Gesamtwohnfläche seit Leerstand geändert in der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo in die Runde.

    Ich wohne seit 2013 in meiner 70m² 2-Zimmer Wohnung. Das Gesamte Gebäude hat noch 2 weitere Wohnungen und eine Kneipe. Die 2 Wohnungen werden nur vom Vermieter genutzt und zurzeit für die Vermietung renoviert. Die Kneipe war bis zum Jahr 2020 verpachtet. In den Jahren wo die Kneipe verpachtet war hatte ich immer eine Nebenkosten Rückzahlung. In der Nebenkostenabrechnung war eine Gesamtfläche von 300m² angegeben und mein Anteil mit 70 m² ca.25%. Seit die Kneipe geschlossen ist steht in der Nebenkostenabrechnung eine Gesamtfläche von 140m² mein Anteil also 50m² und die Nachzahlung ist sehr Hoch.

    Darf der Vermieter das so einfach?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Ist so eine Nebenkostenabrechnung überhaupt Formal und Inhaltlich korrekt?

    Ich denke nicht. Die von 2013 sah noch korrekt aus.


    Was bedeutet: Im letzteren Fall muss die Abrechnung jährlich bis zum 30.6 erfolgen? Bedeutet das, dass die Nebenkosten Abrechnung von 2022 bis zum 30.6.2023 erfolgen muss?

    Gelöscht, zum Teil nicht lesbar und bitte

    ausreichend anonymisieren im eigenen

    Interesse

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!