Notwendige Renovierungsarbeiten bei Einzug

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe mal eine wichtige Frage.

    Zum 01.10.2020 habe ich eine neue Wohnung, die allerdings vorher renoviert werden muss. Zahlreiche Bohrungen in der Wand und die Wand benötigt definitiv neue Farbe.

    Jetzt hat der Vermieter mir angeboten, die Wohnung ab dem 15.09.2020 renovieren zu können. Die Betriebskosten zahle ich ab dem Datum anteilig, jedoch möchte er mir auch anteilig die Miete berechnen. Ist das so normal? Ich renoviere ja immerhin die Wohnung und habe da auch die Kosten selber zu tragen. Dass die Betriebskosten berechnet werden ist ja ganz normal, nutzen ja immerhin den Strom, Wasser usw.

    Kennt sich hier jemand aus mit diesem Fall? :)

    Vielen Dank im Voraus.

  • Es ist reine Verhandlungssache zwischen dir und dem Vermieter. Anstatt die nötigen (?) Schöinheitsreparaturen vom ausziehenden Mieter zu verlangen, hat er in dir ein "Opfer" gefunden. Üblich ist es, dass je nach Zustand von Wände und Decken ein/zwei Monatsmieter erlassen werden. Aber wenn du den Mietvertrag eh unterschrieben hast, ist der Zug abgefahren und der Vermieter hat das Sagen.

  • Hallo Köbes,

    danke für die Antwort. Mietvertrag wird erst morgen unterschrieben. Vielleicht kann ich ja mit ihm nochmal in ein Gespräch gehen.

    Er übergibt Wohnungen immer unrenoviert. Das steht so wohl auch im Mietvertrag.

  • Wie schon geschrieben, ist das reine Verhandlungssache. Dass Betriebskosten anteilig übernommen werden müssen, ist durchaus üblich, ob es eine mietfreie Zeit gibt, ist sehr unterschiedlich. Wenn du ohnehin erst zum 31.10. aus der bisherigen Wohnung ausziehen musst und dir der eine Monat für die Renovierung reicht, musst du dieses Angebot ja nicht annehmen.

    Inzwischen ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Wohnung, die bei Übergabe unrenoviert war, auch unrenoviert zurückgegeben werden darf und der Mieter zwischenzeitlich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden kann. Für dich ist dann nur wichtig, dass dieser Zustand entsprechend dokumentiert wird.

    Diskussionen könnte jedoch hervorrufen, wenn der Vermieter dir eine mietfreie Zeit zugesteht und dies als angemessene Entschädigung für deine Renovierung sieht, denn den Gegenwert von "ein bisschen streichen", "eine Handvoll Bohrlöcher"... "hätte ja beim Maler auch maximal 200€ gekostet". Damit würde die Wohnung wie renoviert vermietet und müsste auch so zurückgegeben werden. Ob die erlassene Miete angemessen ist, darüber streitet man sich dann am Ende evtl. vor Gericht. Aus diesem Grund weise ich vor dem Gespräch mit dem Vermieter vorab darauf hin, welche Fallstricke in einer mietfreien Zeit lauern können und worauf die beim Vertrag genau achten solltest. Wie ihr euch dann einigt, bleibt eure Sache.

  • Moin Schweinchenfan,

    vielen Dank für dein Statement und die Tipps :)

    Ich denke dann werde ich wohl für den halben Monat die Miete und NK zahlen, dann habe ich später keinen Ärger und kann ggf. schon früher einziehen.

    Ich meine, der Vermieter ist nun auch so kulant (gestrige Rücksprache mit ihm) und lässt noch einen komplett neuen Parkett legen in der Wohnung. Da sollte man dann auch nicht das streiten anfangen :)

    Viele Grüße :)

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