Beiträge von Schweinchenfan

    Das ist genau jene Vollmacht, von der ich gesprochen habe. Demnach könnt ihr dem Mieter gegenüber agieren.

    Für das weitere Vorgehen solltet ihr dennoch einen Anwalt befragen, ggf. über einen Vermieterverein. Die Details sind Rechtsberatung, die einem Anwalt vorbehalten ist und die wir hier nicht leisten können.

    Ich denke, euch hilft hier nur ein Anwalt, der alle Verträge, Miete und Kauf, prüft und euch auch ein paar Infos zukommen lässt. Vermieter bleibt der Verkäufer bis zu eurem Eintrag im Grundbuch. Bis dahin habt ihr keinerlei Vertragsverhältnis mit den Mietern. Auch die Miete steht euch nur im Innenverhältnis mit dem Verkäufer zu. Ansprüche gegenüber den Mietern habt ihr keine.

    Wir hatten bisher in jedem Kaufvertrag die Klausel, dass der Käufer mit dem Zeitpunkt von Nutzen/Lasten vom Verkäufer bzgl der Mietverhältnisse bevollmächtigt wird. Also man bei Mietrückständen kündigen kann, obwohl man noch kein Eigentümer ist, Kündigungen der Mieter entgegen nehmen kann usw. Das sollte einer der ersten Schritte sein, das zu prüfen. Denn ohne eine solche Klausel kannst du bis zum Grundbucheintrag gar nichts machen, weil du rechtlich mit den Mietern nichts zu tun hast. Keine Aufhebungsverträge, keine Kündigungen, nichts...

    Ich würde es mir schriftlich von mehreren Firmen geben lassen, dass keine Abholung oder Anlieferung von Müll möglich ist. Offensichtlich ist das ein regionales Problem, denn bei uns ist das ohne Probleme möglich. Wertstoffhöfe sowie private Entsorgungsunternehmen haben wie üblich geöffnet und auch Abholung vom Müll durch Unternehmen kann beauftragt werden.

    Trotzdem vermute ich, dass dies nicht zu einer Kündigung, besonders nicht einer fristlosen, berechtigt, solange kein Schädlingsbefall oder andere Bauschäden drohen.

    Es gibt zwei Aspekte zu beachten:

    Der WEG gegenüber ist immer derjenige zahlungspflichtig, der aktuell Eigentümer ist. Genauso hätte dir ein Guthaben zugestanden und nicht dem alten Eigentümer. Deshalb ist es gegenüber der WEG korrekt, dass du zahlen musst, obwohl du praktisch mit 2019 nichts zu tun hast.

    Überlicherweise werden solche Kosten kaufvertraglich im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer anders verteilt, nämlich über eine interne Abrechnung, die sich auf die Nutzungszeiträume bezieht. Hier ist zu prüfen, ob bei dir derartige Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, sind deine Möglichkeiten sehr begrenzt, insbesondere vor dem zu erwartenden schlechten finanziellen Hintergrund auf Seiten des Verkäufers.

    Ein anderes Entsorgungsunternehmen suchen, zumindest anfragen, ob sie auch nicht arbeiten. Handwerker dürfen arbeiten, haben auch Zugang zu Entsorgungshöfen usw., was für Privatleute teilweise schwieriger ist. Wir hatten bisher überhaupt keine Schwierigkeiten, über Unternehmen Schrott und anderen Müll zu entsorgen. Deshalb wundert es mich, dass ein solches Unternehmen plötzlich nicht arbeiten dürfen soll. Außer es wäre konkret dieses eine wegen Quarantäne betroffen.

    Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, würde ich mir von drei Unternehmen dies schriftlich geben lassen. Es ist an dir, zu beweisen, dass du die Übergabe nicht schuldhaft verzögerst.

    Ich würde als erstes einen Blick in die Vorschriften der Stadt/Gemeinde werfen. Wenn ihr nicht gerade ein Haus in Alleinlage außerhalb habt, dürfte sich damit die Frage vermutlich schon erledigen. Üblicherweise untersagen Gemeinden innerhalb der Wohngebiete die Haltung von Nutztieren in der Größe oder stellen entsprechende Anforderungen an die Haltung, sodass keine Beeinträchtigung der Nachbarn zu erwarten sind.

    Wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, ist das häufig ausreichend, um die Kosten umlegen zu dürfen. Es müssen nicht alle Kosten explizit einzeln aufgeführt sein. Wie das nun allerdings in deinem konkreten Fall zu bewerten ist, ist eine Frage für einen Anwalt, der den Wortlaut des Vertrages prüfen muss. Das dürfen wir hier nicht.

    Nein, solche einseitigen Vertragsänderungen sind nicht möglich. Der Vermieter muss dem zustimmen.

    Das mit der Kaution könnte unter Umständen schon ein Problem werden, denn der Passus im Mietvertrag sagt ja nicht, dass sie auch tatsächlich bezahlt wurde, wenn der Vermieter das bestreitet.

    Solange der Gebrauch der Mietsache nicht eingeschränkt ist, muss der Vermieter nichts renovieren, auch wenn der Boden nicht mehr schön ist oder 25 Jahre nichts gemacht wurde. Aus dieser Sicht ist es also durchaus denkbar, eine Vereinbarung zu treffen, dass der Vermieter renoviert und dafür die Miete erhöht wird. Dies sollte vorab schriftlich vereinbart werden.

    Ansonsten begründen neuer Boden oder eine neue Duschkabine in den wenigsten Fällen eine Mieterhöhung, es ist jedoch fraglich, ob ihr das verlangen könnt. Andererseits wäre aber evtl auch eine Mieterhöhung ganz unabhängig von irgendwelchen Maßnahmen möglich.

    Aus Vermietersicht würde meist eher eine vollständige Modernisierung des Bades Sinn machen, was wiederum eine Mieterhöhung ermöglichen könnte.

    Evtl. besteht von Seiten des Vermieters auch kein großes Interesse, dass ihr noch deutlich länger dort wohnt, wenn eure Miete aufgrund der langen Mietdauer deutlich unter dem Mietspiegel liegt. Dementsprechend gering könnte die Motivation sein, euch da entgegen zu kommen.

    Aus diesen verschiedenen Ansätzen liegt es nun an euch, wie ihr weiter verfahren wollt.

    Ohne Zählerstände am 31.12. können sie die Gasrechnung nicht auf das Kalenderjahr umrechnen. An sich ist das gar kein Problem und kann/muss von der Abrechnungsfirma gemacht werden.

    Du könntest den Abrechnungszeitraum für die Abrechnung gegenüber den Mietern auf den der Gasrechnung anpassen. Allerdings brauchst du dann die Zählerstände zum 01.04.. Diese Entscheidung musst du also schnell treffen, wenn du das für 2020 noch ändern willst.

    Hast du einen eigenen Mietvertrag mit der Vermieterin? Oder bist du einer von mehreren Mietern in einem gemeinsamen Vertrag?

    Wenn ersteres, kannst du den Vertrag einfach mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen (sofern die Vermieterin nicht in der Wohnung wohnt) und dann ist es an der Vermieterin, einen Nachmieter zu suchen.

    Wenn du einer von mehreren Mietern bist, wird es deutlich komplizierter.

    Wenn es kein Dokument gibt, aus dem klar hervorgeht, wie die vertragliche Situation ist, dann bleibt nur der Gang zu einem Anwalt, der nach Sichtung aller Unterlagen und Details eine Aussage darüber treffen kann. Das können wir hier nicht bewerten.

    In vielen Fällen muss der Verbrauch erfasst werden, ansonsten könnt ihr die Kosten um 15% mindern. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa eine Wärmepumpenheizung.

    Es wird aber immer eine Umlage nach Fläche zwischen 30 und 50% der Kosten geben, eben genau um Mietparteien, die von den anderen (die wegen dem Wärmeverlust umso mehr heizen müssen) mit beheizt werden, an den Kosten zu beteiligen. Nur weil ihr eure Heizung nicht aktiv öffnet, heißt das nicht, dass ihr keine Heizkosten verursacht.

    Fakt ist, dass die Verbrauchserfassung Geld kostet, das die Mieter zu tragen haben. In neueren, gut isolierten Häusern stehen diese Kosten oft in keinem Verhältnis zu den Kosten für Brennstoff, Wartung usw.. Da tut man sich keinen Gefallen, auf die Verbrauchserfassung zu bestehen.

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