Beiträge von Schweinchenfan

    Rechtlich korrekt läuft das ganze nicht ab.

    Steht im Mietvertrag etwas von Vorauszahlungen oder Pauschale? Oder wirklich nur das, was du hier abgetippt hast?

    Das Schreiben 2011, hast du das noch irgendwann zurückgeschickt? Hier steht ja mal etwas von Pauschale. Wenn er das Schreiben hat, könnte er es ja einfach unterschreiben und könnte damit ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar vorlegen. Oder hast du einfach gezahlt und es nie zurückgeschickt? Letztlich spielt das aber eine eher untergeordnete Rolle, denn dort steht nichts, dass die Pauschale für immer und ewig 75 € beträgt. Sondern nur, dass überhaupt eine Pauschale vereinbart wird. Das wäre evtl. interessant, wenn ihr euch nachher streitet, ob Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart wurden bzw. was im Mietvertrag dazu steht. Eine Änderung des Mietvertrages wäre natürlich nur durch beide Seiten möglich.

    Grundsätzlich können auch Pauschalen erhöht werden, allerdings nicht nach Lust und Laune des Vermieters, sondern nur wenn er die gestiegenen Kosten nachweist und dann auch nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.

    Eine Abrechnung kannst du nur fordern, wenn ihr Vorauszahlungen vereinbart habt oder er wieder eine Erhöhung der Nebenkosten geltend machen will. Ansonsten muss der Vermieter bei einer Pauschale keine Abrechnung erstellen, das ist mehr oder weniger der einzige sinnvolle Grund für eine Pauschale, man will sich die Arbeit (und Kosten) der Abrechnung sparen.

    Was mir noch nicht klar ist, welche Betriebskosten da nun eigentlich über die Pauschale abgegolten sein sollen und welche über die Kaltmiete. Im Moment ist das alles ziemlich konfus. 30 € Nebenkosten für eine 100 m² Wohnung ist nichts (waren auch bis 2011 nicht viel), deshalb müsste da einiges in der Kaltmiete enthalten sein, 125 € sind im Rahmen des normalen, sprich, da wäre nichts oder nicht viel über die Kaltmiete abgegolten.

    Das tut der VM leider. Wir sind ein vier Parteienhaus mit VM im EG ....

    Solange es noch mehr Parteien gibt, ist es nicht so tragisch (bezogen auf mietrechtliche Fragen). Denn in einem 2-Familienhaus, in dem der Vermieter eine Wohnung bewohnt, gibt es so gut wie keinen Mieterschutz. Sprich, er könnte einfach ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen. Wenn es 4 Parteien sind, dann ist das hinfällig.

    Das ist doch Blödsinn. Wenn du etwas nicht weißt. dann solltest du gar nicht darüber schreiben.

    Das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhungen spielt für jeden Mietvertrag eine Rolle.

    Und was ändert sich praktisch durch das Sonderkündigungsrecht an der Kündigungsfrist?

    Dass dann die erhöhte Miete nicht zu zahlen wäre, spielt hier ja keine Rolle, weil der Mieter der Erhöhung zugestimmt hat. Darauf hätte es natürlich Einfluss, aber darum ging es ja in der Frage nicht. Sondern nur, ob das Sonderkündigungsrecht eine verkürzte Kündigungsfrist zur Folge hat.

    Das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung spielt nur bei Mietverhältnissens mit Kündigungsausschluss eine Rolle, d.h. wenn der Mietvertrag ansonsten gar nicht gekündigt werden könnte. Ansonsten entspricht die Kündigungsfrist genau der üblichen. Es ist also völlig korrekt, dass das Mietverhältnis zum 30.11. endet.

    Das hätten viele Vermieter gerne, dass Mieter defekte, mitvermietete Geräte ersetzen müssen (und sie dann auch noch dem Vermieter schenken müssen).

    Wenn ihr nicht klar für den Defekt verantwortlich seid, dann ist es Sache des Vermieters, das Gerät zu ersetzen. Soweit zur Theorie.

    Wir hatten das auch schon, da ist die Spülmaschine kurz vor unserem Einzug kaputt gegangen und die Vermieterin hat es über 4 Wochen nicht geschafft, ein Ersatzgerät zu beschaffen, weil sie auf ein günstiges Angebot warten wollte. Woche für Woche vertröstet. Sie musste ja nicht von Hand spülen und die Centbeträge, die die Mietminderung gewesen wären, machen den Aufwand nicht wett, sodass wir letztlich doch selbst eine Maschine beschafft haben, die wir natürlich beim Auszug mitgenommen haben. Man könnte natürlich darüber nachdenken, die Anschaffungskosten für die neue Maschine mit der Miete zu verrechnen (Ersatzvornahme), aber dann endet es eh im Streit, warum die Maschine so teuer war, die alte war nicht so viel wert,... Macht letztlich auch keinen Sinn.

    Gibt es für den Fall eine Liste mit Mängeln die er hinnehmen muss? Zum Beispiel 2 Dellen im Laminat (den wir zur Hälfte selber bezahlt haben und selber verlegt haben) etc.

    Wenn ich so etwas lese, könnte es wohl tatsächlich interessant werden. Wem gehört denn nun der Boden? Wurde das schriftlich festgehalten?

    Hinzunehmen sind grundsätzlich normale Abnutzungserscheinungen und da Laminat in Mietwohnungen meistens kein hochwertiger Bodenbelag ist, können da 2 Dellen, je nach Ausmaß schon darunter fallen.

    Wenn ihr beweisen könnt, dass Mängel/Schäden von den Vormietern verursacht wurden und bereits bei Einzug bestanden, ist das nicht euch zuzurechnen. Die Frage ist hier nur, könnt ihr das?

    Ihr könnt bei der Vorabnahme eine Bestandsliste machen, aber solltet dann eben keine Zusagen machen, was gemacht wird, was ihr zahlen würdet usw. Mit dieser Liste könnt ihr entweder selbst eine beliebte Suchmaschine bemühen oder eine fachkundige Person fragen, was davon euch zufällt und was der Vermieter zu machen bzw. welche Kosten er zu tragen hat. Danach sieht man weiter. Ich würde das erst mal gelassen sehen.

    Grundsätzlich kann der Vermieter auch jemanden bevollmächtigen und solange von diesem keine akute Gefahr ausgeht, müsst ihr diesen auch zur Wohnungsabnahme akzeptieren.

    Geht es um eine Vorabnahme? Die müsst ihr nicht dulden, empfehlenswert ist es aber grundsätzlich schon, v.a. wenn es tatsächlich Mängel gibt, die ihr beseitigen müsst. Hier sind genaue Absprachen vor der eigentlichen Rückgabe sinnvoll, damit später nicht unnötige Kosten entstehen.

    Wie will er euch denn abzocken? Wenn es tatsächlich Mängel gibt, die zweifelsfrei euch zuzuschreiben sind, müsst ihr ohnehin dafür aufkommen. Egal ob da der Vermieter, sein Anwalt oder eben der Sohn kommt. Gibt es strittige Punkte, könnt ihr das genauso festhalten und euch dann eben später evtl. vor Gericht streiten. Ihr solltet nur nicht blanko irgendetwas unterschreiben oder euch auf mündliche Aussagen verlassen, sondern alles schriftlich festhalten, damit es später beweisbar ist. Was befürchtest du denn? Ihr könntet auch bereits vor der Vorabnahme/Abnahme der Wohnung alles sehr detailliert mit Zeugen fotografieren und dies als "eure" Beweise aufheben.

    Die Klausel zu Schönheitsreparaturen braucht hier nicht weiter diskutiert zu werden, denn bei solchen Farbaktionen geht es in den Bereich der Beschädigungen. D.h. auch eine unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen würde daran nichts ändern.

    Aber anderer Punkt: Du hast die Raufaser entfernt und hast da ja teilweise Vliestapeten mit Muster angebracht. Da ist überstreichen u.U. gar nicht so einfach, denn solche Mustertapete ist i.d.R. nicht überstreichbar bzw. nicht dazu gedacht und entsprechend sieht es aus. Dann wäre es zwar weiß, aber trotzdem nicht unbedingt der vertragsgemäße Zustand. Gab es dazu irgendwelche Absprachen mit dem Vermieter? Evtl. musst du hier also sogar die Tapeten entfernen und die ursprüngliche Raufaser-Tapete (die gut überstreichbar ist) wieder anbringen.

    Zu den Farben:

    M.E. wäre höchstens das Schlafzimmer akzeptabel. Alles andere finde ich viel zu bunt und zu grell. Orange oder flieder können helle, neutrale Farben sein, aber nicht so, wie auf den Bildern. Ich denke auch, dass du hier noch mal den Pinsel schwingen musst, wenn sich niemand findet (woran ich meine Zweifel habe, denn das ist schon sehr eigenwillig, auch die Zusammenstellung und jedes Zimmer der Wohnung ganz anders). Ich denke nicht, dass ein Vermieter das akzeptieren muss.

    Einzugstermin: 01.09.2017, bestätigt am 10.07.2017.

    Nach Eintreffen des neuen Mietvertrages hab ich meinem Mitbewohner von dem Umzug erzählt,

    Schriftlich gekündigt hast du wann? Wurde dein Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet? Welche Kündigungsfrist hast du laut Mietvertrag? Kündigungsausschluss?

    Im Titel steht etwas von außerordentlicher Kündigung. Internetversorgung durch den Hauptmieter ist vertraglich zugesichert? Hast du deren fehlen schriftlich angemahnt? Was hast du unternommen? Über welchen Zeitraum stand das Internet nicht zur Verfügung?

    Ich glaube, hier fehlt es an Gründen für eine außerordentliche Kündigung. Deshalb bleibt nur die fristgerechte.


    Zitat


    und ihn gefragt, wie wir die Zurückzahlung der Kaution handhaben wollen. Resultat: er will die Kaution nicht zurückzahlen, da ich nicht fristgerecht gekündigt habe. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass er sich zum 01.09 einen neuen Mitbewohner suchen kann und für ihn somit kein finanzieller Verlust besteht.

    Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Falls du noch nicht fristgerecht gekündigt hast, kannst du dies noch nachholen und fristgerecht zum 31.10. kündigen, sofern nichts abweichend vereinbart ist oder das Zimmer möbliert vermietet wurde.

    Zu wann sich dein Vermieter einen Nachmieter sucht, ist ihm überlassen. Du musst bis zum Ende des Vertrages die Miete bezahlen. Ihr könntet euch natürlich darauf einigen, dass du die Mietsache früher zurückgibst und er auf die Mietzahlung verzichtet, aber das muss er nicht. Er kann auch einfach auf die mietvertraglichen Pflichten verweisen. Vielleicht will er ja zukünftig gar keine WG mehr.

    Zitat


    Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Kaution zurückerhalte?

    Bisher besteht kein Anhaltspunkt, warum er die Kaution einfach behalten kann. Außer natürlich, du würdest die Mietzahlungen ab 01.09. einstellen, allerdings kann der Vermieter diese dann auch einfach über einen Mahnbescheid etc. einklagen. Das wird für dich nur teurer, weshalb du dringend eine Lösung mit dem Vermieter suchen solltest oder eben weiterhin zahlen.

    Die Kaution darf er ohnehin noch über das Ende des Mietverhältnisses hinaus eine Weile behalten.


    Der Vermieter erstellt ja die NK Abrechnung und es lagen ihm aus 2014 bereits Werte von uns vor - wenn diese sich in 2015 plötzlich so deutlich verändern, hätte er ja schon bei der Erstellung der Abrechnung stutzig werden können? Ja, wir haben das ebenfalls übersehen aber vielleicht ist dem Vermieter und Ersteller eher zuzumuten, den Fehler zu erkennen als dem Mieter - das ist ja deren täglich Brot.

    Sicherlich hätte das dem Vermieter auch auffallen können/sollen, aber als Fehler ist ihm das trotzdem nicht anzukreiden. Er hat sich ja selbst benachteiligt dadurch, weil er deutlich länger auf sein Geld warten musste. Ein Vermieter/Verwalter, der mitdenkt bei der Abrechnung, sollte realistischer schätzen, aber leider kann man davon nicht immer ausgehen. Manche nehmen auch einfach nur die nackten Zahlen, klimpern sie ins Programm ein und drücken nur noch die Knöpfe "Abrechnung erstellen" und "drucken".

    Ihr seid aber auch zum großen Teil mit Schuld an dieser Situation. Wenn ihr seht, dass in der Abrechnung für 2015 ein viel zu niedriger Wert angesetzt da geschätzt wird, hättet ihr diesen auch korrigieren lassen können. Aber vermutlich habt ihr euch einfach über die niedrigen Kosten gefreut. Dennoch war bereits vorher klar, dass ihr im nächsten Jahr den Verbrauch auf dem Zähler mit bezahlen werdet, diese Rechnung bekommt ihr nun in 2016. Mit nichts anderen war zu rechnen, wenn ihr nicht auszieht oder für immer schätzen lasst.

    Den Wert für 2015 könnt ihr binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung beanstanden. Allerdings dürfte das keinen so großen Unterschied machen, außer, die Wasserpreise wären exorbitant gestiegen im letzten Jahr.

    Die monatliche Vorauszahlung kann auch ein Mieter anpassen. Wenn ihr das Gefühl habt, ihr zahlt viel zu wenig voraus, dann könnt ihr das auch selbst erhöhen. Der Vermieter wird höhere Vorauszahlungen wohl eher nicht ablehnen, denn davon kann er nur profitieren.

    Du könntest dir beim Vermieter allerdings die Genehmigung zur Untervermietung holen. Eine Teil unterzuvermieten kann er dir kaum ausschlagen, eine komplette Untervermietung allerdings schont, da es eine Gebrauchsüberlassung wäre.

    Es ist richtig, dass der Vermieter die Gebrauchsüberlassung nicht genehmigen muss, aber greift dann nicht § 549 BGB? Damit würde sich der Vermieter ja ins eigene Fleisch schneiden, denn damit wäre wieder die Kündigung des Mietverhältnisses möglich.

    An sich ist diese ganze Abrechnung nicht an einen Punkten nicht nachvollziehbar bzw. beim Warmwasser nicht korrekt. Woher die Gesamtsumme beim Warmwasser kommt, ist völlig unklar und nach Personen darf er nicht abrechnen (siehe Heizkostenverordnung). Hier darfst du die Kosten um 15 % kürzen, weil eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht ist.

    Ansonsten würde ich Einsicht in die Belege verlangen und da genau nachschauen, wie die Beträge aussehen. Ob für Gewerbe eine Trennung vorgenommen werden muss, hängt davon ab, ob es tatsächlich deswegen höhere Kosten gibt oder nicht. Das gilt es zu prüfen.

    Wenn dich der Vermieter an das Unternehmen verweist, ok, allerdings ist es absolut korrekt, dass der Vermieter dein Ansprechpartner ist.

    . Der Gärtner kostet zum Beispiel nun 1.050 € p.a. statt 500 € p.a. und es ist im Vergleich zum letzten Jahr ein gänzlich neuer Posten in der Abrechnung aufgetaucht: Allgemeinstrom iHv 450,00 €. Erstaunlich ist neben dem plötzlichen Auftreten dieser Position, dass im gesamten Gemeinschaftsbereich gerade mal vier Glühbirnen existieren.

    Dass Gärtner deutlich teurer werden, ist nicht so ungewöhnlich. Ggf. bestand da vorher ein recht günstiger Vertrag, der abgelaufen ist und man sich nun neu einigen musste oder man evtl. auch mit der bisherigen Arbeit nicht zufrieden war.

    450 € Allgemeinstrom klingt schon recht viel. Gibt es eine gemeinsame Anlage für Satelliten-Fernsehen? Klingel mit Videokamera? Oder ähnliche Verbraucher, an die man nicht gleich denkt? Ggf. ist hier auch etwas nicht korrekt angeklemmt, aber das ist nicht einfach herauszufinden.

    Die Lärmbelastung ist enorm, da das Dach komplett abgedeckt wird. Fenster öffnen ist nur eingeschränkt möglich, da sonst die ganze Wohnung vollgestaubt und verdreckt wird.

    Was wird denn genau gemacht? Energetische Sanierung? Oder "nur" Instandhaltung des Dachs?

    Im Internet lassen sich Listen finden, für welche Einschränkungen prozentual wie viel Mietminderung angesetzt werden konnte in einzelnen Gerichtsentscheidungen. All das dann schriftlich ankündigen und abwarten.

    Man sollte sich halt immer fragen, ob sich das alles lohnt oder man ggf. durch die gesparten 50 € ganz oben auf der Liste der Kandidaten für die nächste Mieterhöhung landet.

    Mietminderung für den Stellplatz ist recht einfach, wenn du diesen zweifelsfrei nicht nutzen kannst. Schriftlich an den Vermieter schicken, dass du die Miete minderst, wenn er nicht wie vertraglich vereinbart einen alternativen Stellplatz zur Verfügung stellt. Diese ist ja praktischerweise konkret ausgewiesen.

    Wie schränkt dich die Sanierung ansonsten bei der vertragsgemäßen Nutzung deiner Wohnung ein, außer, dass du unter dem Gerüst hindurch laufen musst?

    Hallo!

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Möglich wäre, dass die Höhe der Nachzahlung aus einer deutlich zu gering veranschlagten Vorauszahlung ergibt. Allerdings verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, warum unsere Vormieter 200 € nachzahlen mussten + die Höhe der Vorauszahlung angepasst wurde und wir nun erneut 500 € nachzahlen müssen.
    Das gleiche Problem bei unseren Nachbarn:

    2015 400 Euro Nachzahlung + XY € Erhöhung des monatlichen Abschlags
    2016 600 Euro Nachzahlung + XY € Erhöhung des monatlichen Abschlags
    Da muss doch irgendwas bei der Abschlagsberechnung falsch laufen?

    Wenn das so weitergeht, zahlt man bald 500 Euro im Monat nur für die NK - wisst ihr worauf ich hinaus möchte?

    Wir haben von 5 Räumen gerade mal einen per Smart Home von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf 19 Grad geheizt. Alle anderen Räume wurden konstant auf 16.5 Grad gehalten. Ich glaube viel weniger kann man (bzw. unsere Vormieter) gar nicht heizen, dass wir eine so erhebliche Nachzahlung (durch Heizkosten) erzeugen könnten. In Betracht kommen dann nur andere NK.

    Natürlich kann man das Verbrauchsverhalten verschiedener Parteien nicht gleichstellen. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass bestimmte Parteien jedes Jahr aufs neue hunderte Euro nachzahlen müssen und eine höhere Vorauszahlung leisten müssen, während eine andere Partei absolut keine Auffälligkeiten in der Abrechnung hat.
    Woraus kann sich sonst eine Nachzahlung von 500 € ergeben, wenn nicht aus Heizkosten oder zu geringem Abschlag?

    Es gibt ja noch diverse andere Posten in der Abrechnung, die sich ebenfalls verteuern können. Die Heizkosten sind zwar nicht billig, aber noch im Rahmen würde ich sagen, ich denke, daran liegt es nicht.

    Was mir in der Abrechnung auffällt: du schreibst etwas von Ladenlokal in deinem ersten Beitrag, aber in der Abrechnung findet keine Trennung Wohnen/Gewerbe statt. Außerdem sind ausgerechnet die auffällig hohen, anderen Posten Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Diese können deutlich teurer werden, wenn Gewerbe im Haus ist und dann muss ein Vorwegabzug für die Gewerbeeinheit vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Müllgebühren, die z.B. für Gewerbemüll höher sind.

    Dieser Abrechnungsschlüssel, teils nach Personen, teils nach Fläche, teils nach Parteien, ist im Mietvertrag so vereinbart?

    Ganz wichtige Information zu Beginn:
    Ihr seit seit Anfang des Monats im Grundbuch eingetragen?

    Wenn ja, siehe unten. Wenn nein, dann hat die Mieterin bisher mit euch erst mal wenig zu tun und muss gar nichts, außer, ihr habt eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers und ihr diese auch vorgelegt.

    P.S. Wenn jemand einen Weg sieht, bezogen auf die Situation, eine fristlose Kündigung auszusprechen bitte melden.

    Sehe ich ehrlich gesagt nicht. Du hast sicherlich berechtigtes Interesse an einer Besichtigung bzw. Anbringungen von Rauchmeldern, aber du kannst auch die Duldung dieser Maßnahmen einklagen.

    Was hast es mit diesem Schrank auf sich? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus?

    Zitat


    Ich habe derzeit die Befürchtung auch nach der sechs monatigen Kündigungsfrist keinen Zugang zu bekommen....

    Wohl hier nicht unwahrscheinlich, aber damit ist zu rechnen, wenn man ein vermietetes Objekt kauft.

    Hallo,

    schwer zu sagen. Ich denke, dass das Vorhandensein mietbarer Parkplätze durchaus ein positives Merkmal ist. In einigen begehrten Lagen ist Parkraum weder für Geld noch gute Worte zu bekommen.

    Das denke ich auch. In einer Ecke, wo öffentliche Parkplätze nicht oder kaum zur Verfügung stehen, ist auch ein anmietbarer Parkplatz werterhöhend. Ja, der Vermieter kassiert dann quasi doppelt, aber die Schaffung bzw. der Kauf von Parkplätzen kostet in solchen Lagen dann auch viel Geld.

    Man müsste das im Mietspiegel noch mal genauer nachlesen bzw. bei denen fragen, die ihn erstellt haben. Ich kenne kaum Vermieter, die Stellplätze kostenlos mitvermieten, wenn diese genau zugeordnet sind. Deshalb würde ich eher davon ausgehen, dass allein die Tatsache, dass es sie gibt und man sie anmieten kann, bereits positiv gewertet werden kann, aber das ist mit den spärlichen Informationen, um welchen Mietspiegel es geht, nur Spekulation.

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