Seit Jahren pauschal statt Nebenkostenabrechnung - jetzt Mieterhöhung

  • Ich war tatsächlich schon länger nicht auf Wohnungssuche. Häufig ist es auch eher die Kombination aus Budget und Ansprüchen, weshalb angeblich so viel Wohnungsnot herrscht und "alle suchen". Meine Erfahrung von der anderen Seite ist eher, dass die verzweifelt Suchenden sehr konkrete Vorstellungen von Wohnung und Preis haben, die bei den heutigen Verhältnissen einfach nicht zusammen passen oder die EINE Wohnung gesucht wird, die perfekt zu den Wünschen passt. Ob es eine solche Wohnung überhaupt gibt? Wenn dann das Wohnzimmer 30 cm zu schmal ist oder eine Tür im Weg ist, sodass der 3 m Breite Fernseher oder die tolle Couch nicht hinpasst, nimmt man die Wohnung nicht und sucht weiter "völlig verzweifelt". Zu Kompromissen, entweder bei der Wohnung oder eben beim Preis, ist man nicht bereit. Wie das im Fall von M ist, weiß ich natürlich nicht, vielleicht ist das eine der Gegenden, bei denen tatsächlich keine Mietwohnungen angeboten werden, auch dann nicht, wenn man den Suchradius vergrößert.

    Tatsächlich sind Wohnungen, bei denen der Vermieter in unmittelbarer Nähe wohnt, oft günstiger. Da ist quasi "Schmerzensgeld" schon eingepreist, weil das nicht selten Zündstoff bietet. Das ist auch meine Erfahrung mit allen Wohnungen, bei denen Vermieter und Mieter wissentlich auf dem gleichen oder angrenzenden Grundstück wohnen.

    Bzgl. der Katzenhaltung ist schon entscheidend, was im Mietvertrag steht. Auch hier gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Ist vereinbart, dass der Mieter den Vermieter bgzl. der Haltung um Erlaubnis fragen muss, ist diese Klausel gültig. Pauschal können sie nicht verboten werden, im Einzelfall aber schon. Deshalb ist auch hier zu prüfen, was genau vereinbart wurde.

    Wenn von einer Freigänger-Katze Beeinträchtigungen z.B. durch Kot, der nicht entfernt wird, ausgehen, kann man damit möglicherweise schon ein individuell vereinbartes Nein zur Katzenhaltung begründen. Tatsächlich habe ich es aber nicht versucht, dafür gibt es bei uns im Zweifamilienhaus andere Lösungen.

    Zitat

    "Verträge sind einzuhalten": Hörte aber schon oft von mittlerweile dank Gerichtsurteil hinfälligen Klauseln in Mietverträgen, insbesondere in den vermieterfreundlich verfassten. Ich glaube die Katzenhaltung zählt dazu. Zumindest ist hier wohl in aller Regel mieterfreundlich entschieden worden ("freie Entfaltung der Persönlichkeit"). Bei Hunden, auch kleinen, sieht die Sache m. W. schon wieder ganz anders aus.

    Das bezog sich auf die verwirrende Situation mit dem Tor, Luftraum usw. Wenn das Tor als benutzbar vermietet wurde und dem MIeter ein Weg über den Hof zugesichert wurde, muss sich der Vermieter daran halten. Notfalls kann man das Tor per Ersatzvornahme selbst reparieren lassen, wenn man den Vermieter korrekt in Verzug setzt. Dazu ist aber zu klären, was beweisbar tatsächlich vereinbart wurde.

  • Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Mir ist klar, dass Sie sich manche Art Vermieter (insbesondere die, die sich noch nie in ihrem Leben mit Mietrecht befasst haben und ferner glauben, wer am lautesten schreit, sei im Recht) nicht wirklich ausmalen können. Seien Sie froh. Mit meinen Vor-Vermietern kam ich immer bestens klar.

    Bezüglich Katze meine ich, dass sich hier einiges geändert hat, dass Katze also als Kleintier gilt. Ich kenne auch Stadt-Wohnungskatzen. Dort stinkt es in der ganzen Wohnung oft nach .... Sie wissen schon. Es handelt sich in meiner Geschichte aber um einen Freigänger, der früher einfach anderen Leuten in derselben Straße gehört hat und die sich nicht genügend um das Tier kümmern konnten. Die Katze entschied irgendwann, dass Sie zu M gehören möchte. Die vorigen Halter begrüßten dies sogar und schienen im Vorfeld sogar "darauf hinzuarbeiten". Egal wem die Katze "gehört" - sie streicht hier sowieso übers Grundstück und neigt dazu, in alle offenen Fenster zu klettern. Ein Ein- und Ausgehen einer (fremden) Katze in die Wohnung seines tierfreundlichen Mieters konnte ein Vermieter m. W. ohnehin noch nie verbieten.

    Würde mir "freiwillig" übrigens keine Katze anschaffen wollen - dafür sind mir die armen schützenswerten Piepmätze zu wichtig. Ohnehin gibt es meiner Meinung nach zuviele Verbeiner hierzulande, insbesondere aber Hunde. - Aber wir sind hier auf dem freien Land, rundherum nichts als Felder und Wälder. Von daher: Also bitte!

    Sie gehen, wie gesagt, von menschlich einigermaßen normalen Verhältnissen aus. Das ist hier nicht der Fall.

    Insbesondere Ihre Ausführungen zum Thema Hoftor haben mir sehr weitergeholfen - und ich bin ausdrücklich nicht so einer, der sich nur die Rosinen herausklaubt und nur seine Rechte kennt und darüber seine Pflichten vergisst. M ist z. B. einer, der als erstes draußen steht und Schnee schippt, falls nötig. Wie gesagt: Mit allen Vor-Vermietern lief alles sehr harmonisch, selbst nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, wo man schnell eine einvernehmliche Lösung im ruhigen Gespräch gefunden hatte.

    P. S.: Es handelt sich um einen vermieterfreundlichen alten Mietvertrag von "Haus & Grund" oder "Tod & Teufel" oder so ähnlich. Die Tierhaltung bedarf demnach der Zustimmung des Vermieters. Viele Klauseln in diesem Vordruck kann man heute m. W. getrost ignorieren. In der Zweitwohnung wohnten zwischenzeitlich schon Mieter mit ihren Hunden, teils sogar zwei Hunden. Einer war ein regelrechter hysterischer Dauerkläffer, insbesondere wenn er allein gelassen wurde. Der Leidtragende war, wie so oft, M., in der Wohnung darunter.

    2 Mal editiert, zuletzt von zugig (7. März 2020 um 10:08)

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