur wenn er die gestiegenen Kosten nachweist und dann auch nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.
Eine Abrechnung kannst du nur fordern, wenn ihr Vorauszahlungen vereinbart habt oder er wieder eine Erhöhung der Nebenkosten geltend machen will. Ansonsten muss der Vermieter bei einer Pauschale keine Abrechnung erstellen, das ist mehr oder weniger der einzige sinnvolle Grund für eine Pauschale, man will sich die Arbeit (und Kosten) der Abrechnung sparen.
Was mir noch nicht klar ist, welche Betriebskosten da nun eigentlich über die Pauschale abgegolten sein sollen und welche über die Kaltmiete. Im Moment ist das alles ziemlich konfus. 30 € Nebenkosten für eine 100 m² Wohnung ist nichts (waren auch bis 2011 nicht viel), deshalb müsste da einiges in der Kaltmiete enthalten sein, 125 € sind im Rahmen des normalen, sprich, da wäre nichts oder nicht viel über die Kaltmiete abgegolten.