Ich sehe das auch so. Fast alles, was du beschreibst, war bereits bei Anmietung der Mietsache so und ist eher eine Frage des Komforts als dass die Nutzung eingeschränkt wäre. Ihr habt eine Wohnung mit alten, zugigen Fenstern, knarrenden und alten Dielenböden usw. angemietet und diesen Zustand schuldet der Vermieter. Wollt ihr so nicht wohnen, müsst ihr umziehen oder eine Einigung mit dem Vermieter treffen. Vielleicht ist er sogar bereit, einiges zu investieren, wenn dafür im Gegenzug die Miete (kräftig) steigt. Meistens sind dann die Forderungen/Wünsche der Mieter schnell doch nicht mehr so wichtig.
Wenn Dübel und Schrauben in den Wänden nicht halten, ist dies meist ein Anwenderfehler, der die Schraube nur im Putz und nicht im Mauerwerk versenkt hat. Dass in alten Häusern schnell mal 5 cm Putz auf den Wänden sein können, habe ich auch in meinem eigenen Haus festgestellt. Bei der Decke ist dies ebenso der Fall, da muss man einen der tragenden Deckenbalken finden, dazwischen besteht die sehr große Wahrscheinlichkeit, dass nichts hält. Es ist eben keine gleichmäßige Betondecke und hat nichts mit maroder Bausubstanz, sondern mit der Art der Bausubstanz zu tun.
Schallschutz war in den 50igern oder noch davor, keine Anforderung an den Bau. Du hast jedoch nur Anspruch auf die Normen, die zum Zeitpunkt des Baus galten und damit dürfte im Bereich Schallschutz nur seeeeeeeehr rudimentär etwas zu fordern sein. Dass Innenwände als einzelne Ziegelreihen oder etwas Lehm/Stroh ausgestopftes Fachwerk waren, ist normal.
Schlechte Energieeffizienz bei einem Haus aus den 50igern ist ebenfalls zu erwarten, zumal euch vermutlich der Energieausweis bei Anmietung vorgelegt wurde und damit der Zustand bekannt war.
In meinen Augen ist das einzige, das ihr hier fordern könnt, ist die Sicherheit der Gasheizung. Dazu sollte diese regelmäßig gewartet und geprüft werden. Sich lösende Bodenfliesen im Bad muss der Vermieter reparieren, aber deshalb muss nicht das Bad komplett saniert werden.