müssen wir als Mieter eines Wohnblocks streuen und Weg reinigen?

  • Hallo,

    wir haben einen Mietvertrag für eine Neubau-Mietwohnung bekommen (Erstbezug). Im Wohn-Komplex gibt es noch 9 weitere Wohnungen.

    Folgendes ist uns unklar: §24 Wegereinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung"
    "Der Mieter übernimmt die Reinigung des Bürgersteigs und der Strasse, gemäß der im Haus üblichen bzw. vom Vermieter vorgegeben Regelung, soweit diese Arbeiten nicht durch die Gemeinde durchgeführt werden.
    Weiterhin verpflichtet sich in diesem Fall der Mieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge. "

    Ist so etwas üblich?

    Woanders im Vertrag werden unter Betriebskosten u.a. folgendes aufgelistet
    - Hauswartkosten
    - Strassenreinigung
    - Gartenpflege
    Jeweils mit Bezug auf §24.

    Wie ist das zu verstehen?

    Danke

  • Es ist nicht unüblich das per Vertrag oder Hausordnung die Mieter zu besagten Pflichten "verdonnert" werden.

    Und es auch nicht unüblich im Mietvertrag alle Betriebskostenarten aufzulisten. Damit gelten alle Betriebskostenarten als vereinbart und können, sofern sie denn anfallen, umgelegt werden.

    Dann kann der Vermieter, wenn ein Mieter z. B. seiner Reinigungs- und Streupflicht nicht nachkommt, jemand damit beauftragen und die Kosten auf den Mieter umlegen.


  • Ist so etwas üblich?


    Das ist durchaus üblich, denn wenn es der Mieter in seiner "Kehrwoche" nicht macht, macht es ein Unternehmer und diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt.

  • Hallo,

    wir haben einen Mietvertrag für eine Neubau-Mietwohnung bekommen (Erstbezug). Im Wohn-Komplex gibt es noch 9 weitere Wohnungen.

    Weiterhin verpflichtet sich in diesem Fall der Mieter bei Glatteis und Schnee zum Reinigen und Streuen aller zum Hausgrundstück gehörenden Bürgersteige sowie der Haus- und Hofzugänge. "

    Ist so etwas üblich?


    Wie ist das zu verstehen?

    Danke

    Hallo,

    um den Streu- und Räumdienst wirksam auf den Mieter umzulegen, bzw. abzuwälzen bedarf es einer einwandfreien Vereinbarung im Mietvertrag mit dem Verweis auf die Hausordnung, Erstellten Plänen zu welchen Zeiten der Mieter diese Dienste durchzuführen hat und der Vermieter muss hierfür das Gerät zur Verfügung stellen, macht der das nicht oder ist die Verpflichtung nicht ordnungsgemäß vertraglich vereinbart, muss der Mieter erstmal gar nichts!

    http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/55…nterdienst.html

    Bitte das hier ganz genau lesen:

    https://www.haufe.de/recht/weitere-…_214_79246.html

    Gruß
    BHShuber

  • "Der Mieter übernimmt die Reinigung des Bürgersteigs und der Strasse, gemäß der im Haus üblichen bzw. vom Vermieter vorgegeben Regelung,


    ... welche man sicher irgendwo nachlesen kann oder die dem MV beigefügt wurden.

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