zu1. Polizei (Wo sonst ?)
zu2. Betrug § 263
zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
zu4. dumme Frage !
Gruß Egbert
zu1. Polizei (Wo sonst ?)
zu2. Betrug § 263
zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
zu4. dumme Frage !
Gruß Egbert
Hallo Akkarin,
weil Du mich so nett gefragt hast, möchte ich Dich nicht enttäuschen.
Hier noch einmal meine Antwort auf die Frage von Slayerone:
Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“
Zum besseren verstehen hier noch die passende Formel:
Minuend minus Subtrahend = Differenz
D.h. die IR verschwindet sozusagen. Jetzt musst Du nur noch ein wenig logisch denken.
Tipp: Eine IR ins Töpfchen und eine IR ins Kröpfchen.
Außerdem kann die IR in der Jahresabrechnung überhaupt nicht abgerechnet werden, weil sie ja noch vorhanden ist.
Sie wird für größere Reparaturen angespart. Deswegen Rücklage. Alles klar ?
Gruß Egbert
Hallo Ihr Drei,
den Titel Obertroll habt Ihr alle Drei sicher. Den mache ich Euch nicht streitig.
Nochmal mein Ratschlag an Euch: Wenn Ihr Euch schon in diesem Forum äußert macht Euch bitte erst vorher schlau.
Denn viel hilft nicht viel. Der Inhalt ist entscheidend.
In diesem Sinne Euch noch viel Spaß bei Eurem Hobby.
Hallo Akkarin,
Du kannst Dir auch ein Knopf an die Backe nähen.
Ist aber in der Praxis noch nicht vorgekommen.
Gruß Egbert
Berny, Du solltest aufhören mit Deinen Beiträgen. 14.000 sind genug. Du begreifst einfach nichts mehr.
Gruß Egbert
Hallo Maintaucher,
1. Der Bundesgerichtshof steht als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Instanzenzug über den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Länder. Gegen seine Entscheidungen ist somit grundsätzlich kein Rechtsmittel mehr möglich, sie werden mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
2. Er hat die Instandhaltungsrücklage nicht falsch gebucht, sondern er hat sie doppelt gebucht.
Falsch buchen wäre ein Fehler, doppelt buchen ist Betrug.
Gerne erkläre ich Dir den Unterschied zwischen Fehler und Betrug.
Oder frage doch Berny, Euren "Oberguru".
Gruß Egbert
Hallo HaHa,
bevor man sich zu einer Sache äußert, sollte man sich vorher erst einmal richtig informieren.
Das gilt übrigens nicht nur für Dich, sondern für alle Vielschreiber in diesem Forum (Beiträge: Berny 14.623, Kolinum 6.864, Mainschwimmer 5.916).
Du hast ja erst 822 Beiträge, schreibst aber schon auf dem gleichen Niveau.
Also erst Gehirn einschalten und dann den Mund aufmachen (bzw. schreiben).
Gruß Egbert
Ps.: Ich bin nicht Theinnkeeper
Hallo Kolinum,
ich bin es, Egbert.
Immatrikuieren kannst Du Deine Frau. Wenn Du studieren willst musst Du Dich immatrikulieren (Einschreiben an einer Hochschule).
Gruß Egbert
Richtig, aber Du.
Gruß Egbert
Danke Koli
1. Ich hatte mit meinen Beitrag vom 07.03.2016 zum BGH-Urteil V ZR 44/09 nicht um eine Antwort von Euch gebeten.
2. Ich werde mich nicht von selbst erledigen (siehe Deine Aussage "dann erledigt er sich von selbst").
3. Wenn man sich zu Themen wie z.B. "Instandhaltungsrücklage" im Forum äußert, sollte man die Gesetze kennen.
4. Nochmals für Euch alle: Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts.
In diesem Sinne blamiert Euch weiter in diesem Forum.
Gruß Egbert
Gähn.....
Es grüßt Egbert
Hallo Maintaucher,
zu Deiner Frage bezüglich der Anzeige:
Gehe bitte zu meinen ersten Beitrag oder schau Dir unser Thema an.
Steht ganz oben auf Deinen Bildschirm.
Alzheimer lässt grüßen.
Hallo Kolinum,
wer hier der Dummschwätzer ist erkennt man an Deinen Beitrag.
Hier geht es nicht nur um fehlerhafte Abrechnungen, sondern um Betrug (doppelte IR). Und dafür kann nur der Verwalter haftbar gemacht werden, denn der hat die Abrechnung erstellt.
Offensichtlich hast Du das überhaupt nicht begriffen. Deshalb auch Dein gähn...
Noch schlimmer sind nur noch die Leute mit den äußerst gefährlichen Halbwissen (Berny der ewig gähnende und Maintaucher).
Hier noch mein Ratschlag für Euch.
1. Gehirn einschalten (wenn vorhanden)
2. komplette Beiträge lesen (vom Anfang !)
3. Verarbeiten der Infos
4. Informieren zum Thema (IR)
5. Eigene Meinung äußern
Wenn man keine Ahnung hat bzw. das Thema nicht erfassen kann, Mund halten.
Hallo Akkarin,
Du bist aber ein Schnelldenker. Wau !?
Mit der Ruhe geht nicht mehr, ich habe den Verwalter angezeigt ! Verstanden ?
Das ich mit der IR nichts zu tun habe weiß ich selber.
Hoffentlich kommst Du einmal in eine hilfsbedürftige Situation in der nur solche Typen wie Du vor Ort sind.
Übrigens, Deine Aussage sagt viel zu Deinen Charakter.
Wie Dein Name so Dein Beitrag.
Oder bist Du mit Berny verwandt.
Hallo Berny,
hier meine Zusammenfassung zu Deiner vorletzten E-Mail:
Antwort von Berny Egbert, niemand verbietet Dir, Dich weiterhin lächerlich zu machen. Nur zu, ist der Ruf erst ruiniuert, lebt es sich ganz ungeniert.
Meine Antwort
Wer sich hier lächerlich macht bist Du. Ruiniuere Dich mal weiter. Oder meinst Du vielleicht Urinieren.
Am besten Du benutzt keine Fremdwörter und schreibst deutsch (Ruinieren = zerstören).
Frage: Bist Du etwa auch so ein Hausverwalter wie Mainschwimmer. Ihr solltet Euch zusammen tun, dann klapp es vielleicht besser. 2 x fünfte Klasse = zehnte Klasse
Hallo Mainschwimmer,
habe hier einmal Deine E-Mails zusammen getragen, die Du auf meinen Beitrag zum Thema „doppelte Instandhaltungsrücklage“ geschrieben hast.
1. Beitrag vom Mainschwimmer Und ich denke, dass Egbert keinen Durchblick hat. Ich erlebe regelmäßig in diesem und auch in anderen Foren, dass es sich Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen sehr einfach machen. Die reichen die Abrechnung des Hausgeldes 1:1 an ihre Mieter als Betriebskostenabrechnung weiter.
Da sind dann Positionen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, etc. regelmäßig nicht heraus gerechnet. Das passiert meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit der Vermieter.
Darum war und ist der Einwand von Akkarin schon berechtigt gewesen.
2. Antwort von Egbert Hallo Mainschwimmer,
und ich denke Du hast keinen Durchblick.
"Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen" wie soll das gehen ?
Was Hausgeld bedeutet, weißt Du offensichtlich auch nicht.
Also schwimme lieber weiter im Main und lass die unqualifizierten Aussagen.
Noch etwas zu Deinem Beitrag vom 25.09.2015:
"Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern."
Und warum nicht? Warum sollte ich meine Eigentumswohnung nicht vermieten können ?
Dann bin ich Vermieter und habe einen Mieter.
Alles klar ? So schwer ist das doch nicht.
3. E-Mail von Mainschwimmer an Akkarin Nicht Akkarin, das wird nichts. Hier versucht jemand sein bisschen Wissen aufzuzeigen und merkt nicht, dass er von einem Unsinn in den nächsten gerät. Wenn mir jemand erklären will, was Hausgeld ist, dann kann ich nur lachen.
In der Immobilie, die ich über Jahre verwaltet habe, habe ich beim "Hausgeld" eine klare Trennung gemacht. Meine Eigentümer bekamen eine saubere Auflistung der Kosten, die sie an ihre Mieter weiterreichten. Nur die Grundsteuer kam vom Vermieter dazu, fertig.
4. Antwort von Egbert Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet.
Googeln hilft
5. Antwort vom Mainschwimmer Bei dir, bei mir nicht, denn ich habe eine große Eigentümergemeinschaft verwaltet.
6. Antwort von Egbert Richtig. Bei Dir hilft nichts mehr. Also lassen wir das lieber.
7. Antwort vom Mainschwimmer Egbert wäre ja nicht der erste User hier im Forum, der nicht merkt, dass er von einem Fettnäpfchen ins nächste tritt. Oder wie Berny schrieb, jeder blamiert sich so gut er kann.
Ich denke, dass damit genug gesagt ist und wir uns besser Wichtigerem widmen sollten.
Noch einmal zur Info für Dich: Ich bin Mieter und habe gerade einen Hausverwalter angezeigt, der genau die von Slayerone beschriebene Masche (doppelte IR) angewendet hat. Aber so „pfiffig“ wie dieser Hausverwalter bist Du bestimmt nicht.
Hallo Akkarin vielleicht solltest Du einmal die Reihenfolge unserer E-Mails prüfen, dann beantwortet sich Deine Frage von allein.
Hier unsere Originalkorrespondenz seit dem 08.03.2016 14.22 Uhr in zeitlicher Reihenfolge:
1. Hallo Egbert,
Das vermuten wie, aber wir wissen es nicht.
Das waere weder der erste noch der letzte Mieter, der die Hausgeld Abrechnung als Nk Abrechnung weitergereicht bekommt mit der Bitte um ausgleich
2. Hallo Akkarin,
Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts
Es sei denn er ist Mieter seiner eigenen Wohnung (Eigentumswohnung) die von einem Verwalter verwaltet wird.
Ich glaube langsam, dass Du gar nicht weißt was Hausgeld bedeutet.
3. Hallo Egbert,
vielleicht Geld das ich fürs Haus bezahle? hihi
4. Hallo Akkarin,
dann bezahle weiter Geld fürs Haus. Haha !
5. Hallo Egbert,
Da wir ja so dumm sind: erklaerst du uns bitte was Hausgeld ist?
6. Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet.
Googeln hilft
7. Hallo Egbert,
und wie kommst du jetzt von : "Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet."
zu
"Hallo Akkarin,
Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts"
Original E-Mails (mit Rechtschreibfehler)
Toll. Dann lass es doch.
Offensichtlich scheint bei Dir gar nichts mehr zu helfen !
Richtig. Bei Dir hilft nichts mehr. Also lassen wir das lieber.
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