Hallo,
ich ziehe aus meiner 2-Zimmer-Wohnung aus (bin Eigentümer) und suche einen Nachmieter.
Richte ich mich nach dem Berliner Mietspiegel, dann zahlen ich drauf um die Rate für die Wohnung und Wohngeld zu zahlen. (Beim Abschluss des Kaufvertrags gab es das Mietspiegel-Gesetz noch gar nicht, so dass ich ggf. andere Tilgungsraten hätte nehmen können.)
Wie auch immer ![]()
Beim Auszug bleiben sehr viele Möbel übrig, so dass ich die Wohnung "teil"-möbliert vermieten könnte. Bei "möbliert" greift der Mietspiegel nicht. Aber was heißt "möbliert" genau? Wie viele Möbel müssen bspw. zur Verfügung stehen, damit laut Gesetz die Wohnung als möbliert gilt und die Mietpreisbremse somit nicht greift.
Zur Verfügung stehen unter anderem Spüle, Herd, Kühlschrank, Küchentisch, Geschirrspülmaschine, Küchenablage, Regale, Kleiderschrank, Bett, Esstisch mit Stühlen. Dagegen keine Couch.
danke euch