Neue Einbauküche monatliche Kosten

  • Hallo,

    vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen :)

    es geht um einen Einbauküche in der Mietwohnung welche vom Vermieter eingebaut und mit einem monatlichen Abschlag auf die Miete berechnet wird, meine frage ist hier:

    - Wie hoch dürfen die Kosten im Monat für die Einbauküche sein?

    - Gibt es hierzu eine Gesetzesreglung?

    - Wie lange darf der Vermieter die Kosten der Küche abrechnen? Mal angenommen die Küche wäre nach 5 Jahren abbezahlt, darf der Vermieter dann weiterhin den Abschlag Verlangen?

    Infos zur Küche:

    die Küche ist neu und hat ca. 3000€ inkl. Einbau gekostet. (Elektrogeräte wie Spülmaschine, Kühlschrank und Backofen mit Kochfeld und Abzugshaube sind inbegriffen).

    Die Qualität der Küche würde ich als "Standard (Mittel)" bezeichnen und mit einer maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren betiteln.

    Der Vermieter verlangt einen monatlichen Abschlag von 50,00€

    Nach meiner Rechnung würde ich auf 16,67€ ~17€/Monat kommen:

    Anschaffungspreis (3000€) : Nutzungsdauer (15 Jahre) : Monate/Jahr (12) = 16,67€

    Verlangt der Vermieter zu viel für die Küche? Kann man da rein rechtlich etwas machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph

  • Dazu gibt es keine Regelungen, das ist Verhandlungssache der Vertragsparteien.

    Auf mehr als 10 Jahre rechne ich persönlich keine Küche in einer vermieteten Wohnung, eine solche eher günstige Küche (je nach Größe) eher noch kürzer.

    Bei den monatlichen Kosten handelt es sich um eine Miete, die auch nach "Abbezahlen" des Kaufpreises weiter zu zahlen ist. Darin sind auch Reparaturen einkalkuliert, und letztlich auch Rendite auf das eingesetzte Kapital oder zu zahlende Zinsen

  • Vielen Dank für die Antwort! Ist es möglich die "Abbezahlung" auch nach Abschluss des Mietvertrages noch zu ändern? Bzw. eine gegenseitige Vereinbarung nachtragen zu lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph

  • Man hat je nach Ausgestaltung natürlich auch den Anspruch auf eine neue Küche, soweit die alte wirklich abgewohnt ist.

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