Beiträge von Schweinchenfan

    Wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, ist das häufig ausreichend, um die Kosten umlegen zu dürfen. Es müssen nicht alle Kosten explizit einzeln aufgeführt sein. Wie das nun allerdings in deinem konkreten Fall zu bewerten ist, ist eine Frage für einen Anwalt, der den Wortlaut des Vertrages prüfen muss. Das dürfen wir hier nicht.

    Nein, solche einseitigen Vertragsänderungen sind nicht möglich. Der Vermieter muss dem zustimmen.

    Das mit der Kaution könnte unter Umständen schon ein Problem werden, denn der Passus im Mietvertrag sagt ja nicht, dass sie auch tatsächlich bezahlt wurde, wenn der Vermieter das bestreitet.

    Solange der Gebrauch der Mietsache nicht eingeschränkt ist, muss der Vermieter nichts renovieren, auch wenn der Boden nicht mehr schön ist oder 25 Jahre nichts gemacht wurde. Aus dieser Sicht ist es also durchaus denkbar, eine Vereinbarung zu treffen, dass der Vermieter renoviert und dafür die Miete erhöht wird. Dies sollte vorab schriftlich vereinbart werden.

    Ansonsten begründen neuer Boden oder eine neue Duschkabine in den wenigsten Fällen eine Mieterhöhung, es ist jedoch fraglich, ob ihr das verlangen könnt. Andererseits wäre aber evtl auch eine Mieterhöhung ganz unabhängig von irgendwelchen Maßnahmen möglich.

    Aus Vermietersicht würde meist eher eine vollständige Modernisierung des Bades Sinn machen, was wiederum eine Mieterhöhung ermöglichen könnte.

    Evtl. besteht von Seiten des Vermieters auch kein großes Interesse, dass ihr noch deutlich länger dort wohnt, wenn eure Miete aufgrund der langen Mietdauer deutlich unter dem Mietspiegel liegt. Dementsprechend gering könnte die Motivation sein, euch da entgegen zu kommen.

    Aus diesen verschiedenen Ansätzen liegt es nun an euch, wie ihr weiter verfahren wollt.

    Ohne Zählerstände am 31.12. können sie die Gasrechnung nicht auf das Kalenderjahr umrechnen. An sich ist das gar kein Problem und kann/muss von der Abrechnungsfirma gemacht werden.

    Du könntest den Abrechnungszeitraum für die Abrechnung gegenüber den Mietern auf den der Gasrechnung anpassen. Allerdings brauchst du dann die Zählerstände zum 01.04.. Diese Entscheidung musst du also schnell treffen, wenn du das für 2020 noch ändern willst.

    Hast du einen eigenen Mietvertrag mit der Vermieterin? Oder bist du einer von mehreren Mietern in einem gemeinsamen Vertrag?

    Wenn ersteres, kannst du den Vertrag einfach mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen (sofern die Vermieterin nicht in der Wohnung wohnt) und dann ist es an der Vermieterin, einen Nachmieter zu suchen.

    Wenn du einer von mehreren Mietern bist, wird es deutlich komplizierter.

    Wenn es kein Dokument gibt, aus dem klar hervorgeht, wie die vertragliche Situation ist, dann bleibt nur der Gang zu einem Anwalt, der nach Sichtung aller Unterlagen und Details eine Aussage darüber treffen kann. Das können wir hier nicht bewerten.

    In vielen Fällen muss der Verbrauch erfasst werden, ansonsten könnt ihr die Kosten um 15% mindern. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa eine Wärmepumpenheizung.

    Es wird aber immer eine Umlage nach Fläche zwischen 30 und 50% der Kosten geben, eben genau um Mietparteien, die von den anderen (die wegen dem Wärmeverlust umso mehr heizen müssen) mit beheizt werden, an den Kosten zu beteiligen. Nur weil ihr eure Heizung nicht aktiv öffnet, heißt das nicht, dass ihr keine Heizkosten verursacht.

    Fakt ist, dass die Verbrauchserfassung Geld kostet, das die Mieter zu tragen haben. In neueren, gut isolierten Häusern stehen diese Kosten oft in keinem Verhältnis zu den Kosten für Brennstoff, Wartung usw.. Da tut man sich keinen Gefallen, auf die Verbrauchserfassung zu bestehen.

    Welche mietrechtlichen Folgen hätte es, wenn bis auf Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und Lebensmittelgeschäften alles andere geschlossen bleiben muß und somit auch keine Spedition den Umzug- und kein Handwerker Renovierungsarbeten erledigen kann und wir daher die alte Wohnung nicht termingerecht verlasssen- und in die neue Wohnung nicht termingerecht einziehen können?

    Diese Frage kann dir aktuell keiner beantworten. Wir haben selbst das große Problem, dass wir am kommenden Wochenende umziehen müssen, um einen Kaufvertrag zu erfüllen. Ob wir das jedoch dürfen/können, wissen wir heute noch nicht. Dafür gibt es bisher rechtlich keine Lösung, da wir diesen Fall in der BRD noch nie hatten. Die einzige Lösung, die der Notar vorgeschlagen hat: miteinander reden. Grundsätzlich kommt man nicht in Verzug, wenn die Situation unverschuldet ist. Wenn ein Umzug unmöglich ist, dann ist unmöglich.

    Ich würde vermutlich in der aktuellen Situation nichts riskieren, wenn man es noch vermeiden kann. Es weiß niemand, wie es weiter geht.

    Gab es eine Anrechnung, die eine Nachzahlung ergeben hat? In diesem Fall dürfen die Vorauszahlungen angepasst werden.

    Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, diese anzupassen.

    Es gibt keine Warmwasserzähler, weil das Wasser bisher dezentral elektrisch erzeugt wurde bzw die eine Mietpartei eine eigene Heizung mit Warmwasseraufbereitung hat.

    Es gab 2 Wärmemengenzähler je 60€ und 7 Kaltwasserzähler je 11€. Eine Mietpartei wie gesagt eigene Heizung, deshalb auch kein Wärmemengenzähler für diese.

    Partei A: 60€+22€+40€= 122€/Jahr

    Partei B: 60+33€+40€=133€/Jahr

    Partei C mit eigener Heizung= 22€+40€= 62€

    Ich würde sagen, normal.

    Bei uns kosten die Wärmemengenzähler 60 €/Jahr und die Kaltwasserzähler je knapp 11 €/Jahr. Warmwasserzähler haben wir nicht. Wir stellen die Heizkostenabrechnung mit 120 € in Rechnung, allerdings für ein 3-Familienhaus. Das Angebot des Wärmedienstleisters war sehr deutlich darüber, weil dieser eine pauschale Liegenschaftsgebühr von 200 € verlangt zzgl. der Abrechnung.

    Die zeitlichen Zusammenhänge sind mir nicht klar. Wenn das Haus im Mai 2019 verkauft wurde, hat der alte Vermieter zu einem Schaden im Oktober 2019 längst nichts mehr zu sagen, wenn es eine Zwangsversteigerung war.

    Für euch ist entscheidend, wann der Umzug war. Innerhalb der genannten Frist von 6 Monaten muss der aktuelle Vermieter auf euch zukommen. Dann kann man weiter sehen. Was er genau will, für welche Schäden ihr aufkommen sollt usw. Das ist dann ein Fall für eine konkrete Rechtsberatung durch einen Anwalt oder über den Mieterbund.

    Ist denn der neue Eigentümer schon auf euch zugekommen?

    Grundsätzlich können solche Forderungen wegen Verschlechterung der Mietsache nur bis 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden. Nur bis dahin hat der neue Eigentümer überhaupt Zeit.

    Ich war tatsächlich schon länger nicht auf Wohnungssuche. Häufig ist es auch eher die Kombination aus Budget und Ansprüchen, weshalb angeblich so viel Wohnungsnot herrscht und "alle suchen". Meine Erfahrung von der anderen Seite ist eher, dass die verzweifelt Suchenden sehr konkrete Vorstellungen von Wohnung und Preis haben, die bei den heutigen Verhältnissen einfach nicht zusammen passen oder die EINE Wohnung gesucht wird, die perfekt zu den Wünschen passt. Ob es eine solche Wohnung überhaupt gibt? Wenn dann das Wohnzimmer 30 cm zu schmal ist oder eine Tür im Weg ist, sodass der 3 m Breite Fernseher oder die tolle Couch nicht hinpasst, nimmt man die Wohnung nicht und sucht weiter "völlig verzweifelt". Zu Kompromissen, entweder bei der Wohnung oder eben beim Preis, ist man nicht bereit. Wie das im Fall von M ist, weiß ich natürlich nicht, vielleicht ist das eine der Gegenden, bei denen tatsächlich keine Mietwohnungen angeboten werden, auch dann nicht, wenn man den Suchradius vergrößert.

    Tatsächlich sind Wohnungen, bei denen der Vermieter in unmittelbarer Nähe wohnt, oft günstiger. Da ist quasi "Schmerzensgeld" schon eingepreist, weil das nicht selten Zündstoff bietet. Das ist auch meine Erfahrung mit allen Wohnungen, bei denen Vermieter und Mieter wissentlich auf dem gleichen oder angrenzenden Grundstück wohnen.

    Bzgl. der Katzenhaltung ist schon entscheidend, was im Mietvertrag steht. Auch hier gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Ist vereinbart, dass der Mieter den Vermieter bgzl. der Haltung um Erlaubnis fragen muss, ist diese Klausel gültig. Pauschal können sie nicht verboten werden, im Einzelfall aber schon. Deshalb ist auch hier zu prüfen, was genau vereinbart wurde.

    Wenn von einer Freigänger-Katze Beeinträchtigungen z.B. durch Kot, der nicht entfernt wird, ausgehen, kann man damit möglicherweise schon ein individuell vereinbartes Nein zur Katzenhaltung begründen. Tatsächlich habe ich es aber nicht versucht, dafür gibt es bei uns im Zweifamilienhaus andere Lösungen.

    Zitat

    "Verträge sind einzuhalten": Hörte aber schon oft von mittlerweile dank Gerichtsurteil hinfälligen Klauseln in Mietverträgen, insbesondere in den vermieterfreundlich verfassten. Ich glaube die Katzenhaltung zählt dazu. Zumindest ist hier wohl in aller Regel mieterfreundlich entschieden worden ("freie Entfaltung der Persönlichkeit"). Bei Hunden, auch kleinen, sieht die Sache m. W. schon wieder ganz anders aus.

    Das bezog sich auf die verwirrende Situation mit dem Tor, Luftraum usw. Wenn das Tor als benutzbar vermietet wurde und dem MIeter ein Weg über den Hof zugesichert wurde, muss sich der Vermieter daran halten. Notfalls kann man das Tor per Ersatzvornahme selbst reparieren lassen, wenn man den Vermieter korrekt in Verzug setzt. Dazu ist aber zu klären, was beweisbar tatsächlich vereinbart wurde.

    Passiver Rechtschutz, d.h. die Versicherung wehrt in einem Gerichtsprozess zu hohe Forderungen gegen sich bzw. den Versicherungsnehmer ab. Wenn es allerdings nicht zum Prozess kommt oder du deine Kaution aktiv einklagen willst, hilft dir das wenig. Eigentlich sollte das irgendwo in der Police stehen, ansonsten den Versicherungsmakler kontaktieren, über den die Versicherung läuft oder wenn ein solcher nicht existiert, selbst bei der Versicherung nachfragen. Die kann dann auch Fragen zum Prozedere beantworten.

    Wenn der Boden nicht repariert werden kann, muss sich der Vermieter einen Abzug Alt für Neu anrechnen lassen. Du musst nicht vollständig neues Parkett, schon gar nicht besserer Qualität, bezahlen. Ein Raum 2000 € klingt schon sehr viel. Wenn er dazu die Kaution verwendet, dann musst du halt überlegen, ob sich ein Prozess lohnt, wenn nicht der Vermieter den Rest einklagt

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    Wir hatten das selbst auch einmal, da wollte sich der Vermieter auf unsere Kosten einen neuen Fliesenspiegel (der mind 30 Jahre alte ist beim Entfernen der Küchenrückwände teilweise abgefallen) mit Fliesen für 60€/m² + Verlegen machen lassen bzw. hat uns diese Kosten in Rechnung gestellt. Den Zahn musste ihm dann auch ein Richter ziehen. Da der Vermieter damals keine Angaben zum Alter des Fliesenspiegels gemacht hat, hat der Richter einfach den Pauschalbetrag, den die Haftpflicht angeboten hat, übernommen. Wie das in deinem Fall vor Gericht laufen würde, kann jedoch keiner vorhersagen.

    Bei Paaren muss für jeden Mieter ein Bürge mit in den Vertrag, im Falle einer Trennung wäre sonst der Vermieter gelackmeiert

    Und an der Stelle wird es für den Mieter sehr einfach zu beweisen, dass die Bürgen nur Bürgen sind und nur zwecks Absicherung des Vermieters in den Vertrag kamen. Nämlich dann, wenn sie sich kaum kennen und abgesehen vom betreffenden Mieterpärchen keinerlei Verbindung haben. Warum sollten die zusammen eine Wohnung anmieten? Genau, weil der Vermieter das zur Absicherung wollte.

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