Beiträge von Schweinchenfan

    Hast du einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen? Wenn nicht, hast du einen Mietvertrag bis 30.11. und musst dann die Wohnung zurückgeben.

    Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Nachmieter betrifft dich nicht. Es ist das Problem des Vermieters, wo er den Wohnraum ab 15.09. zur Verfügung stellt. Natürlich vorausgesetzt, dass ihr keinen wirksamen Aufhebungsvertrag geschlossen habt.

    Ohne die Abrechnung gesehen zu haben, kann man das nicht beurteilen. Um dazu etwas sagen zu können, benötigen wir die vollständige Abrechnung in annonymisierter Form, idealerweise im Vergleich dazu die Abrechnung des vorherigen Vermieters.

    Grundsätzlich ist ein Gewerbe vorab herauszurechnen, allerdings nicht in allen Einzelfällen.


    Der BGH hat entschieden, dass nach den tatsächlichen Begebenheiten abzurechnen ist. Es gilt also herauszufinden, ob es 75 oder 74,06 m² sind.

    Das kann passieren, wenn die Prüfung eigentlich im Januar stattfinden sollte, aber eine Prüfung im Januar aus irgendwelchen Gründen nicht möglich. Da das Intervall von 12 Monaten nicht überschritten werden darf, muss die Prüfung vorgezogen werden und damit ins Kalenderjahr, in dem bereits die Prüfung im Januar stattgefunden hat.

    Du hast das Recht, die Belege einzusehen und dementsprechend zu prüfen, ob ein solcher Fall vorliegt. Ist es nicht so, kannst du anschließend die Details in Einzelfall prüfen lassen, z.b. beim Mieterbund oder Anwalt.

    Es wäre am besten, wenn du deine Abrechnung mit allen Seiten anonymisiert einstellst, sodass wir uns hier ein Bild machen können.

    Ich habe jedoch eine Vermutung, wie dies zusammenhängen kann. Wie die Verwaltung sagt, wird im anderen Haus das Warmwasser aufbereitet. Dazu ist natürlich Frischwasser (und folgerichtig auch Abwasser) nötig, dieses wird jedoch nicht über euren Hausanschluss gezogen, sondern über den des Nachbarhauses, da dort die Heizung steht. Deshalb ist die Rechnungsadresse eine andere. Der Verbrauch ist dennoch der, der über deine Warmwasserzähler erfasst wurde.

    Für das Warmwasser als solches gibt es keine klassische Rechnung, sondern die Heizkostenabrechnung. Dort wird dann errechnet, was die Aufbereitung kostet, also der Verbrauch an Gas/Öl/Fernwärme etc für das Erhitzen. Diese solltest du ebenfalls bekommen haben.

    Grundsätzlich kann diese Abrechnung vollkommen richtig sein. Dass man im letzten Jahr das Wasser nicht in Rechnung gestellt hat, kann verschiedene Gründe haben. Schlicht vergessen (ist uns auch schon passiert), es wurde keine Rechnung der Wasserwerke gestellt in dem Jahr usw.

    Wie schon geschrieben, ist das reine Verhandlungssache. Dass Betriebskosten anteilig übernommen werden müssen, ist durchaus üblich, ob es eine mietfreie Zeit gibt, ist sehr unterschiedlich. Wenn du ohnehin erst zum 31.10. aus der bisherigen Wohnung ausziehen musst und dir der eine Monat für die Renovierung reicht, musst du dieses Angebot ja nicht annehmen.

    Inzwischen ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Wohnung, die bei Übergabe unrenoviert war, auch unrenoviert zurückgegeben werden darf und der Mieter zwischenzeitlich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden kann. Für dich ist dann nur wichtig, dass dieser Zustand entsprechend dokumentiert wird.

    Diskussionen könnte jedoch hervorrufen, wenn der Vermieter dir eine mietfreie Zeit zugesteht und dies als angemessene Entschädigung für deine Renovierung sieht, denn den Gegenwert von "ein bisschen streichen", "eine Handvoll Bohrlöcher"... "hätte ja beim Maler auch maximal 200€ gekostet". Damit würde die Wohnung wie renoviert vermietet und müsste auch so zurückgegeben werden. Ob die erlassene Miete angemessen ist, darüber streitet man sich dann am Ende evtl. vor Gericht. Aus diesem Grund weise ich vor dem Gespräch mit dem Vermieter vorab darauf hin, welche Fallstricke in einer mietfreien Zeit lauern können und worauf die beim Vertrag genau achten solltest. Wie ihr euch dann einigt, bleibt eure Sache.

    Ich rate auch zum Anwalt. Selbst wenn die Befristung gültig ist, gibt es durchaus Möglichkeiten. Es werden durchaus Kündigungen von solchen Zeitmietverträgen akzeptiert, wenn die Fortsetzung des Mietvertrages für den Mieter nicht zumutbar ist. Ein Beispiel könnte eine solche Trennung sein, wenn man sich einer alleine die Wohnung/das Haus nicht leisten kann und auch kein Untermieter gefunden werden kann, weil es von der Raumaufteilung nicht geht usw. Das ist jedoch immer die Betrachtung eines Einzelfalls und der genauen Umstände.

    Sind die Nachbarn mit im Haus oder nur ihr und der Vermieter?

    Grundsätzlich kann nicht einfach so im Nachhinein eine Hausordnung erlassen werden, diese muss Bestandteil des Mietvertrages sein. Wenn es allerdings nur ein Zweifamilienhaus ist, also der Vermieter und ihr, ist es jedoch in den meisten Fällen möglich.

    Wie die Hausordnung gestaltet wird, ist Sache des Vermieters. Natürlich darf er sich selbst andere Rechte zugestehen als den Mietparteien.

    In meiner Studentenwohnung hatte ich das auch, so selten scheint das nicht vorzukommen, wenn Kalt - und Warmwasser ungedämmt direkt nebeneinander verlegt sind und dann evtl noch von wärmedämmendem Ziegelmauerwerk umgeben sind. Leider ist das vom Vermieter auch nicht mal eben zu beheben, denn dazu müsste er die Leitungen erneuern.

    Grundsätzlich ist das ein Mietmangel, der zur Minderung berechtigt. Mir ist aber nur ein Urteil eines Amtsgerichtes in Berlin mit einem ähnlichen Sachverhalt bekannt, das sogar 10% zuspricht. Allerdings ist dies nicht allgemein gültig und erscheint mir sehr mieterfreundlich. Allein solltest du die Mietminderung nicht durchziehen, denn wenn du zu stark minderer, schaffst du womöglich früher oder später einen Kündigungsgrund.

    Proaktiv muss das nicht gesagt werden, der Makler könnte sich evtl auch darauf berufen, dass Planungen, wo Schulen und Kitas gebaut werden, sehr lange vor dem Bau öffentlich zugänglich sind und ihr das hättet wissen können und euch sicherlich informiert habt. Gerade wenn ein größeres Baugebiet/Sanierungsgebiet entsteht, ist damit zu rechnen und wenigstens eine Recherche wert.

    Wer in die anderen Gebäude einzieht, kann der Makler hat nicht wissen.

    Wegen dem Kündigungsverzicht könnt ihr ja mit dem Vermieter reden. Frisch sanierte Wohnungen lassen sich üblicherweise gut vermieten, sodass man vielleicht eine Einigung finden kann.

    Fallen grundsätzlich unter die Kleinreparaturklausel. Sofern der Betrag die vereinbarte Summe nicht übersteigt und dir Klausel wirksam ist, kann der Vermieter die Rechnung an den Mieter weiterreichen.

    Selbst beauftragen würde ich das auf keinen Fall, bzw nur nach erfolgloser Fristsetzung. Es ist die Aufgabe der Vermieterin, das zu beauftragen. Wenn ihr 50% der Materialkosten tragen sollt und die Vermieterin den Einbau übernimmt, dürfte das nicht so schlecht sein. Wenn 150€ wirksam vereinbart sind, sollte das reichen für den Austausch. Die Vermieterin kann ja eine sehr günstige Armatur nehmen, die gibt's ab 20€, wenn diese nach 2 Jahren wieder kaputt ist, zahlt es ja wieder der Mieter.

    Teilweise sind Vermieter zu Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet, aber tatsächlich nur in wenigen Fällen. Hast du deinen Vermieter denn bereits darauf angesprochen, ob er die Fenster oder die Heizung tauschen würde? Wenn unsere Mieterin auf uns zukommen würde, wären wir da durchaus gesprächsbereit, auch bzgl. anderer Dinge, aber natürlich nur mit einer Mieterhöhung, mit der sich die Maßnahme wirtschaftlich trägt. Der Mieter kann dann darauf bauen, dass ein Teil seiner Kosten durch geringere Heizkosten abgefedert wird.

    Wenn vergleichbare Wohnungen zu vergleichbaren Preisen neu vermietet werden, scheint die Miete ja für den Zustand und die Wohnung angemessen zu sein. Somit hat der Vermieter auch keinen Grund, euch da Renovierungs/Modernisierungsmaßnahmen zu schenken. Irgendwo muss man Abstriche mache. Entweder muss man mehr bezahlen, man zieht weiter aufs Land hinaus oder muss mit dem Zustand leben. Oder man wird selbst Eigentümer und kann über den Zustand seiner Immobilie alleine bestimmen.

    Grundsätzlich ist keine besondere Form vorgeschrieben. Mündlich, WhatsApp etc ist also möglich. Wenn du allerdings keine entscheidende Nachricht verschwiegen hast, sehe ich hier nicht im Ansatz einen Aufhebungsvertrag. Dein Mietverhältnis wird nicht einmal erwähnt. Der Vermieter wollte dem Nachmieter lediglich etwas anbieten.

    Ich sehe das auch so. Fast alles, was du beschreibst, war bereits bei Anmietung der Mietsache so und ist eher eine Frage des Komforts als dass die Nutzung eingeschränkt wäre. Ihr habt eine Wohnung mit alten, zugigen Fenstern, knarrenden und alten Dielenböden usw. angemietet und diesen Zustand schuldet der Vermieter. Wollt ihr so nicht wohnen, müsst ihr umziehen oder eine Einigung mit dem Vermieter treffen. Vielleicht ist er sogar bereit, einiges zu investieren, wenn dafür im Gegenzug die Miete (kräftig) steigt. Meistens sind dann die Forderungen/Wünsche der Mieter schnell doch nicht mehr so wichtig.

    Wenn Dübel und Schrauben in den Wänden nicht halten, ist dies meist ein Anwenderfehler, der die Schraube nur im Putz und nicht im Mauerwerk versenkt hat. Dass in alten Häusern schnell mal 5 cm Putz auf den Wänden sein können, habe ich auch in meinem eigenen Haus festgestellt. Bei der Decke ist dies ebenso der Fall, da muss man einen der tragenden Deckenbalken finden, dazwischen besteht die sehr große Wahrscheinlichkeit, dass nichts hält. Es ist eben keine gleichmäßige Betondecke und hat nichts mit maroder Bausubstanz, sondern mit der Art der Bausubstanz zu tun.

    Schallschutz war in den 50igern oder noch davor, keine Anforderung an den Bau. Du hast jedoch nur Anspruch auf die Normen, die zum Zeitpunkt des Baus galten und damit dürfte im Bereich Schallschutz nur seeeeeeeehr rudimentär etwas zu fordern sein. Dass Innenwände als einzelne Ziegelreihen oder etwas Lehm/Stroh ausgestopftes Fachwerk waren, ist normal.

    Schlechte Energieeffizienz bei einem Haus aus den 50igern ist ebenfalls zu erwarten, zumal euch vermutlich der Energieausweis bei Anmietung vorgelegt wurde und damit der Zustand bekannt war.

    In meinen Augen ist das einzige, das ihr hier fordern könnt, ist die Sicherheit der Gasheizung. Dazu sollte diese regelmäßig gewartet und geprüft werden. Sich lösende Bodenfliesen im Bad muss der Vermieter reparieren, aber deshalb muss nicht das Bad komplett saniert werden.

    Das ist keine korrekte Abrechnung für dich als Mieter. Das ist einfach die Abrechnung des Vermieters von der WEG. Grundsätzlich kannst du diese Abrechnung beanstanden, die Heizkostenabrechnung muss dir ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, sonst sind die Kosten gar nicht nachvollziehbar.

    Gibt es noch weitere Seiten der Abrechnung?

    Dass du an den Heizkosten beteiligt wirst, ist nur fair und korrekt. Du hast die Möglichkeit, zu heizen, nutzt sogar die bereitgestellte Heizwärme, ohne dass der Verbrauch erfasst wird.

    Mir ist nicht klar, wie sich die Kosten für Heizung und Warmwasser zusammensetzen, deshalb die Frage nach weiteren Seiten.

    Wie kommst du auf die 180€ für Wasser? 4,40€ für Wasser/Abwasser ist nicht teuer. Wenn dann noch 100€ für die Aufbereitung des Warmwassers, ist das vom Preis absolut in Ordnung.

    Grünpflege ist nicht Hausmeister. Damit du die Posten prüfen kannst, darfst du Einsicht in die Rechnungen verlangen. Damit sollte das schnell geklärt sein, ob dies so korrekt ist oder nicht.

    1. Der Vermieter muss sich bei einem Austausch einen Abzug Neu für alt anrechnen lassen, da hast du recht. Er hat keinen Anspruch darauf, dass ihr die komplette neue Duschkabine bezahlt.

    2. Hier sehe ich die Sache etwas komplizierter. Bei der Reparatur gibt es keinen Abzug. Es bleibt also die Frage, ob mehrere heruntergefallene Gläser, die die Fliesen beschädigen, tatsächlich noch normale Abnutzung sind. Bei uns ist in den letzten 5 Jahren kein Glas heruntergefallen, obwohl ich selbst drei Kinder habe. Und dann noch gleich mehrere Fliesen, die dabei so kaputt gehen, dass sie ersetzt werden müssen? Ich glaube, da kann man sich auch vor Gericht sehr gut streiten.

    3. Das ist eine Frage des Beweises. Vermutlich kann der Vermieter nicht nachweisen, dass ihr den Rasen zerstört habt. Dennoch wäre es für euch vermutlich hilfreich, wenn ihr eurerseits nachweisen könntet, dass da bei Übergabe kein Rasen war.

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