Wer muss die Miete tragen?

  • Hallo, ich stehe vor einem kleinen Problem

    Ich habe eine gemeinsame Wohnung mit meiner EX Freundin gehabt, wir haben auf ihren Wunsch fristgerecht zum 31.3.2017 die Wohnung gekündigt und sie wird diese offiziell ab 1.4.2017 übernehmen. Quasi als Nachmieter. Ich habe dort alleine bis 06.02.2017 gelebt weil sie bei ihrer Mutter war um mir aus dem Weg zu gehen, dann habe ich ihr am 6.2.2017 auf ihren Wunsch die Schlüssel übergeben, ich habe also kein Zugriff auf die Wohnung auch wenn ich das bis 31.3 offiziell haben dürfte, das will sie aber nicht. Nun will sie trotzdem die Miete für März was meiner Meinung nach nicht Rechtens ist da sie dort ja alleine lebt und ich kein Nutzen von der Wohnung habe und sie ja auch alle Schlüssel hat, im Endeffekt ist es ja so als hätte sie ( als Nachmieter) die Wohnung vor der Kündigugsfrist übernommen oder?

  • Wenn diese Wohnung von Dir und Deiner Freundin gemietet wurde, d.h. der Mietvertrag von beiden unterschrieben ist, bist Du weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet, bis eine andere Regelung rechtssicher abgeschlossen wird. Der Vermieter wird im Falle von Mietrückstand auch auf Dich zurückgreifen. Aus diesem Mietvertrag kannst Du nur wenn Freundin und Vermieter damit einverstanden sind, dass Du ohne Kündigung aus diesem Vertrag entlassen wirst.

  • Wir haben gemeinsam gekündigt, und sie will die Wohnung alleine ab 1.4 übernehmen, wohnt dort aber jetzt schon seit 6.2 und hat mir da auch die Schlüssel abgenommen

  • Wir haben gemeinsam gekündigt, und sie will die Wohnung alleine ab 1.4 übernehmen, wohnt dort aber jetzt schon seit 6.2 und hat mir da auch die Schlüssel abgenommen

    Und wenn Deine Freundin nun behauptet Du hast die Schlüssel freiwillig abgegeben? In diesem Fall bist Du anteilmäßig für die Mietzahlung zuständig bis Ende März. So ist das Leben.

  • Sie bestand auf die Schlüsselübergabe das hab ich schwarz auf weiß

    Schwarz auf weiß heißt also schriftlich.
    Sie hat Dich sozusagen aus der Wohnung ausgesperrt. Wenn Du das beweisen kannst hast Du die Miete evtl. für März gespart.

  • Naja was heißt ausgesperrt, sie hat mir schreiben in meiner Abwesenheit auf den Tisch gelegt ich hätte die Wohnung bis 15.1 zu verlassen etc, hat mich dann unter Druck gesetzt und auch gesagt sie müsse keine Nebenkosten und keine Miete mehr tragen wenn ich da bis 31.3 wohnen bleibe, ich wollte einfach keinen Ärger und bin vorerst zu meiner Mutter gezogen damit sie in die Wohnung kann, weil ein getrenntes zusammen leben kam für sie nicht in frage. Hab ihr dann gesagt ich kann ab Anfang Februar zu meiner Mutter und dann kam sie sofort an mit Schlüsselübergabe.

  • Dass ein Ex-Partner wegen Auszug von der Wohnung gar nichts mehr hat, ist unerheblich: "Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird", hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Klartext: Beziehungsstress geht den Vermieter nichts an.

  • Dass ein Ex-Partner wegen Auszug von der Wohnung gar nichts mehr hat, ist unerheblich: "Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird", hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Klartext: Beziehungsstress geht den Vermieter nichts an.

    Der Vermieter wird wegen der Miete weiterhin auf beide Mieter zurückgreifen. Sollte der TE aber beweisen können, dass ihm die Freundin die Schlüssel zur Wohnung abgenommen hat wird er der Dame die Miete für März nicht bezahlen müssen. Den Vermieter berührt das natürlich nicht, der bekommt seine Miete, nur der TE hätte die Möglichkeit seinen Mietanteil von der Freundin zurückzufordern, sofern der VM ihn auch für die Märzmiete belangt.
    Wäre ich an seiner Stelle würde ich die Miete auf keinen Fall an sie selbst bezahlen.

  • Naja was heißt ausgesperrt, sie hat mir schreiben in meiner Abwesenheit auf den Tisch gelegt ich hätte die Wohnung bis 15.1 zu verlassen etc, hat mich dann unter Druck gesetzt und auch gesagt sie müsse keine Nebenkosten und keine Miete mehr tragen wenn ich da bis 31.3 wohnen bleibe, ich wollte einfach keinen Ärger und bin vorerst zu meiner Mutter gezogen damit sie in die Wohnung kann, weil ein getrenntes zusammen leben kam für sie nicht in frage. Hab ihr dann gesagt ich kann ab Anfang Februar zu meiner Mutter und dann kam sie sofort an mit Schlüsselübergabe.

    Das sieht gewaltig nach Unfrieden aus. Zu beweisen ist von Deiner Seite nicht viel. Da kann man alles "auslegen", jeder zu seinem Gunsten, und bei Gericht bleiben beide auf der Strecke, habe ich so den Verdacht.
    Aber Anwälte wollen ja auch leben, nicht wahr?

  • Der Vermieter wird wegen der Miete weiterhin auf beide Mieter zurückgreifen. Sollte der TE aber beweisen können, dass ihm die Freundin die Schlüssel zur Wohnung abgenommen hat wird er der Dame die Miete für März nicht bezahlen müssen. Den Vermieter berührt das natürlich nicht, der bekommt seine Miete, nur der TE hätte die Möglichkeit seinen Mietanteil von der Freundin zurückzufordern, sofern der VM ihn auch für die Märzmiete belangt.
    Wäre ich an seiner Stelle würde ich die Miete auf keinen Fall an sie selbst bezahlen.

    Solange es kein Aufhebungsvertrag gibt, besteht weiter eine Verpflichtung.

  • Zitat

    Aus diesem Mietvertrag kannst Du nur wenn Freundin und Vermieter damit einverstanden sind, dass Du
    ohne Kündigung aus diesem Vertrag entlassen wirst.

    Nennt sich auch Aufhebungsvertrag.

  • Das sieht gewaltig nach Unfrieden aus. Zu beweisen ist von Deiner Seite nicht viel. Da kann man alles "auslegen", jeder zu seinem Gunsten, und bei Gericht bleiben beide auf der Strecke, habe ich so den Verdacht.
    Aber Anwälte wollen ja auch leben, nicht wahr?


    ... und an solchen Leerpfosten verdienen die Anwälte sich dumm und dämlich...:p:p

  • ... und an solchen Leerpfosten verdienen die Anwälte sich dumm und dämlich...:p:p

    Nun ja, den TE in diesem Falle gleich als Leerrpfosten zu bezeichnen.....eventuell hat er ja nun verstanden, dass ihn eine quittierte Schlüsselübergabe nicht aus den Verpflichtungen entbindet.

  • Nun ja, den TE in diesem Falle gleich als Leerrpfosten zu bezeichnen.....eventuell hat er ja nun verstanden, dass ihn eine quittierte Schlüsselübergabe nicht aus den Verpflichtungen entbindet.


    Ihn persönlich habe ich nicht gemeint.

  • Sie bestand auf die Schlüsselübergabe das hab ich schwarz auf weiß

    Hallo,

    zunächst, Einer oder ein Anderer oder beide werden die Mieter an den Vermieter zahlen müssen, dein Problem ist, eines welches den Vermieter nicht zu interessieren hat.

    Was ihr beide untereinander als Mietergemeinschaft vereinbart im Innenverhältnis habt ihr privatrechtlich untereinander zu regeln, das hat mir Mietrecht nichts zu tun.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo allerseits,

    ich liebe solche Auseinandersetzungen mit dem/der Ex.

    Meine Meiniung: Vorausgesetzt, Du kannst nachweisen, dass Du ausgezogen bist und Deiner Ex die Schluessel uebergeben hast, musst Du Deiner Ex zusammen mit Ihrem Brief als Beweis Ihres Wunsches, die Wohnung alleine zu nutzen kaum etwas bezahlen. Anders sieht es gegenueber dem Vermieter aus. Wenn Deine Ex einfach keine Miete bezahlt, kann sich der Vermieter auch an Dich wenden. Den interessiert nur der Vertrag, nicht aber, ob Du da noch wohnst.

    Richtig schnucklig wird das Ganze, wenn zwar Deine Ex weiter dort wohnen will, der Vermieter aber andere Vorstellungen hat. Dann darfst Du Dich schonmal auf eine Raeumungsklage freuen, die wird der Vermieter naemlich aller Voraussicht nach gegen Euch beide einreichen, und nicht nur gegen Deine Ex. Er hat dann naemlich einen Anspruch an alle Vetragspartner auf Rueckgabe der Wohnung. Und ganz sicher will er nicht, dass dann auf einmal Du drinsitzt, wenn er Deine Ex schliesslich erfolgreich herausgeklagt hat.

    Immerhin musst Du Dich nicht mehr darum kuemmern, von Deiner Ex die Zustimmung zur Kuendigung einzuklagen, weil Ihr schon gekuendigt habt. Wenigstens ein Lichtblick.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!