Hallo User,
meine Frau und ich (zwei Kinder) haben vor, ein Haus zu kaufen welches eine kleine Anliegerwohnung hat. Diese ist derzeit vermietet und wir würden den Mietvertrag als Käufer übernehmen.
Nun hat die Wohnung, welche wir beziehen möchten, nur vier Zimmer (auf 110qm) und ich brauche als Lehrer auch ein Arbeitszimmer um meinen Unterricht vor- und nachzubereiten (die Hälfte meiner Arbeitszeit bin ich daheim). Reicht dieser Grund schon aus um Eigenbedarf anzumelden? Ich brauche unbedingt ein Arbeitszimmer aber das Bad + Küche würden nur rudimentär genutzt werden. Ist es zumutbar, dass man sein Arbeitszimmer im Wohn- oder Schlafzimmer einrichtet? Diese Situation habe ich jetzt und es ist eher suboptimal.
Auf der anderen Seite wäre die Frage ob ich nach § 573a BGB ein vereinfachtes Kündigungsrecht habe. Unsere Wohnung hat zwei Eingänge. Der Eingang des Innenhofes, wo wir jeden Tag die Fahrräder unterbringen werden, ist neben seinem Eingang in die separat zugängliche Wohnung. Er wohnt in keiner Doppelhaushälfte. Unser Küchenfenster ist im rechten Winkel zu seinem Wohnraum. Wie allgemein die Wohnung.
Ich möchte im Prinzip nur sicher gehen, dass ich auch ein Arbeitszimmer habe und würde die Wohnung nicht weitervermieten. Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf von 9 Monaten ist mir bekannt sowie auch die dazukommenden 3 Monate bei der vereinfachten Kündigung.
Hat hierzu vielleicht jemand Erfahrungen? Ich weiß, dass es ein recht spezieller Fall ist aber welcher ist das beim Mietrecht nicht.