Beiträge von Schweinchenfan

    Grundsätzlich sind die Abrechnungen sehr gut nachvollziebar und sehen plausibel aus. Du solltest noch einmal die Zählerprotokolle kontrollieren, denn in 2019/2020 habt ihr den Zählerständen nach deutlich mehr geheizt und nicht weniger. Es sind die Gesamtkosten des Objektes sehr stark gestiegen, allerdings auch anteilig euer Verbrauch an Gesamtverbrauch. Fast 10 % der Einheiten bei nur eta 6 % der Fläche ist ein deutlich überdurchschnittlicher Verbrauch. Habt ihr an eurem Verhalten etwas geändert? Zeitweise die Heizung ganz abgedreht und dann auf hoher Stufe schnell wieder aufgeheizt?

    Was mir auffällt: die Vorrauszahlungen decken in etwa die kalten Nebenkosten und wurden trotz der hohen Nachzahlung nicht erhöht. Die kalten Nebenkosten sind fast alle nutzerunabhängig und euren Wasserverbrauch (außer in 2018/19) würde ich als durchschnittlich ansehen. Das kann es also nicht ausmachen. Die Vorauszahlungen sind einfach viel zu gering für die doch sehr hohen Kosten des Objektes. Da ist eine hohe Nachzahlung vorauszusehen.

    Hier kommt es auf die exakte Formulierung im Mietvertrag an. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist unwirksam. Eine Klausel, nach der die Zustimmung des Vermieters nötig ist, kann wirksam sein, wenn Kleintiere ausgeschlossen sind. Diese darf man immer halten. Jetzt wäre in deinem Fall individuell zu prüfen, wie es in deinem Mietvertrag mit der Wirksamkeit der Klausel aussieht. Diese Prüfung im Einzelfall ist allerdings einem Anwalt vorbehalten. Es gibt auch Urteile, nach denen kleine Hunde oder Wohnungskatzen als Kleintiere zu betrachten sind, die man immer halten darf, weil von ihnen keine Belästigungen der anderen Parteien ausgehen.

    Daraus, was Nachbarn dürfen, kann man üblicherweise keine Rechte ableiten. Gleiches Recht für alle, Gewohnheitsrecht usw. gibt es im Mietrecht nicht.

    1. Du musst dich nicht melden. Wenn der Verkauf erst kürzlich stattfand, ist sicherlich noch keine Eintragung im Grundbuch erfolgt und damit hat sich dein Vermieter bisher nicht geändert. Solange der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen ist, hast du mit ihm keine vertragliche Beziehung. Wenn der Käufer die Miete bekommen soll, ist das eine interne Regelung. Wenn von allen Seiten bestätigt wird, dass zukünftig die Miete auf ein anderes Konto gehen soll, dann ist dies in Ordnung, aber erst dann. Bis dahin ändert sich für dich nichts.

    2). Siehe oben: erst wenn von der alten Eigentümerin diese Aufforderung mit Kontoverbindung kam. Ansonsten schuldest du ihr die Miete bis zur Änderung im Grundbuch.

    3) Auch hier: das Kennenlernen ist nicht rechtlich entscheidend. Genau genommen musst du dieses Einverständnis gar nicht geben.

    4) Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei Eigenbedarf geht dies auch erst nach Eintragung im Grundbuch. Man kann den neuen Eigentümern aber natürlich anbieten, (gegen Geld) die Wohnung bis zum Tag xy zu räumen. Das ist Verhandlungssache.

    Im Allgemeinen besteht eine Aufklärungspflicht in den Punkten, die von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsabschluss sind und der Vertrag bei Kenntnis nie geschlossen worden wäre. Dies ist üblicherweise für die finanziellen Verhältnisse zutreffend. Bei Insolvenzen ist die Sache klar, bei anderen Vorgängen wie eidesstattliche Versicherungen, Kontopfändung kommt es auf den Einzelfall an.

    Handelt es sich um eine Kontopfändung mit einer geringen Summe, die in 1 oder 2 Monaten bezahlt ist, sich die Einkommenssituation deutlich gebessert hat und die Pfändung damit keine Auswirkungen auf die Mietzahlungen hat, dann ist das vermutlich nicht wesentlich für den Abschluss des Mietvertrages. Hier besteht auch kaum die Gefahr, dass der Vermieter dies überhaupt erfährt.

    Wenn aber durch die Pfändung langfristig monatlich so wenig bleibt, dass die Miete mehr als den ortsüblichen Anteil am Einkommen aufbraucht, mit der kleinsten Unregelmäßigkeit oder unerwarteten Ausgaben die Mietzahlung in Gefahr ist und/oder die Kaution und evtl Betriebskosten-Nachzahlungen nicht bezahlt werden können, dann ist dies durchaus entscheidend für den Mietvertrag und ein Vermieter hätte mit Kenntnis der Umstände den Vertrag vermutlich nicht geschlossen. In diesem Fall würde ich eine Aufklärungspflicht annehmen. Hier ist auch ohne Insolvenzverfahren die Zahlungsfähigkeit in Frage gestellt.

    Die konkrete Beurteilung deines Einzelfalls kann nur ein Anwalt vornehmen.

    Wenn eine Einwilligung zu einer Schufa-Abfrage gegeben wurde oder noch verlangt wird, ist es ohnehin sichtbar, auch wenn in einer Selbstauskunft nicht danach gefragt wurde.

    Danke für deine sachliche Antwort. Eine Möglichkeit das auszurechnen ist z.B. folgende: "((Heizwärme (QHW) - Brennstoffmenge ges.) * Brennstoffkosten/KWH)/100*72,14".


    Das Problem an dieser Stelle ist, dass die 72,14% nicht komplett verloren gehen, sondern zum großen Teil zum Beheizen des Hauses verwendet werden. Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass nur ca. 20 % höhere Aufwendungen an Brennstoff nötig sind. Der tatsächliche Schaden durch die Ineffizienz ist nämlich nicht zu beziffern und damit hat man kaum Möglichkeiten, objektiv über das Wirtschaftlichkeitsgebot Veränderungen zu erwirken.
    Das Treppenhaus und Keller wird ja sogar über Heizkörper geheizt, nur wird der Verbrauch dafür nicht erfasst. Hier könnte man durchaus ansetzen, dass es nicht korrekt ist, diesen Verbrauch auf wenige Parteien mit hohen Verbräuchen umzulegen und sie damit noch stärker zu benachteiligen, sondern hier eine andere Verteilung vorzunehmen. Eine Ausstattung der Heizkörper mit Erfassunsgeräten (deren Miete die Mieter zahlen) ist sehr wahrscheinlich ein zumutbarer Aufwand.

    Zum großen Teil ergibt sich sogar der höhere Aufwand an Brennstoff durch die notwendige sehr hohe Vorlauftemperatur. Das bedeutet auch, dass ein Zweirohrsystem, das konstant mit 80 oder 85 Grad Vorlauf betrieben wird, ähnlich ineffizient wäre. Auch das ist nicht selten, wenn an Heizkörpern gespart wurde.

    Größtes Problem der Einrohrheizung ist die "unfaire" Verteilung der Heizenergie und die anschließende Abrechnung. Als Mieter hat man jedoch nur Anspruch auf eine korrekte Abrechnung gemäß gesetzlicher Vorgaben, die nicht zwingend fair sein muss. Der Übergang von korrekt zu nicht mehr korrekt, da zu stark benachteiligend für einzelne Parteien, ist wie bereits erwähnt in diesen Zusammenhang fließend und wird auch in Gerichtsurteilen behandelt. Inwiefern du dich hire mit dem Vermieter streiten möchtest, um eine andere Verteilung zu erwirken, ist dir überlassen. Vielleicht lässt sich in einem Gespräch mit den technischen Details auch eine Verbesserung der Situation erreichen.

    Noch zum VDI: Der VDI ist erstmal nur ein Verein. Dieser stellt zwar die aktuellen Regeln der Technik zusammen und gibt Empfehlungen und Richtlinien, hat aber keinerlei politische Kompetenzen, sodass sich aus deren Dokumenten zunächst keine Rechte und Pflichten ableiten lassen. Dies passiert erst, wenn Gesetze darauf verweisen oder private Verträge so geschlossen werden, dass die Richtlinien bzgl. der Ausführung Vertragsbestandteil werden. Dies ist in Mietverträgen üblicherweise nicht der Fall.

    Meine Beiträge bitte nicht falsch auffassen: ich bin sicherlich niemand, der ein Einrohrsystem befürwortet und wäre auch durchaus im Sinne der Umwelt und auch der Mieter dafür, dass es eine Verpflichtung geben soll, solche Systeme zeitnah um oder nachzurüsten und an die heutigen Möglichkeiten anzupassen. Dennoch sollte man hier auch nicht vergessen, dass dies dann eine Modernisierung darstellt, sodass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können und je nach Aufwand und Kosten am Ende kein finanzieller Vorteil mehr besteht. An einer ggf. ineffizienten alten Heizungsanlage und dem Energiebedarf des Gebäudes als solches hat sich nämlich nichts geändert.

    Ich glaube nicht, dass es so einfach ist. Temperatursteuerung am Rücklauf nachrüsten z.B. wäre eine relativ einfach umzusetzende Variante. Sodass eben die Pumpenleistung reduziert wird wenn nichts abgenommen wird. Ich habe immer wieder gelesen während der Recherche - dass es mittlerweile Methoden gibt um die Verluste derartiger Anlagen auf ähnliches Niveau von Zweirohrsystemen zu senken. Kann man denn diese Heizungsanlage ohne jeglicher Modernisierung generell noch als wirtschaftlich sehen?


    Es steht dir natürlich frei, dies beim Vermieter einzufordern. Es mag Systeme geben, aber vermutlich willst du ja, dass der Vermieter die Kosten für die Nachrüstung trägt. Genauso kostet ein hydraulischer Abgleich einiges. Selbstverständlich wäre aus technischer Sicht eine Umrüstung oder Modernisierung sinnvoll, genau wie die Umrüstung auf eine moderne Heizungsanlage, Dämmung des Hauses und kontrollierte Lüftung, die ebenfalls helfen würden, Energie einzusparen.

    Genau deinen letzten Satz beurteilt der BGH im genannten Urteil. Eine Einrohrheizung ist nicht pauschal als unwirtschaftlich und mangelbehaftet zu werten, sodass man keinen Anspruch auf Verbesserung oder Mietminderung hat. Es gilt der Grundsatz gemietet wie gesehen und auch eine Einrohrheizung erfüllt die technischen Mindeststandards, die man von einer Mietwohnung erwarten kann, solange sie die Räume ausreichend heizt.

    Im Grunde wäre mir das egal wenn nicht über Jahre horrende Kosten auf die Nutzer umgelegt werden würden. Sind ja nur 14.400€ für 2 Eingänge und 36 Wohnungen - im Jahr.

    Was sind diese 14 400 €? Der wirtschaftliche Schaden der Mieter, der auf die Verwendung der Einrohrheizung zurückzuführen ist? Wie hast du diesen ermittelt?

    Wie lange kann ein Vermieter entgegen den Empfehlungen der VDI ohne Modernisierungsmassnahmen durchzuführen derartig ineffizient Nahwärme bereitstellen, hat jemand eine Idee was die EnEV dazu sagt oder andere Gesetze, ist das über Zeiträume überhaupt noch legitim?

    Solange es Mieter gibt, die diese Wohnungen anmieten. Der BGH hat 2015 im Urteil VIII ZR 193/14 entschieden, dass der Mieter keinen Anspruch auf eine Modernisierung des Heizungssystem oder ein Mietminderungsrecht hat. Wenn es keine Nachfrage mehr nach diesen Wohnungen gibt oder der Abschlag auf die Miete sehr groß ist, dann wird der Vermieter sich Gedanken machen, die Anlage zu modernisieren. Es steht jedem Mieter frei, sich vor Unterschrift des Mietvertrages über das Heizungssystem zu informieren.

    Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dies im Gebäudebestand zu modernisieren, zumal dies mit erheblichem Aufwand verbunden ist und in bewohntem Zustand faktisch nicht durchführbar ist. Eine solche Sanierung setzt fast immer ein leerstehendes Gebäude voraus oder man muss mit große Kompromisse machen, alle Leitungen auf Putz verlegen, was jedoch den meisten Mietern auch nicht gefallen dürfte, da es nicht zeitgemäß ist.

    Die Abrechnung nach Grundfläche/Verbrauch 70/30 ist zwar nicht empfohlen, aber legitim, wenn der erfasste Verbrauch nicht sehr niedrig ist. Diese Grenze legen allerdings Gerichte fest.

    In deinem Fall gilt das, was vereinbart wurde, da sich der Vermieter nicht an die Heizkostenverordnung halten muss. Wenn im Mietvertrag die Verteilung nach Wohnfläche vereinbart ist, dann werden deine 70m2 zugrunde gelegt. Wie viel du (oder auch dein Vermieter) geheizt hat, ist ja nicht objektiv nachvollziehbar, wenn der jeweilige Verbrauch nicht erfasst wird. Für größere Häuser ist dies Pflicht, für deinen Fall jedoch nicht, da es in den meisten Fällen für niemanden wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Der Heizenergieverbrauch ist das Einzige was tatsächlich stimmt, da wir nach den ersten Schreck 2018, wo wir eigentlich normale 2 kWh Heizenergieverbrauch hatten, extrem sparsam waren und der Witter sehr mild war. Hinzu kommt noch das wir DG wohnen mit vielen Fenster, wo zwar viel Wärme weg kann, aber bei milden Temperaturen und Sonne auch viel rein geht. Wir haben jedenfalls nicht gefroren ....

    Bei der der Heizenergie bin ich mir deshalb 100 % sicher, da ich einen eigenen WMZ in der Wohnung für meinen Verbrauch habe. Für Warmwasser hab ich allerdings nur den Zähler für den Wasserverbrauch, jedoch keinen WMZ.

    Nein, das kann absolut nicht sein. Selbst mit einem Passivhaus hättet ihr bei der Wohnfläche einen Bedarf um die 1000-1500 kWh. Selbst in MWh habe ich da erhebliche Zweifel. Das würde bedeuten, es wäre wirklich extrem gut gedämmtes Dach mit 5-fach-verglasten Dachfenstern und ausschließlich dort saniert. Denn der Rest des Hauses braucht einen üblichen Wert von ca. 90 W/m² im Jahr, wenn ich den Einkauf pauschal auf die Wohnfläche verteile. Ihr angeblich davon nur 10 %. Das kann man meiner Meinung nach mit sparsam heizen und solaren Gewinnen nicht erklären. Es wurde auch (wenn ich die Berechnung von unten annehmen) ein nicht unerheblicher Teil der eingekauften Energie nicht erfasst bei der Heizung.

    Der Wärmemengenzähler fürs Warmwasser ist Pflicht, ist aber meiner Meinung nach nicht so entscheidend in dieser Abrechnung. Da das Volumen des Warmwassers bekannt ist, könnte man über die Formel einen vernünftigen Wert berechnen. Dies ist hier allerdings sicher nicht passiert, denn die Werte passen nicht oder jemand konnte überhaupt nicht rechnen. Entweder wurde der Wert geraten oder in irgendeiner Form erfasst, allerdings ziemlich sicher nicht korrekt. Bei einer üblichen Warmwassertemperatur von 60-70 Grad wären das 10-12 MWh in 2017, 15-18 MWh in 2018 und 13,7-16 MWh in 2019 nach der Formel. Die Werte in der Abrechnung passen dazu nicht im Ansatz, in keiner. Die 90 MWh würden eine Temperatur von über 300 Grad Celsius für das Warmwasser bedeuten, also physikalisch unmöglich und auch nicht über Leitungsverluste zu erklären.

    Als Ansatz würde ich als Mieter Einsicht in die gesamten erfassten Verbräuche, d.h. Ableseprotokolle, sowie die Abrechnungen der Versorger nehmen. Und das für mehrere Jahre, um zu vergleichen, ob nur ihr beispielsweise bei der Heizung so wenig braucht oder ob es hier eine Systematik gibt, v.a. wenn ihr andere im Haus kennt und deren Nutzungsverhalten einschätzen können. Ggf. könnt ihr auch einen Blick auf den Einbau der Wärmemengenzähler nehmen und mit eurem vergleichen, denn ich habe bisher nicht nur einen falsch eingebauten Wärmementenzähler gesehen. Meist sind eher Heizkostenverteiler fehleranfällig, die völlig falsch angebracht wurden, aber auch bei WMZ kann es passieren.

    Diese Abrechnungen sind alle voller Fehler und sehr zweifelhaft.

    Ein Verbrauch an Heizenergie von unter 1 kWh ist vollkommen unmöglich. Was auch immer die als Gesamtverbrauch erfassten Einheiten sein sollen, für mich macht es in Relation zur gekauften Energiemenge keinen Sinn.

    Die Kosten für die Warmwasser-Bereitung sind üblicherweise wie die Heizkosten 70/30 Verbrauch/Fläche aufzuteilen, es könnte aber auch anders vereinbart sein.

    Ich weiß allerdings auch nicht so richtig, wie man hier beim Vermieter weiterkommen soll. Eine solche Abrechnung (egal welches Jahr) zeugt davon, dass man nicht die geringste Ahnung davon hat, was man da auszurechnen versucht. Deshalb auch da Chaos mit falschen Einheiten, ganz ohne Einheiten und mit völlig unplausiblen Mess(?)werten. Deshalb vermutlich auch die großen Schwankungen.

    Auch interessant, dass das Haus seit 2017 geschrumpft ist.

    Dass der Vermieter die Grundsteuer noch addiert, ist in Ordnung.

    Was soziale Abgaben sind, musst du deinen Vermieter fragen. Je nachdem, was es ist, kannst du entscheiden, ob du dafür zahlen musst oder nicht. Evtl sind das die Sozialabgaben für die Hausreinigung, Gartenpflege etc, wenn diese als Minijobber direkt bei der WEG angestellt sind. Aber das ist nur eine Vermutung von mir. Wegen den sonstigen Betriebskosten von 51 ct braucht man kein Fass aufmachen.

    Sind die Umlageschlüssel im Mietvertrag so vereinbart? Allerdings ist das eher eine formale Sache, da sich die Miteigentumsanteile meist an der Wohnfläche orientieren.

    Knapp 2€/m2 Vorauszahlung im Monat sind für ein solches all-inclusive-Paket einfach zu wenig. 3-4 € sind da deutlich realistischer. Die Kostenpositionen sind nicht zu hoch, sondern im üblichen Rahmen.

    Was mir auffällt, sind extrem hohe Müllgebühren. Ich vermute, dass die Mülltonnen von ein Dienstleister für die Abholung bereit gestellt wird oder das Abfuhrunternehmen diese Dienstleistung anbietet?

    Ansonsten finde ich diese Abrechnung auch soweit noch im Rahmen. Es ist ja wirklich alles inklusive, sogar Straßenreinigung, Kabelfernsehen usw. Die Heizkosten sind auch nicht arg hoch, besonders für Fernwärme. Für dieses Paket sind 4€/m2 in Monat ein normaler Preis.

    Meiner Meinung nach ist die Antwort nicht unbedingt darin zu suchen, ob drei Rechnungen korrekt sind. Wenn nicht gerade alles gleichzeitig kaputt gegangen ist, hast du den Mangel nicht unverzüglich gemeldet und damit überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen, dass es eine teurere Rechnung wurde. Ansonsten wären es immer drei Einzelrechnungen gewesen.

    Allerdings ist hier entscheidender, was überhaupt als Kleinreparatur zählt. Der Gegenstand muss dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Üblicherweise zählen dazu keine Absperrventile, denn die nutzt man eher selten. Gleiches gilt, falls beim Spülkasten das Innenleben betroffen war. Den Spülkasten öffnet man nicht ständig.

    Der verstopfte Abfluss ist meiner Meinung wieder etwas anders. Wenn du der Verursacher der Verstopfung warst, musst du die Kosten unabhängig von der Höhe tragen. Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, trägt die Kosten der Vermieter.

    Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Funktionsfähigkeit, die bei Mietbeginn bestand, d.h. mit funktionsfähigem Außenfühler.

    Wenn allerdings kein Interesse des Vermieters daran besteht, den Mangel zu beheben, kann man nur versuchen, über eine Mietminderung Druck zu machen. Die Einschätzung, zu welcher Mietminderung der Mangel berechtigt ist aber einem Anwalt vorbehalten. Ich kenne mich mit Nachtspeicheröfen nicht aus, aber vermute aufgrund des Zeitversatzes von Heizen und Speichern, dass der Außenfühler nicht ganz so entscheidend ist wie bei einer Zentralheizung, die dann die Wärme erzeugt, wenn sie benötigt wird. Der Außenfühler kann auch nicht abends ahnen, wie am nächsten Tag mittags die Temperatur ist. Allerdings ist das nur eine Vermutung meinerseits.

    Theoretische Alternative wäre noch eine Ersatzvornahme, wenn der Vermieter in Verzug gesetzt wurde. Dann könntest du selbst die Reparatur beauftragen und das Geld vom Vermieter fordern/mit der Miete verrechnen. Das dürfte hier aber ein sehr heißes Eisen sein, wenn die Reparaturversuche anscheinend bereits scheiterten, sodass ich persönlich davon die Finger lassen würde.

    Wenn du eine Änderung der Situation erreichen möchtest, dann in deinem Interesse nur mit der Unterstützung eines Anwalts. Nicht berechtigte Mietminderungen können zu einer Kündigung führen.

    . Was ist wenn der Vermieter es jetzt nicht abholt und das Einschreiben nach 7 Werktagen, von der Post, wieder zurückgeschickt wird. Ist die Kündigung dann hinfällig oder ist dann rechtskräftig ??

    Bzw , wenn das Schreiben zurück kommt, von der Post, ob ich zum Vermieter hinfahre und so wie es ist in den Briefkasten rein werfe. Was ist dann ?

    Die Kündigung ist nachweislich nicht beim Vermieter angekommen und damit hinfällig. Es gibt keine Pflicht, Einschreiben bei der Post abzuholen oder persönlich anzunehmen. Aus diesen Grund sollte man eine Kündigung nie per Rückschein zustellen, sondern immer nur als Einwurf-Einschreiben.

    Wenn du das Schreiben persönlich in den Briefkasten wirfst, dann ist die Kündigung eingegangen, du solltest am besten einen Zeugen dafür mitnehmen, der auch den Inhalt des Schreibens kennt. Die Frist für eine Kündigung zum 31.01.2021 ist allerdings nicht gewahrt, da die Kündigung ja nun nach dem 3. Werktag eingeht. Der Mietvertrag endet dann zum 28.02. Man kann natürlich den Vermieter freundlich darauf hinweisen, dass man die Kündigung bereits per Einschreiben fristgerecht verschickt hatte und darauf hoffen, dass er sich kulant zeigt, wenn die Kündigung einen Tag verspätet (also heute) eingeht.

    Du hast das Recht, die Belege einzusehen, die der Abrechnung zu Grunde liegen. Außerdem kannst du gerne die beiden Abrechnungen im Vergleich anonymisiert hier posten und wir schauen sie uns auch einmal an.

    Denkbar ist, dass die neue Heizungsanlagenlage beispielsweise über Contracting bereitgestellt ist. Das ist bei Mietshäuser, aber auch Eigentümermeinschafen sehr im Kommen. Üblicherweise kostet die Anlage selbst dann nichts und es gibt einen Komplettpreis für den Brennstoff, der de facto die Bereitstellung der Anlage bezahlt. Diese liegen natürlich deutlich höher als übliche Brennstoffkosten. Das kannst du aus den Belegen sehen oder danach fragen.

    Preissteigerungen bei Dienstleistungen haben leider in den letzen Jahren stark zugenommen. Teilweise werden fixe Verträge über einige Jahre geschlossen, die die Preise konstant halten. Nach Auslaufen des alten Vertrages findet dann eine deutliche Preisanpassung statt. Darüber muss der Vermieter nicht informieren.

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