Mindestbetrag für Handwerkerrechnung

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag ist ein Mindestbetrag festgelegt, der überschritten werden muss, wenn ein Handwerker eine Instandsetzung/Reparatur durchführt, die Höhe sind 110 EUR.

    Rechnungen darunter müssen vom Mieter selbst getragen werden.

    Meine Situation ist folgende:

    Ich hatte die Hausverwaltung gebeten, einen Installateur zu beauftragen, der drei verschiedene Mängel in meiner Wohnung in einem Einsatz behebt:

    Defekter Spülkasten / defektes Absperrventil / verstopfter Abfluss.

    Dem Installateur wurden von der Hausverwaltung drei Aufträge zur Durchführung der Arbeiten übermittelt.

    Nun kamen die Rechnungen, drei an der Zahl, jede knapp unter dem Selbstbehalt von 110 EUR.

    Von mir wurde die Hausverwaltung jedoch mit einem Schreiben über die Mängel informiert, sozusagen beauftragt.

    Darf die Hausverwaltung dies nun von mir einfordern? Es sind ca. 300 EUR in Summe.

    Würde mich über eine Antwort bzw. Hilfe in der Situation freuen.

    Vielen Dank + Grüße, Stephan

  • Meiner Meinung nach ist die Antwort nicht unbedingt darin zu suchen, ob drei Rechnungen korrekt sind. Wenn nicht gerade alles gleichzeitig kaputt gegangen ist, hast du den Mangel nicht unverzüglich gemeldet und damit überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen, dass es eine teurere Rechnung wurde. Ansonsten wären es immer drei Einzelrechnungen gewesen.

    Allerdings ist hier entscheidender, was überhaupt als Kleinreparatur zählt. Der Gegenstand muss dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Üblicherweise zählen dazu keine Absperrventile, denn die nutzt man eher selten. Gleiches gilt, falls beim Spülkasten das Innenleben betroffen war. Den Spülkasten öffnet man nicht ständig.

    Der verstopfte Abfluss ist meiner Meinung wieder etwas anders. Wenn du der Verursacher der Verstopfung warst, musst du die Kosten unabhängig von der Höhe tragen. Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, trägt die Kosten der Vermieter.

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