Beiträge von mail9000

    haha, so genau habe ich nicht geschaut. dachte, es ginge generell um Mietrecht für jedermann.
    Bin ja jetzt selbst auch Mieter in einer anderen Wohnung und vertrete somit beide Parteien. Profitiere somit auch u.U. von einer Mietpreisbremse. Finde es aber aus Sicht eines privaten Vermieters ungerecht, dass ich jetzt für die laufenden Kosten meiner Eigentumswohnung drauf zahlen muss wenn es nach dem Mietspiegel geht. Mein Wirtschaftsplan also nicht mehr funktioniert und das kann glaube ich jeder verstehen (zahle die Wohnung ab ohne Eigenkapital). Damals gab es das Mietbremsurteil ja nicht.

    Hallo,
    ich ziehe aus meiner 2-Zimmer-Wohnung aus (bin Eigentümer) und suche einen Nachmieter.
    Richte ich mich nach dem Berliner Mietspiegel, dann zahlen ich drauf um die Rate für die Wohnung und Wohngeld zu zahlen. (Beim Abschluss des Kaufvertrags gab es das Mietspiegel-Gesetz noch gar nicht, so dass ich ggf. andere Tilgungsraten hätte nehmen können.)

    Wie auch immer :)
    Beim Auszug bleiben sehr viele Möbel übrig, so dass ich die Wohnung "teil"-möbliert vermieten könnte. Bei "möbliert" greift der Mietspiegel nicht. Aber was heißt "möbliert" genau? Wie viele Möbel müssen bspw. zur Verfügung stehen, damit laut Gesetz die Wohnung als möbliert gilt und die Mietpreisbremse somit nicht greift.

    Zur Verfügung stehen unter anderem Spüle, Herd, Kühlschrank, Küchentisch, Geschirrspülmaschine, Küchenablage, Regale, Kleiderschrank, Bett, Esstisch mit Stühlen. Dagegen keine Couch.

    danke euch

    Hallo,

    wir haben einen Mietvertrag für eine Neubau-Mietwohnung bekommen (Erstbezug). Im Wohn-Komplex gibt es noch 9 weitere Wohnungen.

    Folgendes ist uns unklar: §24 Wegereinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung"
    "Der Mieter übernimmt die Reinigung des Bürgersteigs und der Strasse, gemäß der im Haus üblichen bzw. vom Vermieter vorgegeben Regelung, soweit diese Arbeiten nicht durch die Gemeinde durchgeführt werden.
    Weiterhin verpflichtet sich in diesem Fall der Mieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge. "

    Ist so etwas üblich?

    Woanders im Vertrag werden unter Betriebskosten u.a. folgendes aufgelistet
    - Hauswartkosten
    - Strassenreinigung
    - Gartenpflege
    Jeweils mit Bezug auf §24.

    Wie ist das zu verstehen?

    Danke

    Hallo,
    wir wären Erstmieter einer Neubauwohnung und eine EBK wird gestellt. Nun steht im Mietvertrag zu EBK folgendes:

    "Die Mieträume sind mit folgendem Gegenständen ausgestattet: Komplette Einbauküche mit elektrischen Geräten. Der Mieter haftet für alle Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs und ist auch für die Wartung und die Reparatur der Küche verantwortlich"

    Frage: Heißt letzter Teil des Satzes ggf., dass wir auch bei sachgemäßen Gebrauch verantwortlich sind für alle Reparaturen egal in welcher Höhe? Müssen wir dann auch bspw. einen kaputten Herd ersetzen und selbst bezahlen?

    Ergänzung: Weiter unten steht noch zu § "Instandhaltung der Mieträume"
    "Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster (...) zu übernehmen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 100,- EURO und bei mehreren Reparaturen im Jahr der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigt."

    Theoretisch widersprechen sich beide Absätze.
    Klarstellung: Es geht nur um Reparaturen an der EBK die der Mieter nicht selbst verschuldet.

    Vielen Dank.

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