Hallo,
wir haben seit Januar ein Einfamilienhaus /Bungalow gemietet. Das Haus besteht aus EG und UG. Das Haus war genau nach unseren Geschmack und teilweise renoviert und frisch gemalert. Wir hätten auch sofort einziehen können.
Durch persönliche Gründe konnten wir aber noch nicht komplett einziehen. Ab und zu sind wir hingefahren und haben auch immer Sachen mitgenommen, die in einen Pkw passen.
Da die Räume im Untergeschoss normale Wohnräume sind, also mit Heizung, Laminatfußboden, Große Fenster und ordentlich verputzte und gemalerte Wände, sollte diese als Lagerraum genutzt werden.
Im August kam denn das Erwachen.
Im Untergeschoss, kam mit einem Mal die Feuchtigkeit zum durch die Außenwand. Im besonderen an der Wetterseite, im unteren Bereich. Es kam dann auch zur Schimmelbildung.
Nun habe ich den Vermieter informiert und um Abhilfe gebeten. Ohne das Haus von außen trocken zu legen ist da wohl kaum was zu machen.
Die Miete wurde sofort auf die Hälfte reduziert, da ja das UG nicht benutzt werden kann.
Da nun ein kompletter Einzug außer Frage steht kommt nur eine außerordentliche Kündigung für uns in Frage.
Wir wollen nun aber keine 3 monatige Kündigungsfrist haben sondern die fristlose außerordentliche Kündigung nutzen.
Muss ich in dem Fall sofort das Haus räumen, oder kann ich mir dann 2 oder 4 Wochen Zeit nehmen um das Haus leer zu Räumen?