Beiträge von Schweinchenfan

    In meinem Fall vom Dachdecker, da wir selbst auch ein Asbestdach auf einer Mietwohnung (Bungalow-ähnlich) haben.

    Ansonsten ist es wie immer: es gibt kein Gesetz, das sagt, es darf bleiben. Es gibt aber eben auch keines, das sagt, sie müssen runter, sondern nur, dass keine neuen asbesthaltigen Platten mehr auf Dächer machen darf und dass man an den Dächern nichts weiter machen darf als Abbau und Reparaturen (z.B. keine PV-Anlage montieren, Klimaanlagen drauf stellen usw.) Langfristig bleibt also nur, dass sie entsorgt werden. Aber solange sie intakt sind, besteht keine Gesundheitsgefährdung und damit kein Grund, sie zu entfernen. Unser Dach bleibt auch, bis es kaputt ist.

    Habt ihr Warmwasserzähler? Wenn die Aufbereitung zentral erfolgt, dann müssen die vorhanden sein und es muss Zählerstände geben.

    Meiner Meinung nach braucht man über Mehrverbrauch für durch fehlende Nachtabsenkung oder falsche Zuordnung von Räumen nicht nachdenken, wenn da wirklich das Warmwasser komplett vergessen wurde.

    Dass es große Unterschiede zwischen den Wohnungen gibt, ist schwer zu beurteilen. Ich glaube, man kann nicht wirklich einschätzen, ob man wirklich gleich heizt. Bei großen Glasflächen spielen bei neuen Häusern mit KWL evtl schon die Gewinne an Energie durch Sonneneinstrahlung in höheren Stockwerken eine spürbare Rolle. Außerdem steigt Wärme nach oben, das Dach dürfte aber kaum etwas durchlassen, im Gegensatz zu den Zwischendecken.

    Andererseits: es ist durchaus denkbar, dass auch die Erfassungsgeräte nicht korrekt eingebauten sind, wenn da einiges nicht nimmt an der Heizung.

    Eine Garage ist als solche zu nutzen, maximal das Einlagern von Autoteilen wie Reifen, Wagenheber etc ist gestattet. Ansonsten ist es nach Baurecht verbotene Zweckentfremdung.

    Der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen, dein Auto zu verkaufen, aber wenn du nicht die Fläche vor der Garage als Stellplatz gemietet hast, ist es nicht erlaubt, das Auto dort zu parken. Zufahrt heißt nicht Stellplatz.

    Seit 1993 darf kein neues Asbest mehr verbaut werden. Das, was davor verbaut wurde, darf aber bleiben, solange es hält. Es gibt keine Pflicht, das zu entfernen, solange es ganz ist, weil davon keine Gefahr ausgeht.

    Eine Gesundheitsgefährdung besteht wahrscheinlich nicht. Das ist eigentlich nur ein Problem, wenn man die Platten anbohrt, diese brechen o.ä.

    . Weiterhin könnte die Situation anders gelöst werden, beispielsweise durch die Anmiete einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung für die Pflegekraft. Meiner Wohnung ist eine komplette 2-Zimmerwohnung mit Küche, Bad, Balkon mit ca. 60 Quadratmetern Fläche.

    Selbstverständlich könnte der Vermieter immer auch einfach eine andere Wohnung anmieten, damit gäbe es Eigenbedarf im Sinne des BGB nicht mehr. So einfach ist es aber nicht, denn dieses berechtigte Interesse ist nunmal gesetzlich verankert.

    Ansonsten ist es die Aufgabe für einen Anwalt, diese Kündigung einzuschätzen. Die Begründung ist schon etwas schwammig, es ist unklar, ob wirklich unmittelbar nach dem Ende der Kündigungsfrist die Pflegekraft einzieht usw. Andererseits kann der Vermieter aufgrund der sehr langen Kündigungsfrist auch nicht länger warten. Das wäre auch eine denkbare Argumentation. Letztlich läuft es auf einen Vergleich der Interessen hinaus, was letztlich schwerer wiegt.

    Mit wem hast du den Mietvertrag abgeschlossen? Mit dem Vermieter oder einem der Mitbewohner?

    Euch bleibt nur, die schriftliche Kündigung mit Begründung abzuwarten. Inzwischen sind die Hürden an die Vorhersehbarkeit nicht mehr ganz so hoch wie früher, weil man nicht mehr von den Vermietern verlangt, alle Eventualitäten des Lebens mehrere Jahre im Voraus zu planen. Es könnte evtl. auch so begründet werden, dass das Kind bisher gependelt ist, sich das aber als sehr unpraktisch herausgestellt hat, nur eine Notlösung war, weil das Kind bisher nicht volljährig war etc., und jetzt, wo das Kind älter und reifer ist, einen eigenen Hausstand, gründen möchte... Die Begründung muss abgewartet werden, erst dann kann man sehen, inwiefern man eine Vorhersehbarkeit tatsächlich unterstellen kann oder nicht.

    Was mir bei der Abrechnung auffällt:


    Dienstleister, Aufzug und auch Grundsteuer schlagen ordentlich zu Buche. Gerade 2019 ist der Aufzug mit fast 500 € ein mächtiger Posten.

    Wie bereitet ihr euer Warmwasser? Das fehlt in der Heizkostenabrechnung?

    Wenn ihr das Warmwasser dezentral elektrisch habt, wundert mich, dass vom Versorger 51000 kWh bezogen wurden und letztlich nur 35000 kWh erfasst wurden. Das ist ein sehr großer Unterschied, der bei Fernwärme recht ungewöhnlich ist. Bei Öl, Gas etc. ist das in gewissem Maß (aber auch nicht in dem Ausmaß) nachvollziehbar, denn die Verbrennung ist nie vollständig. Bei Fernwärme ist ja Sinn und Zweck, dass dann möglichst wenig Verluste entstehen. So hättet ihr sehr große Leitungsverluste o.ä. Die erfassten 6400 kWh für eure Wohnung sind für 91 m² kein schlechter Wert, wenn es ein "normales" Haus ist. D.h. nicht KfW40 o.ä.


    wir haben heute eine Rechnung über 1850 Euro Gasnachzahlung für einen Abrechnungszeitraum von 6 Monaten erhalten. Wir sind zwei Personen und unser Gasverbrauch lag bei 31.034 kWh in 197 Tagen. Zuvor hatten wir noch nie eine Gasnachzahlung.

    Wie groß ist eure Wohnung? Das ist schon sehr viel und entspricht dem Verbrauch schlecht isolierten Einfamilienhaus. Es müsste also massenhaft Gas ausgeströmt sein, das hättet ihr aber merken müssen. Deshalb würde ich auch zunächst die Zählerstände kontrollieren, ob die alle richtig gemeldet sind.

    Nur noch als Ergänzung:

    Daher kann es gut möglich sein, dass du in normalen Räumungsprozess geräumt werden musst. Da gibt es dann wiederum Fristen, wenn die Räumung nicht sofort erfolgen kann.

    Das ist jedoch mit Kosten verbunden und da es sich um eine gerechtfertigte Räumung handelt, kommen zu den Umzugskosten noch die Kosten für das Gerichtsverfahren dazu. Man sollte also schnellstmöglich eine Lösung finden und es außergerichtlich ohne Räumungsverfahren zu klären. Wenn der Sohn die Wohnung wirklich direkt beziehen möchte, ist dies natürlich schwer.

    Den Eigentümer könntest du auch fragen, wie die Betrüger an einen Wohnungsschlüssel gekommen sein könnten, ob noch weitere Personen, wie z.B. eine Putzfrau, Hausmeister usw. einen Schlüssel haben.

    Aber du wirst die Wohnung räumen müssen (früher oder später) und für die Zeit wo du die Wohnung nutzt auch eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Ein Mietvertrag gibt es nicht!

    Die Nutzungsentschädigung entspricht der ortsüblichen Miete und kann damit erheblich über dem liegen, was im "Mietvertrag" vereinbart war.

    Ich kann dir in dieser Situation noch raten, die Polizei aufzusuchen und das ganze anzuzeigen. Irgendwie müssen ja der angebliche Vermieter und Makler an den Schlüssel gekommen sein. Bei einer Ferienwohnung ist dies relativ einfach, aber da dies anscheinend eine "normale" Wohnung ist, bei der man nicht so einfach an den Schlüssel kommt, gibt es da vielleicht noch weitere Beteiligte.

    Ich fürchte, das ist hier eine klassische Betrugsnummer. Du hast einen Mietvertrag mit einem "Vermieter", sodass dieser dir eine Wohnung zur Verfügung stellen müsste. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass seine Personalien nicht stimmen und du da nichts durchsetzen kannst.

    Wenn du nichts anmeldest, landest du in der Grundversorgung, die man mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann. Also kein Weltuntergang. Aber meiner Erfahrung nach kann man den Strom auch einige Tage rückwirkend anmelden. Meist funktioniert das. Den Zählerstand brauchst du aber für die Anmeldung gar nicht, nur die Zählernummer. Meist holt sich der Stromversorger den Zählerstand eh über den Netzbetreiber Du solltest nur dringend kontrollieren, ob der stimmt. Wir haben das beim Gas in unserem Haus beim Kauf nicht genau gemacht und so für den Verbrauch des Vorbesitzers bezahlt, weil dieser einen viel geringeren Zählerstand bei seiner Abmeldung gemeldet hatte.

    Für den Vormieter musst du nichts unternehmen, das ist sein Ding.

    Es ist nachvollziehbar, dass man so hohe Nachzahlungen nicht haben möchte und in einem Nebau kaum mit hohen Heizkosten rechnet.

    Welches Heizungssystem ist denn verbaut? Fernwärme? Wärmepumpe? In einem Neubau macht eine Nachtabsenkung häufig keinen Sinn, selbst wenn sie funktioniert hätte. Das morgendliche schnell wieder aufheizen kostet erheblich mehr als die geringe Vorlauftemperatur die ganze Nacht über zu halten.

    Dass das für euch ärgerlich ist, ist natürlich nachvollziehbar, aber nun sind die Fehler behoben worden. Du kannst deine Abrechnung mal annonymisiert einstellen, dann können wir sie uns anschauen, auch um die anderen Kostenpositionen einschätzen zu können. Ich glaube nicht, dass wir da über eine große Verschwendung bei den Heizkosten sprechen. In den ersten Jahren im Neubau sind die Heizkosten meist deutlich höher, da die Baufeuchte erst noch raus muss. Da heute alles schnell schnell und ohne Trocknungszeiten gebaut wird, muss man diese dann rausheizen, während man drin wohnt. Ich kenne da einige Fälle, die in den ersten 2-3 Jahren Verbrauch bzw. Heizkosten hatten, die bei mehr als dem doppelten der errechneten laut Energieausweis lagen. Später hat sich das normalisiert. Außerdem klingen für mich 3400 € für eine 100 m² Wohnung in einem Haus mit Aufzug, Hausmeister, vermutlich Reinigung, Winterdienst usw. nicht zu viel, sondern durchschnittlich.

    Die Gebühren für den Kabelanschluss sind je nach Region so ca. 10-15€ pro Wohnung im Monat. Der Betrag in der NK Abrechnung ist also durchaus klärungsbedürftig im Rahmen der persönlichen Belegeinsicht.

    Belegeinsicht ist sicher richtig, aber mich wundert der Betrag nicht wirklich. Bei kleinen Objekten bis 4 Wohneinheiten bewegt sich das durchaus um die 20€ im Monat. Wenn noch Premium o.ä. gebucht wird, kann er auch über 30€ gehen. Aus diesem Grund nutzen wir selbst Internet über Kabel, aber ich sehe es nicht ein, über 20€ im Monat fürs Fernsehen zu bezahlen.

    Beim WBS B man darf die für den WBS A geltende Einkommensgrenze deutlich (40-60% je nach Bundesland) übersteigen. Der Vermieter muss den Unterschied jedoch kennen, er muss wissen, wie seine Wohnung gefördert ist. Üblicherweise wird A verlangt.

    Ich sehe hier den Vermieter in der Pflicht, er hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur an berechtigte Personen vermietet. Der Vermieter sollte sich darum kümmern, ob es Möglichkeiten einer Fehlbelegungsangabe o.ä. gibt, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

    Der Vermieter ist grundsätzlich erst mal frei darin, wen er beauftragt. Evtl. sind dir gar nicht alle Hintergründe bekannt. Wir holen auch nicht für alles Vergleichsangebote ein, wenn wir mit einem Dienstleister zufrieden sind und der Preis marktüblich ist. Wegen wenigen Euro bleiben wir gerne bei Diensleistern, die wir schon länger kennen. Hausmeisterkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, weil die Nachfrage deutlich zugenommen hat.

    Du hast das Recht, die Arbeitsprotokolle beim Vermieter einzusehen, denn häufig werden bei Hausmeistern auch nicht umlagefähige Kosten mit umgelegt, z.B. Reparaturen. Aus diesem Grund muss dir der Vermieter die Details vorlegen, welche umlagefähigen Kosten der Hausmeister in Rechnung gestellt hat. Ob die Protokolle korrekt sind, ist im Nachhinein natürlich schwer zu prüfen, aber ggf. könntest du in Zukunft selbst protokollieren, wie viel Zeit der Hausmeister an bestimmten Tagen bei euch im Objekt mit welchen Aufgaben verbracht hat und damit die Rechnung später genauer prüfen.

    Grundsätzlich für alle Reparaturen?
    Wenn mich - theoretisch - ein Mensch und Mieter ärgert und ich ihm die Scheiben einschmeiße (und nicht erkannt werde), dann schädige ich nur den Vermieter?

    ja, grundsätzlich für alle Reparaturen (außer "Schönheitsreparaturen"). Du schädigst nur den Eigentümer des Gegenstandes, den du zerstörst. Wenn kein Schuldiger (=i.d.R aktiv ausführender) gefunden wird, bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen.

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