Vor Mietvertrag WBS Schein B und 3 Monatiges Gehälter vorgezeigt

  • Hallo liebe Leute, ich habe vor

    ca 2 Monaten eine 3 Zimmer Wohnung gefunden in der Annonce stand WBS Schein erforderlich, allerdings stand nicht ob A oder B. Nach Anruf und Bestätigung wäre B völlig ausreichend gewesen. Wobei ich nicht verstanden habe wo der Unterschied liegt oder lag. Nach Einreichung meiner (3) Monat Gehaltsabrechnung bzw WBS Schein B durfte ich den Mietvertrag unterzeichnen. Die Wohnung sollte allerdings renoviert werden wobei ich dies übernehmen sollte, der Vermieter würde daraufhin das Material bezahlen, ich allerdings sollte dann die Arbeit übernehmen. Da die Vormieterin verstarb, wären dort noch Möbel drin, diese sollten dann von uns übernommen oder entsorgt werden. Aus Kulanz sollte der Vertrag dann erst am 01.09 stattfinden. Somit hätten wir 2 Monate Zeit. Was wir bis jetzt taten ist folgendes:

    Alte Möbel raus und entsorgt ? war sehr schwer war, da wir nur zwei Personen waren.

    Alte Boden raus (Teppich war hart beklebt ?) neuen Boden rein Vinyl.

    Alle 3 Zimmer plus Bad Gäste Wc und Küche, Flur renoviert gestrichen.

    Unsere neue Möbeln rein gesetzt. Monatsmiete für September bezahlt dazu noch Kaution. Jetzt kommt es, auf einmal erhielten wir eine Email mit folgenden Zitat:

    Wir erhielten soeben einen Anruf der Stadt........ Diese bemängeln, dass Sie einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B eingereicht hätten, für die Wohnung wird jedoch ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein benötigt. Die Dame teilte mit, Sie mögen bitte der Kolpingstadt Kerpen wieder vorstellig werden um den korrekten WBS zu erhalten.

    Wir bitten Sie daher um Einreichung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheines.

    .... So was ich nicht versteh ist, wir haben der Stadt nichts übersendet oder übergeben. Den einzigen den wir was übergeben haben ist der Viermiter selbst, wobei er uns den Mietvertrag unterzeichnen lassen hat quasi er und wir unterschrieben haben. Nachdem übergab er uns ein Wohngeberbescheinigung. Dieses Wohngeberbescheinigung haben wir dann an der Stadt mit unseren Ausweis und Pass Dokumente abgegeben. 2 Monate Mutterschaftsurlaub haben wir für die Renovierung geopfert? und jetzt sowas. Wir sollen uns darum kümmern. OBWOHL WIR UNS SCHON GENUG GEKÜMMERT HABEN. Das ist doch nicht fair... Würde gerne eure Meinung dazu wissen und was ist hier zu tun..

    1 Punkt wir wissen nicht was der Unterschied zwischen A und B ist

    2 Punkt beide Parteien haben unterzeichnet es ist ein Vertrag zustande gekommen, mit guten Gewissen alle gewollten Unterlagen die gewünscht waren eingefordert zu haben.

    3 Punkt Elektronik Sanierung nichts stimmt in der Wohnung auch kein Heisses Wasser alles veraltet wir haben alles erneuert bzw repariert?. Haben alles per Email und schriftlich bzw. Fotos fest gehalten. Danke für eure mit Hilfe. Wir können deswegen garnicht mehr schaffen da wir so erschöpft und schockiert sind noch immer am Renovieren und haben nach der Nachricht alles gestoppt. Lieben Dank Gruss Jule und Co

  • Beim WBS B man darf die für den WBS A geltende Einkommensgrenze deutlich (40-60% je nach Bundesland) übersteigen. Der Vermieter muss den Unterschied jedoch kennen, er muss wissen, wie seine Wohnung gefördert ist. Üblicherweise wird A verlangt.

    Ich sehe hier den Vermieter in der Pflicht, er hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur an berechtigte Personen vermietet. Der Vermieter sollte sich darum kümmern, ob es Möglichkeiten einer Fehlbelegungsangabe o.ä. gibt, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

  • Vielen Dank Schweinchenfan, genau so sehen wir es auch und denke mal ich werde mit dem Vermieter mal sprechen bevor ich zum Anwalt gehe. Vielleicht gibt es ja eine vernünftige Lösung. Lieben Gruss danke bis dahin ??

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