Beiträge von Schweinchenfan

    Was mir bei der Abrechnung auffällt:


    Dienstleister, Aufzug und auch Grundsteuer schlagen ordentlich zu Buche. Gerade 2019 ist der Aufzug mit fast 500 € ein mächtiger Posten.

    Wie bereitet ihr euer Warmwasser? Das fehlt in der Heizkostenabrechnung?

    Wenn ihr das Warmwasser dezentral elektrisch habt, wundert mich, dass vom Versorger 51000 kWh bezogen wurden und letztlich nur 35000 kWh erfasst wurden. Das ist ein sehr großer Unterschied, der bei Fernwärme recht ungewöhnlich ist. Bei Öl, Gas etc. ist das in gewissem Maß (aber auch nicht in dem Ausmaß) nachvollziehbar, denn die Verbrennung ist nie vollständig. Bei Fernwärme ist ja Sinn und Zweck, dass dann möglichst wenig Verluste entstehen. So hättet ihr sehr große Leitungsverluste o.ä. Die erfassten 6400 kWh für eure Wohnung sind für 91 m² kein schlechter Wert, wenn es ein "normales" Haus ist. D.h. nicht KfW40 o.ä.


    wir haben heute eine Rechnung über 1850 Euro Gasnachzahlung für einen Abrechnungszeitraum von 6 Monaten erhalten. Wir sind zwei Personen und unser Gasverbrauch lag bei 31.034 kWh in 197 Tagen. Zuvor hatten wir noch nie eine Gasnachzahlung.

    Wie groß ist eure Wohnung? Das ist schon sehr viel und entspricht dem Verbrauch schlecht isolierten Einfamilienhaus. Es müsste also massenhaft Gas ausgeströmt sein, das hättet ihr aber merken müssen. Deshalb würde ich auch zunächst die Zählerstände kontrollieren, ob die alle richtig gemeldet sind.

    Nur noch als Ergänzung:

    Daher kann es gut möglich sein, dass du in normalen Räumungsprozess geräumt werden musst. Da gibt es dann wiederum Fristen, wenn die Räumung nicht sofort erfolgen kann.

    Das ist jedoch mit Kosten verbunden und da es sich um eine gerechtfertigte Räumung handelt, kommen zu den Umzugskosten noch die Kosten für das Gerichtsverfahren dazu. Man sollte also schnellstmöglich eine Lösung finden und es außergerichtlich ohne Räumungsverfahren zu klären. Wenn der Sohn die Wohnung wirklich direkt beziehen möchte, ist dies natürlich schwer.

    Den Eigentümer könntest du auch fragen, wie die Betrüger an einen Wohnungsschlüssel gekommen sein könnten, ob noch weitere Personen, wie z.B. eine Putzfrau, Hausmeister usw. einen Schlüssel haben.

    Aber du wirst die Wohnung räumen müssen (früher oder später) und für die Zeit wo du die Wohnung nutzt auch eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Ein Mietvertrag gibt es nicht!

    Die Nutzungsentschädigung entspricht der ortsüblichen Miete und kann damit erheblich über dem liegen, was im "Mietvertrag" vereinbart war.

    Ich kann dir in dieser Situation noch raten, die Polizei aufzusuchen und das ganze anzuzeigen. Irgendwie müssen ja der angebliche Vermieter und Makler an den Schlüssel gekommen sein. Bei einer Ferienwohnung ist dies relativ einfach, aber da dies anscheinend eine "normale" Wohnung ist, bei der man nicht so einfach an den Schlüssel kommt, gibt es da vielleicht noch weitere Beteiligte.

    Ich fürchte, das ist hier eine klassische Betrugsnummer. Du hast einen Mietvertrag mit einem "Vermieter", sodass dieser dir eine Wohnung zur Verfügung stellen müsste. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass seine Personalien nicht stimmen und du da nichts durchsetzen kannst.

    Wenn du nichts anmeldest, landest du in der Grundversorgung, die man mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann. Also kein Weltuntergang. Aber meiner Erfahrung nach kann man den Strom auch einige Tage rückwirkend anmelden. Meist funktioniert das. Den Zählerstand brauchst du aber für die Anmeldung gar nicht, nur die Zählernummer. Meist holt sich der Stromversorger den Zählerstand eh über den Netzbetreiber Du solltest nur dringend kontrollieren, ob der stimmt. Wir haben das beim Gas in unserem Haus beim Kauf nicht genau gemacht und so für den Verbrauch des Vorbesitzers bezahlt, weil dieser einen viel geringeren Zählerstand bei seiner Abmeldung gemeldet hatte.

    Für den Vormieter musst du nichts unternehmen, das ist sein Ding.

    Es ist nachvollziehbar, dass man so hohe Nachzahlungen nicht haben möchte und in einem Nebau kaum mit hohen Heizkosten rechnet.

    Welches Heizungssystem ist denn verbaut? Fernwärme? Wärmepumpe? In einem Neubau macht eine Nachtabsenkung häufig keinen Sinn, selbst wenn sie funktioniert hätte. Das morgendliche schnell wieder aufheizen kostet erheblich mehr als die geringe Vorlauftemperatur die ganze Nacht über zu halten.

    Dass das für euch ärgerlich ist, ist natürlich nachvollziehbar, aber nun sind die Fehler behoben worden. Du kannst deine Abrechnung mal annonymisiert einstellen, dann können wir sie uns anschauen, auch um die anderen Kostenpositionen einschätzen zu können. Ich glaube nicht, dass wir da über eine große Verschwendung bei den Heizkosten sprechen. In den ersten Jahren im Neubau sind die Heizkosten meist deutlich höher, da die Baufeuchte erst noch raus muss. Da heute alles schnell schnell und ohne Trocknungszeiten gebaut wird, muss man diese dann rausheizen, während man drin wohnt. Ich kenne da einige Fälle, die in den ersten 2-3 Jahren Verbrauch bzw. Heizkosten hatten, die bei mehr als dem doppelten der errechneten laut Energieausweis lagen. Später hat sich das normalisiert. Außerdem klingen für mich 3400 € für eine 100 m² Wohnung in einem Haus mit Aufzug, Hausmeister, vermutlich Reinigung, Winterdienst usw. nicht zu viel, sondern durchschnittlich.

    Die Gebühren für den Kabelanschluss sind je nach Region so ca. 10-15€ pro Wohnung im Monat. Der Betrag in der NK Abrechnung ist also durchaus klärungsbedürftig im Rahmen der persönlichen Belegeinsicht.

    Belegeinsicht ist sicher richtig, aber mich wundert der Betrag nicht wirklich. Bei kleinen Objekten bis 4 Wohneinheiten bewegt sich das durchaus um die 20€ im Monat. Wenn noch Premium o.ä. gebucht wird, kann er auch über 30€ gehen. Aus diesem Grund nutzen wir selbst Internet über Kabel, aber ich sehe es nicht ein, über 20€ im Monat fürs Fernsehen zu bezahlen.

    Beim WBS B man darf die für den WBS A geltende Einkommensgrenze deutlich (40-60% je nach Bundesland) übersteigen. Der Vermieter muss den Unterschied jedoch kennen, er muss wissen, wie seine Wohnung gefördert ist. Üblicherweise wird A verlangt.

    Ich sehe hier den Vermieter in der Pflicht, er hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur an berechtigte Personen vermietet. Der Vermieter sollte sich darum kümmern, ob es Möglichkeiten einer Fehlbelegungsangabe o.ä. gibt, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

    Der Vermieter ist grundsätzlich erst mal frei darin, wen er beauftragt. Evtl. sind dir gar nicht alle Hintergründe bekannt. Wir holen auch nicht für alles Vergleichsangebote ein, wenn wir mit einem Dienstleister zufrieden sind und der Preis marktüblich ist. Wegen wenigen Euro bleiben wir gerne bei Diensleistern, die wir schon länger kennen. Hausmeisterkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, weil die Nachfrage deutlich zugenommen hat.

    Du hast das Recht, die Arbeitsprotokolle beim Vermieter einzusehen, denn häufig werden bei Hausmeistern auch nicht umlagefähige Kosten mit umgelegt, z.B. Reparaturen. Aus diesem Grund muss dir der Vermieter die Details vorlegen, welche umlagefähigen Kosten der Hausmeister in Rechnung gestellt hat. Ob die Protokolle korrekt sind, ist im Nachhinein natürlich schwer zu prüfen, aber ggf. könntest du in Zukunft selbst protokollieren, wie viel Zeit der Hausmeister an bestimmten Tagen bei euch im Objekt mit welchen Aufgaben verbracht hat und damit die Rechnung später genauer prüfen.

    Grundsätzlich für alle Reparaturen?
    Wenn mich - theoretisch - ein Mensch und Mieter ärgert und ich ihm die Scheiben einschmeiße (und nicht erkannt werde), dann schädige ich nur den Vermieter?

    ja, grundsätzlich für alle Reparaturen (außer "Schönheitsreparaturen"). Du schädigst nur den Eigentümer des Gegenstandes, den du zerstörst. Wenn kein Schuldiger (=i.d.R aktiv ausführender) gefunden wird, bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen.

    Es wäre hilfreich, wenn du die Abrechnung anonymisiert ohne persönliche Daten oder Firmennamen einstellen würdest.

    Für einen nicht vorhandenen Heizkörper darf natürlich kein Verbrauch geschätzt werden. Außerdem hast du einen Anspruch darauf, dass die Räume ohne elektrische Zuheizung warm werden.

    Heizkosten sind schwer von Haus zu Haus zu vergleichen, dazu gibt es viel zu große Unterschiede. Ein Anhaltspunkt sind die Energieausweise, allerdings geben auch die keine konkrete Auskunft über die Kosten einer bestimmten Wohnung. Es macht also wenig Sinn, darüber zu grübeln, wie viel man in einer anderen Wohnung an Kosten hatte, außer man erwägt einen Umzug.

    Es kommt darauf an. Du darfst die Rechnungen einsehen und musst nur die Kosten aufkommen, die für deine Monate 2019 in Rechnung gestellt wurden. Dies ist bei allen Positionen grundsätzlich möglich. Unsere Heizungswartung wird beispielsweise auch im September durchgeführt und für das gleiche Kalenderjahr umgelegt.

    Hast du in den anderen Räumen Heizkostenverteiler an den Heizkörpern? Oder kannst du mal ein Bild von dem Gerät machen?

    Es gibt Messgeräte für die Rohre, diese nennen sich Wärmemengenzähler und diese messen ständig die Temperaturdifferenz von Vor- und Rücklauf, erfassen also im Gegensatz zu Heizkostenverteilern an den Heizkörpern die tatsächlich verbrauchte Energie. Das ist ein anderes Prinzip für die Verbrauchserfassung, aber durchaus ein sehr gutes und wenn möglich, würde ich immer Wärmemengenzähler einbauen lassen. Wenn ich den fachgerechten Einbau voraussetze, ist das eine korrekte Art, den Verbrauch zu erfassen.

    Falls du es noch nicht getan hast, kannst du dir das o.g. Urteil des BGH komplett durchlesen. Bis dahin hat die Rechtsprechung die Kündigung wegen Eigenbedarf zu Wohnzwecken ausgelegt. Das BGH Urteil geht auch darauf hinaus, dass das berechtigte Interesse die verfassungsrechtlich gesicherte Berufsfreiheit ist und das ein gleichwertiger Kündigungsgrund ist.

    Wie das in deinem Fall genau zu nennen ist, ob das noch Wohnen oder berufliche Nutzung ist, soll ein Anwalt entscheiden.

    Bist du Eigentümer oder Mieter in der Anlage? Die Eigentümergemeinschaft kann die Hausverwaltung wechseln, ebenso den Hausmeister oder einfach eine Hand über die Vergabe von Aufträgen haben. Solange jedoch die Mehrheit der Eigentümer mit dem Vorgehen einverstanden ist, lässt sich da kaum etwas ändern. Ein Mieter hat hier keine Entscheidungsbefugnis, dieser kann nur prüfen, ob die Arbeiten überhaupt umlagefähig sind.

    Was heißt, er erhält Gefälligkeiten? Du meinst, er führt die Aufträge aus oder wie?

    Dann könnte man noch darüber nachdenken, ob das ganze korrekt läuft, denn wer solche Rechnungen stellt, muss dies auch als Gewerbe oder mindestens als Anzeige beim Finanzamt anmelden.

    Entscheidend ist, was mit vermietet wurde. Wenn dir anstelle des Balkons die Terrasse vermietet wurde, hast du tatsächlich keinen Anspruch darauf, die Gartenstücke zu nutzen. Wenn diese allerdings nur über deine Terrasse erreichbar sind, stellt sich die Frage, wer diese pflegen soll. Oder hast du es schriftlich bekommen, dass du diese Beete pflegen sollst? Das würde meiner Meinung nach auch die Bepflanzung mit einschließen.

    Zum Teich stellt sich die Frage, welche Tiere du mit der Wasserstelle anlocken willst. Nicht dass sich dort dann auch unerwünschte Gäste tummeln. Da du eine Trinkstelle für Tiere nicht mit chemischen Mitteln behandeln kannst, benötigst du außerdem eine Reinigung/Pumpe im Sommer, damit dir dein Miniteich nicht in kürzester Zeit kippt und unangenehmen Geruch verbreitet. All dies kann später auch mietrechtliche Konsequenzen haben.

    Eine konkrete Rechtsberatung ist in einem Forum nicht möglich, sodass wir hier keine genaue Einschätzung deiner Situation machen können. Dazu müsstest du einen Anwalt fragen, dem du den Mietvertrag vorlegen kannst,.

    Grundsätzlich ist es möglich, eine Mietwohnung zu kündigen, wenn man die Räume für berufliche Zwecke braucht. Siehe dazu auch das Urteil des BGH Urteil vom 26. September 2012 – VIII ZR 330/11. Dies ist dann jedoch keine Eigenbedarfskündigung, sondern stellt ein eigenes berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB dar. Dies erwähne ich, da in manchen Mietverträgen eine abschließende Aufzählung von möglichen Kündigungsgründen durch den Vermieter enthalten ist, die meist eine Kündigung für berufliche Zwecke nicht einschließt. Es gilt hier also, den Vertrag genau zu prüfen. Ebenso betrifft dies eine mögliche erleichterte Kündigung, die ebenfalls ausgeschlossen sein könnte.

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