Solange der Gebrauch der Mietsache nicht eingeschränkt ist, muss der Vermieter nichts renovieren, auch wenn der Boden nicht mehr schön ist oder 25 Jahre nichts gemacht wurde. Aus dieser Sicht ist es also durchaus denkbar, eine Vereinbarung zu treffen, dass der Vermieter renoviert und dafür die Miete erhöht wird. Dies sollte vorab schriftlich vereinbart werden.
Ansonsten begründen neuer Boden oder eine neue Duschkabine in den wenigsten Fällen eine Mieterhöhung, es ist jedoch fraglich, ob ihr das verlangen könnt. Andererseits wäre aber evtl auch eine Mieterhöhung ganz unabhängig von irgendwelchen Maßnahmen möglich.
Aus Vermietersicht würde meist eher eine vollständige Modernisierung des Bades Sinn machen, was wiederum eine Mieterhöhung ermöglichen könnte.
Evtl. besteht von Seiten des Vermieters auch kein großes Interesse, dass ihr noch deutlich länger dort wohnt, wenn eure Miete aufgrund der langen Mietdauer deutlich unter dem Mietspiegel liegt. Dementsprechend gering könnte die Motivation sein, euch da entgegen zu kommen.
Aus diesen verschiedenen Ansätzen liegt es nun an euch, wie ihr weiter verfahren wollt.