Müssen wir es dulden dass die Nachbarin die Möglichkeit hat, jederzeit durch unser Wohnzimmer zu laufen?
Müssen wir es dulden dass eine uns unbekannte Zahl an Personen die Codes hat und sich jederzeit Zutritt zu unserer Wohnung verschaffen kann?
Müssen wir es dulden dass die Nachbarin über unser Netz mitsurft?
Ihr habt die Räume exklusiv gemietet und müsst niemandem jederzeit, auch in eurer Abwesenheit, Zutritt gewähren. Dementgegen steht jedoch der Anspruch der anderen Mietpartei, jederzeit Zugang zum Sicherungskasten zu haben. Wie dies der Vermieter löst? Zunächst einmal sein Problem.
Selbstverständlich dürft ihr die Codes ändern, genau wie ein Mieter den Schließzylinder tauschen darf. Das würde ich auch umgehend tun, genau wie es sich empfiehlt, Schließzylinder bei Einzug zu tauschen, da man keinerlei Kontrolle darüber hat, wer noch Schlüssel besitzt.
Wenn es im Mietvertrag keine Vereinbarung gibt, dass ihr für die Nachbarin Internet bereitstellen müsst, müsst ihr das nicht dulden. Selbst wenn, zweifle ich an der Gültigkeit einer solchen Klausel. Auch hier, vermutlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, der anderen Mietpartei einen solchen Internetzugang zu verschaffen, aber auch das ist sein Problem und nicht eures. Heute ist ja über mobiles Internet auch bereits viel möglich.
Was heißt, die Stromversorgung des Apartments hängt an eurem Strom? Sollt ihr auch die andere Partei mit Strom versorgen und darüber in Vorkasse gehen? Auch das wäre nicht zulässig. Habt ihr das geprüft, ob das Apartment einen eigenen Stromzähler und nicht nur einen Unterzähler hat?
Zusammenfassend muss man hier jedoch sagen: eine einfache Durchsetzung eurer Rechte gibt es hier aus meiner Sicht nicht, denn dazu sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, die kaum im bewohnten Räumen stattfinden können. Wenn ihr also etwas Zeit habt, solltet ihr hier dringend mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und keine Zeit verstreichen lassen. Die Elektroinstallation baut man nicht einfach so um, zumal man dann auch die neuen Vorschriften einhalten muss und dies möglicherweise große Umbaumaßnahmen an der Elektrik nach sich zieht. Selbst dann ist in einem eigentlichen EFH nicht gesagt, dass das machbar ist. Der neue Zählerschrank darf weder in Wohnräumen, noch einfach so im Treppenhaus (da wird eine Nische benötigt), noch Rettungswege verengen... Wir hatten selbst auch dieses Problem, dass es keinen Kompromiss zwischen Mietrecht (Mieter muss Zugang haben) und Baurecht (Zählerschrank möglichst nah am Hausanschluss und natürlich innerhalb des Gebäudes) gab, der einzige Weg zum Zählerschrank im Keller führt durch unser Treppenhaus, welches aber natürlich Zugang zu allen Wohnräumen bietet.
Ähnlich sieht das mit dem Internetzugang aus, wobei es hier dann nur um ein Kabel geht, um das sich vermutlich sogar der Anbieter kümmern würde.
Natürlich könnt ihr auf eure Rechte bestehen, aber das bedeutet zwangsläufig (erheblichen) Ärger mit dem Vermieter und der anderen Mietpartei.