Mietminderung bei fehlender Terrasse - Garten

  • Hallo ihr lieben,:)

    ich ziehe zum 1. November in meine neue Wohnung. Im Mietvertrag steht geschrieben, dass eine Terrasse zur Wohnung gehört sowie auch die Gartennutzung. Ich habe mir bewusst eine Wohnung mit Terrasse und Garten ausgesucht, da ich Hundebesitzerin bin, und dies für mich Voraussetzung war. Nun ist es so: Die Terrasse und auch der Garten sind noch immer nicht angelegt. Die Wohnungsbesichtigung war im Juli. Hier wurde mir gesagt, dass dies noch angelegt wird. Nun ist aber noch immer nichts passiert. Dass die Baufirmen einen öfters vertrösten und nach hinten versetzen kann ich auf jeden Fall verstehen. Andererseits bezahle ich aber eine Wohnung mit Terrasse und Garten und möchte dies auch so nutzen können bzw zumindest eine Mietminderung. Es handelt sich um ein älteres Haus, das renoviert wurde. Sowie auch die Außenanlage renoviert werden sollte... Auf die Frage wann ich wenigstens eine Terrasse haben werde, habe ich allerdings keine Antwort bekommen, da dies von der Baufirma noch unklar ist.

    Aktuell ist die Lage so: Ich laufe aus der Terrassentüre einen halben Meter nach unten und stehe einfach nur im MatschX(

    Habt ihr Erfahrungen damit? Was kann ich tun? Selbstverständlich möchte ich es mir mit den Vermietern nicht "verscherzen". Allerdings ist es für mich mit Hund total ärgerlich, da ich mir wie gesagt bewusst eine Wohnung mit Terrasse/Garten ausgesucht habe. Dass der Garten voraussichtlich erst im Frühjahr gesät wird ist mir bewusst. Was mich hier noch mehr ärgert...:(

    Über Tipps freue ich mich

    Ganz liebe Grüße

    Anni:)

  • Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Je nach Vertrag mit der Baufirma kann er seinen Schaden=deine Mietminderung dort geltend machen und ihm würden gar keine Nachteile entstehen.

    Objektiv dürfte die Mietminderung über den Winter deutlich kleiner ausfallen als über die Sommermonate, also nicht allzuhoch. Konkrete Beratung kann dir allerdings nur ein Fachanwalt oder Mieterverein geben, die eine Rechtsberatung durchführen dürfen.

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