Hallo,
wir haben einen Mietvertrag für eine Neubau-Mietwohnung bekommen (Erstbezug). Im Wohn-Komplex gibt es noch 9 weitere Wohnungen.
Folgendes ist uns unklar: §24 Wegereinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung"
"Der Mieter übernimmt die Reinigung des Bürgersteigs und der Strasse, gemäß der im Haus üblichen bzw. vom Vermieter vorgegeben Regelung, soweit diese Arbeiten nicht durch die Gemeinde durchgeführt werden.
Weiterhin verpflichtet sich in diesem Fall der Mieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge. "
Ist so etwas üblich?
Woanders im Vertrag werden unter Betriebskosten u.a. folgendes aufgelistet
- Hauswartkosten
- Strassenreinigung
- Gartenpflege
Jeweils mit Bezug auf §24.
Wie ist das zu verstehen?
Danke