Du wohnst in einer Ausnahme-Konstellation im Mietrecht, nämlich einem Haus mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten, von denen eine der Vermieter bewohnt. Damit sind Vereinbarungen wie
Laut Mietvertrag muss ich 45% der Heizkosten tragen, der Vermieter 55%.
zulässig. Wenn dir diese Klausel nicht gefällt, hättest du den Vertrag nicht unterschreiben sollen.
Ich glaube auch nicht, dass dir eine Verbrauchsabrechnung lieber wäre, denn die gibt es nicht kostenlos, in so kleinen Häusern sind die Kosten anteilig an den Heizkosten erheblich. V.a. weil man bei nur einem Heizkreis an allen Heizkörpern Heizkostenverteiler braucht und diese praktisch nur über einen Abrechnungsservice abzurechnen sind, weil das recht komplex ist. Da kommen schnell 500 €/Jahr einfach an Kosten dazu, ohne, dass dabei auch nur 1L Öl eingespart wird. Diese Kosten würde der Vermieter einfach an dich weitergeben (dazu auch siehe unten).
2. Warum betragen die Betriebskosten genau 10% von den Verbrauchskosten für das Öl?
3. Was fällt alles unter "Betriebskosten"? Auch der nicht mehr laufende Wartungsvertrag der Heizungsanlage?
Das musst du deinen Vermieter fragen. Es gibt noch weitere Kosten, die mit den Heizkosten umgelegt werden, diese sind in der Heizkostenverordnung genannt, das ist eine ziemlich lange Liste. Was diese "Betriebskosten" bei deinem Vermieter darstellen, ist von außen nicht zu sagen. Was regelmäßig von den Brennstoffkosten geschätzt abgeleitet wird, ist der Betriebsstrom, der sollte allerdings niedriger sein als 10%.
Kurz beim örtlichen Anbieter auf der Homepage nachgeschaut, dort steht etwas von 2,0xx €. Also deutlich mehr als doppelt so teuer.
Auch der Schmutzwasserpreis ist ca. etwas mehr als 30% höher.
Kann es hier Gründe geben, warum ausgerechnet mein Vermieter mehr für sein, bzw. mein Wasser bezahlt? Alter Vertrag evtl.?
Alte Verträge gibt es hier i.d.R. nicht. Diese Frage, genau wie die der Betriebskosten, lässt sich am besten nach einer Belegeinsicht beim Vermieter klären.
Da du selbst sagst, unerfahren im Mietrecht zu sein, ergänze ich noch einen Hinweis: in deiner Konstellation kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer verlängerten Frist kündigen, es besteht also praktisch kein Kündigungsschutz wie er sonst im Wohnraummietrecht üblich ist. Wenn du mit Forderungen an den Vermieter herantrittst, die aus seiner Sicht überzogen, frech,... sind, kann er dir einfach die Wohnung kündigen. Genauso könnte er auch die Wohnung kündigen und dir einen neuen Vertrag mit anderen Konditionen anbieten, z.B. höhere Kaltmiete, um die Kosten einer von dir geforderten Verbrauchserfassung zu 100 % auf dich abzuwälzen.