Du hast doch vor ein paar Tagen erst eine Frage bzgl Streichen von Wänden gestellt, da bist Du gerade ausgezogen? Davor, 3 Wochen vorher hat es in der Wohnung,in die ihr eingezogen seid bzw wollt oder was auch immer , ein Explosion vor dem Haus gegeben, also die Wohnung von dem laut Angaben kernsanierten Haus......und das alles in nicht mal 4 Wochen!
Beiträge von Paulchen Müller
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Du hast Dir doch die Antwort selber gegeben: Es musste jemand raus kommen und den Anschluss legen, somit war in Deiner Wohnung keiner vorhanden und Dein Vertragspartner ist halt der Anbieter.
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Person Frau D. und Person VM und Person Herr T. und Person JC und Person Frau B. sollten sich zusamensetzen um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Sollte aber ebenerdig sein und wie heißt nun der Anwalt? Ich habe alles 3mal gelesen, aber mir ist nicht anähernd der Zusammenhang bzw Verhältnis der einzelnen Personen klar geworden. Von wem ist nun der Bruder aus dem Titel dieses threads und ist Cyberdream der VM oder nur ein IM? Eduard Zimmermann hätte es klären können......eventuell. Wie Frau D im November 163 Schlaganfälle überlebt hat, das ist ein Fall für RTL.
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Hat jemand eine Enigma zur Hand?
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... und an solchen Leerpfosten verdienen die Anwälte sich dumm und dämlich...:p:p
Nun ja, den TE in diesem Falle gleich als Leerrpfosten zu bezeichnen.....eventuell hat er ja nun verstanden, dass ihn eine quittierte Schlüsselübergabe nicht aus den Verpflichtungen entbindet.
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Der Vermieter wird wegen der Miete weiterhin auf beide Mieter zurückgreifen. Sollte der TE aber beweisen können, dass ihm die Freundin die Schlüssel zur Wohnung abgenommen hat wird er der Dame die Miete für März nicht bezahlen müssen. Den Vermieter berührt das natürlich nicht, der bekommt seine Miete, nur der TE hätte die Möglichkeit seinen Mietanteil von der Freundin zurückzufordern, sofern der VM ihn auch für die Märzmiete belangt.
Wäre ich an seiner Stelle würde ich die Miete auf keinen Fall an sie selbst bezahlen.Solange es kein Aufhebungsvertrag gibt, besteht weiter eine Verpflichtung.
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Dass ein Ex-Partner wegen Auszug von der Wohnung gar nichts mehr hat, ist unerheblich: "Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird", hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Klartext: Beziehungsstress geht den Vermieter nichts an.
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Du hast doch selber geschrieben, dass Du eigentlich bis zum 31.3 “offiziell“ Zugang haben müsstes. Somit gilt auch die Verpflichtung einer Mietzahlung für März.
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Erstaunlich für jemanden, der noch in 12.2015 Fragen zur BKA hatte.

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Ja, das hast Du bereits alles erzählt. Beantwortet aber keine meiner Fragen.
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Habe mir nun 10mal diese Ton-Datei angehört......wie eine Feile auf Metall. Wenn die unter Dir das auch “hört“, sonst niemand, wie koscher ist die Dame unter Dir oder gibt es andere, merkwürdige Nachbarn?
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Ist es ein Öl-Heizung? Wenn etwas “kreischt“, dann ist es die Heizungspumpe, die in diesem Moment nicht genug Öl bekommt. Das sollte ein Monteur merken bzw feststellen und kann zu einem Schaden an der Anlage führen. Könnte auch ein Küchengerät eines Nachbarn sein, da es ja nicht alle hören. Die Ton-Datei hört sich an, als ob jemand etwas über einen Rohr bzw Heizkörper zieht oder kratzt.....
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War nur ne Frage
War nur ne Antwort.
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Kannst Du verlangen......besteht aber keiner Verpflichtung seitens des Vermieters, da es ein laufendes Mietverhältnis ist und die Antwort “warum“, die hast Du bereits selber sehr schön genannt: “Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen....“
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Hallo,
woher weist du das, woraus schließt du das?
Gruß
BHShuberDa sie gestern auf den alten thread, der unter anderem Namen lief, geantwortet bzw sich gerechtfertigt hatte. Der gesamte Verlauf wurde dann aber gelöscht. Nun warten wir mal ab, was sonst noch kommt. Wir wollen ja nicht vorverurteilen, obwohl der erwähnte thread auch etwas “anders“ war und ausgeufert ist, sowie einen rein zufälligen Zusammenhang zu einem weiteren Thema, der brachialen “Kellerbeleuchtungs-Frage“ aufweist. Aber schauen wir mal......
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Dann hast Du nicht richtig geguckt. Wie auch immer, suche den örtlichen Mieterverein im Internet, da braucht es keinen Prospekt. Hier mal ein Zahlenbeispiel, viele beinhalten auch eine Mieterrechtsschutzversicherung und der Jahresbeitrag wird je nach Monat gekürzt. Sicher gibt bzw gab es auch schwarze Schafe unter den dortigen Anwälten, wie bereits erwähnt. Viele sind aber auch erfahren und sind ehremamtlich tätig.
http://www.mieterverein-giessen.de/mitgliedschaft/beitraege.html
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Ja. Man muss neben der Jahresgebühr weitere Gebühren entrichten, z. B. die von Dir bereits erwähnte Anmeldegebühr.
Ja...und die ist soweit ich weiß 20 Euro. Auf keinen Fall will jemand von Dir 200 Euro für eine Beratung.
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Nein, die Jahresgebühr liegt jedoch laut Prospekt schon bei 100 €.
Ja, aber Du hast doch geschrieben “die wollen erstmal 200 Euro bevor sie Dich beraten“ !? !? !?
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