Betriebskosten und Erhöhung zulässig oder nicht ?

  • Hallo und guten Tag hier im Forum,

    ich bin Tagesmutter in Oberhausen, 54 Jahre alt und lebe mit meinen beiden Kindern 22 und 13 seit 2008 in einer ca. 100 qm großen Wohnung.
    Zu Beginn hatte ich eine Betriebskostenvorauszahlung von 30 € zu meiner Kaltmiete von 575 € zu zahlen (Gesamt 605 €) die Heizkosten rechne ich direkt
    mit dem Energieversorger ab.
    Im Mietvertrag findet sich folgender Wortlaut gedruckt (Mietvertrag von Haus & Grund):

    "Die Verteilung (Umlage) der Betriebskosten auf die Mieter erfolgt - ausgenommen heizkosten - nach dem Anteil der Wohnflächen.

    Abweichend hiervon werden die folgenden positionen nach KOPFZAHL verteilt: Wasser und Allgemeinstrom

    Die Folgenden positionen nach: (und jetzt kommt ein vom Vermieter handschriftlich eingesetzer Text) -> Alle übrigen Betriebskosten sind in der Miete enthalten. Ebentuelle Erhöhungen der Betriebskosten werden anteilig nach der Wohnfläche umgelegt."

    Soweit der Text zu diesem Punkt.

    Dann im Jahre 2011, genauer am 01.05,2011 rief mich der Vermieter an und teilte mir mit, das er die Betriebskosten auf 75 € erhöhen würde und mir ein entsprechendes Schreiben zuschickt.
    Ich beschwerte mich in diesem Telefonat, das das ja doppelt so viel wäre, und er kam mir in sofern entgegen, das er sagte :"Wir können das ja Festschreiben und das ist jetzt wirklich eine endgültige Summe. Es gibt keine weitere Erhöhung mehr.
    Ich war beruhigt und akzeptierte mündlich.

    Ich bekam einige Tage Später ein Schreiben, das den folgenden Wortlaut enthielt:

    Überschrift: Anlage zum Mietvertrag

    Pauschalierung der Nebenkosten

    Hiermit vereinbaren der Vermieter (Name und Adresse des vermieters)

    und der Mieter (Mein name und Adresse)

    dass alle Betriebskosten zukünftig durch eine pauschale Abschlagszahlung von aktuell monatlich 75 € abgegolten sind. Die Vereinbarung ist rückwirkend zum 01.01.2011 gültig.

    Darunter zwei Unterschriftsfelder.

    Er hat nicht unterschrieben, ich habe unterschrieben.

    Ich bekam aber Zweifel, und habe das schreiben erst mal nicht abgeschickt.

    Es war ja auch nicht seine Unterschrift drunter.

    Und ich wusste nicht, ob ich nicht vielleicht damit schlechter stehe.

    Zwei Wochen danach rief mich der Vermieter an und beschwerte sich, das er bisher noch keine Zahlungen erhalten habe. Es war ja rückwirkend formuliert und es waren daher noch 5 x 45 € (225 €) aus seiner Sicht offen.

    Ich bekam es mit der Angst, weil ich meine Beruf als Tagesmutter in dieser Wohnung ausübe und auch mit meinen beiden kindern als Alleinerziehende Frau leben musste. Also überwies ich das Geld in der Annahme, das das ja jetzt das Ende alle Erhöhungen wäre.

    Jetzt erhielt ich Ende letzten Jahres erneut eine Erhöhung der Betriebskosten auf 125 €.

    Da ich mich in einer persönlichen Kriese befand, diskutierte ich zwar mit dem Vermieter und wehrte mich mit Worten, weil das ja gar nicht sein kann. Ich hatte ja von ihm schriftlich, das alles Pauschal mit 75 € erledigt ist ... aber am Ende bezahlte ich dann doch. Er sagte es wäre ja alles teurer geworden: Müll, Abwasser, etc.

    Jetzt hat er sich letzte Woche wieder gemeldet und kündigte bereits die nächste Erhöhung an.

    Eine Betriebskostenabrechnung habe ich seit 2008 nie erhalten.

    Ich möchte einmal fragen, was ich da machen kann ?

    Ist das Schreiben mit der Pauschalierung gültig oder ungültig auch ohne seine Unterschrift und nur durch unsere Telefonische Vereinbarung und Einigung ?
    Ich kann dieses Schriftstück überhaupt nicht einschätzen.

    Ich weiß mir keine Rat und Anwalt und Gericht sind für mich Horrorvorstellungen.

    ich brauche doch die Wohnung um meinen Beruf ausüben zu können.

    Natürlich kann ich jetzt eine Betriebskosten Abrechnung fordern, aber ich möchte eigentlich wissen, ob unsere Vereinbarung mit den 75 € auch ohne seine explizite Unterschrift

    gültig ist oder nicht. Es ist ja von ihm abgefasst und trägt den Titel "Anlage zum Mietvertrag" . Wer kann mir das beantworten ?

    Danke an die Leser und mit den besten Grüßen in die Runde.

    Margret

  • Rechtlich korrekt läuft das ganze nicht ab.

    Steht im Mietvertrag etwas von Vorauszahlungen oder Pauschale? Oder wirklich nur das, was du hier abgetippt hast?

    Das Schreiben 2011, hast du das noch irgendwann zurückgeschickt? Hier steht ja mal etwas von Pauschale. Wenn er das Schreiben hat, könnte er es ja einfach unterschreiben und könnte damit ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar vorlegen. Oder hast du einfach gezahlt und es nie zurückgeschickt? Letztlich spielt das aber eine eher untergeordnete Rolle, denn dort steht nichts, dass die Pauschale für immer und ewig 75 € beträgt. Sondern nur, dass überhaupt eine Pauschale vereinbart wird. Das wäre evtl. interessant, wenn ihr euch nachher streitet, ob Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart wurden bzw. was im Mietvertrag dazu steht. Eine Änderung des Mietvertrages wäre natürlich nur durch beide Seiten möglich.

    Grundsätzlich können auch Pauschalen erhöht werden, allerdings nicht nach Lust und Laune des Vermieters, sondern nur wenn er die gestiegenen Kosten nachweist und dann auch nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.

    Eine Abrechnung kannst du nur fordern, wenn ihr Vorauszahlungen vereinbart habt oder er wieder eine Erhöhung der Nebenkosten geltend machen will. Ansonsten muss der Vermieter bei einer Pauschale keine Abrechnung erstellen, das ist mehr oder weniger der einzige sinnvolle Grund für eine Pauschale, man will sich die Arbeit (und Kosten) der Abrechnung sparen.

    Was mir noch nicht klar ist, welche Betriebskosten da nun eigentlich über die Pauschale abgegolten sein sollen und welche über die Kaltmiete. Im Moment ist das alles ziemlich konfus. 30 € Nebenkosten für eine 100 m² Wohnung ist nichts (waren auch bis 2011 nicht viel), deshalb müsste da einiges in der Kaltmiete enthalten sein, 125 € sind im Rahmen des normalen, sprich, da wäre nichts oder nicht viel über die Kaltmiete abgegolten.

  • Der Mietvertrag hat 22 Seiten. Im Wesentlichen klingt der Vertrag auch gut und Fair.
    Im Mietvertrag selbst ist von "Vorauszahlung" die Rede. Es war mir immer klar, das eventuell noch Erhöhungen kommen können.
    Aber die Art und Weise, wie das jetzt geschieht, in welcher Höhe und Geschwindigkeit, die verwundert jetzt schon sehr.
    und das ich durch die Pauschalierung keine Einsicht in die Betriebskosten bekomme auch.
    Das hätte ich wohl bei der Erhöhung einfordern müssen.

    Die genannten Punkt (was ist in welcher Position einzeln enthalten) sind mir teilweise auch unklar.

    Ich sehe schon, das ich um eine richtige Beratung und das genaue untersuchen des Mietvertrages wohl nicht herumkomme.
    Gleich morgen mache ich mal einen Termin beim Mieterverein hier.

    Danke Schweinchenfan, für diese Zeilen, sie haben mich auf einige wichtige Punkte hingewiesen, die ich noch nicht bedacht hatte.

    Danke !!

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