Umbuchung Instandhaltungsrücklage

  • Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet.
    Googeln hilft

  • Hallo Egbert,

    und wie kommst du jetzt von : "Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet."

    zu
    "Hallo Akkarin,
    Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts"

  • Hallo Akkarin vielleicht solltest Du einmal die Reihenfolge unserer E-Mails prüfen, dann beantwortet sich Deine Frage von allein.

    Hier unsere Originalkorrespondenz seit dem 08.03.2016 14.22 Uhr in zeitlicher Reihenfolge:
    1. Hallo Egbert,
    Das vermuten wie, aber wir wissen es nicht.
    Das waere weder der erste noch der letzte Mieter, der die Hausgeld Abrechnung als Nk Abrechnung weitergereicht bekommt mit der Bitte um ausgleich
    2. Hallo Akkarin,
    Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts
    Es sei denn er ist Mieter seiner eigenen Wohnung (Eigentumswohnung) die von einem Verwalter verwaltet wird.
    Ich glaube langsam, dass Du gar nicht weißt was Hausgeld bedeutet.
    3. Hallo Egbert,
    vielleicht Geld das ich fürs Haus bezahle? hihi
    4. Hallo Akkarin,
    dann bezahle weiter Geld fürs Haus. Haha !
    5. Hallo Egbert,
    Da wir ja so dumm sind: erklaerst du uns bitte was Hausgeld ist?
    6. Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet.
    Googeln hilft
    7. Hallo Egbert,
    und wie kommst du jetzt von : "Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet."
    zu
    "Hallo Akkarin,
    Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts"

    Original E-Mails (mit Rechtschreibfehler)

  • Egbert wäre ja nicht der erste User hier im Forum, der nicht merkt, dass er von einem Fettnäpfchen ins nächste tritt. Oder wie Berny schrieb, jeder blamiert sich so gut er kann.

    Ich denke, dass damit genug gesagt ist und wir uns besser Wichtigerem widmen sollten.

  • Hallo Mainschwimmer,
    habe hier einmal Deine E-Mails zusammen getragen, die Du auf meinen Beitrag zum Thema „doppelte Instandhaltungsrücklage“ geschrieben hast.
    1. Beitrag vom Mainschwimmer Und ich denke, dass Egbert keinen Durchblick hat. Ich erlebe regelmäßig in diesem und auch in anderen Foren, dass es sich Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen sehr einfach machen. Die reichen die Abrechnung des Hausgeldes 1:1 an ihre Mieter als Betriebskostenabrechnung weiter.
    Da sind dann Positionen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, etc. regelmäßig nicht heraus gerechnet. Das passiert meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit der Vermieter.
    Darum war und ist der Einwand von Akkarin schon berechtigt gewesen.
    2. Antwort von Egbert Hallo Mainschwimmer,
    und ich denke Du hast keinen Durchblick.
    "Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen" wie soll das gehen ?
    Was Hausgeld bedeutet, weißt Du offensichtlich auch nicht.
    Also schwimme lieber weiter im Main und lass die unqualifizierten Aussagen.
    Noch etwas zu Deinem Beitrag vom 25.09.2015:
    "Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern."
    Und warum nicht? Warum sollte ich meine Eigentumswohnung nicht vermieten können ?
    Dann bin ich Vermieter und habe einen Mieter.
    Alles klar ? So schwer ist das doch nicht.
    3. E-Mail von Mainschwimmer an Akkarin Nicht Akkarin, das wird nichts. Hier versucht jemand sein bisschen Wissen aufzuzeigen und merkt nicht, dass er von einem Unsinn in den nächsten gerät. Wenn mir jemand erklären will, was Hausgeld ist, dann kann ich nur lachen.
    In der Immobilie, die ich über Jahre verwaltet habe, habe ich beim "Hausgeld" eine klare Trennung gemacht. Meine Eigentümer bekamen eine saubere Auflistung der Kosten, die sie an ihre Mieter weiterreichten. Nur die Grundsteuer kam vom Vermieter dazu, fertig.
    4. Antwort von Egbert Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet.
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    5. Antwort vom Mainschwimmer Bei dir, bei mir nicht, denn ich habe eine große Eigentümergemeinschaft verwaltet.
    6. Antwort von Egbert Richtig. Bei Dir hilft nichts mehr. Also lassen wir das lieber.
    7. Antwort vom Mainschwimmer Egbert wäre ja nicht der erste User hier im Forum, der nicht merkt, dass er von einem Fettnäpfchen ins nächste tritt. Oder wie Berny schrieb, jeder blamiert sich so gut er kann.
    Ich denke, dass damit genug gesagt ist und wir uns besser Wichtigerem widmen sollten.

    Noch einmal zur Info für Dich: Ich bin Mieter und habe gerade einen Hausverwalter angezeigt, der genau die von Slayerone beschriebene Masche (doppelte IR) angewendet hat. Aber so „pfiffig“ wie dieser Hausverwalter bist Du bestimmt nicht.

  • Hallo Berny,
    hier meine Zusammenfassung zu Deiner vorletzten E-Mail:
    Antwort von Berny Egbert, niemand verbietet Dir, Dich weiterhin lächerlich zu machen. Nur zu, ist der Ruf erst ruiniuert, lebt es sich ganz ungeniert.
    Meine Antwort
    Wer sich hier lächerlich macht bist Du. Ruiniuere Dich mal weiter. Oder meinst Du vielleicht Urinieren.
    Am besten Du benutzt keine Fremdwörter und schreibst deutsch (Ruinieren = zerstören).
    Frage: Bist Du etwa auch so ein Hausverwalter wie Mainschwimmer. Ihr solltet Euch zusammen tun, dann klapp es vielleicht besser. 2 x fünfte Klasse = zehnte Klasse

  • Ich bin Mieter und habe gerade einen Hausverwalter angezeigt, der genau die von Slayerone beschriebene Masche (doppelte IR)

    Sehr interessant, jetzt machst du dich vor Ort auch noch lächerlich. Als Mieter hast du mir der Instandhaltungsrücklage nichts am Hut, also was soll eine Anzeige? Denkst du, dass der Verwalter zu Kerker bei Wasser und Brot verurteilt wird? Kinderkram was in deinem Kopf vorgeht.

  • Sehr interessant, jetzt machst du dich vor Ort auch noch lächerlich. Als Mieter hast du mir der Instandhaltungsrücklage nichts am Hut, also was soll eine Anzeige? Denkst du, dass der Verwalter zu Kerker bei Wasser und Brot verurteilt wird? Kinderkram was in deinem Kopf vorgeht.

    Und dabei schriebt er selber:

    Hallo Akkarin,
    schau Dir die Höhe der Rechnung an, dann erübrigt sich Deine Frage. Natürlich Eigentümer. Als Mieter hat er nichts mit der IR zu tun.

    Wissen ist Macht nichts wissen macht nichts.

    also egbert, lass den armen Verwalter in Ruhe, als Mieter hast du mit der IR nichts zu tun.

  • Hallo Akkarin,
    Du bist aber ein Schnelldenker. Wau !?
    Mit der Ruhe geht nicht mehr, ich habe den Verwalter angezeigt ! Verstanden ?
    Das ich mit der IR nichts zu tun habe weiß ich selber.
    Hoffentlich kommst Du einmal in eine hilfsbedürftige Situation in der nur solche Typen wie Du vor Ort sind.
    Übrigens, Deine Aussage sagt viel zu Deinen Charakter.

  • Dummschwätzer! Wegen des unrichtigen Postens eine Anzeige beim Staatsanwalt. Der schmeißt Sie rückwärts wieder raus.
    Fehlerhaften Abrechnungen widerspricht man beim Vermieter und nicht beim Verwalter.
    Die Betriebskostenabrechnung erstellt der Verwalter einschließlich der Kosten, welche nur den Vermieter betreffen. Dieser muß die nicht umlegbaren Kosten (Verwaltungskosten, Rücklagen sowie Reparaturen, usw.) rausrechnen und diese korrigierte Rehcnung an Sie weitergeben. Das ist hier offensichtlich nicht passiert. Der Verwalter kann also hier garnicht haftbar gemacht werden.
    Sie haben in der Sache recht und dieses Recht sollte man aber auch mit Überlegung erstreiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. März 2016 um 09:56)

  • Wie Dein Name so Dein Beitrag.
    Oder bist Du mit Berny verwandt.


    Die Zitatfunktion erlaubt es dem Betrachter, zu erkennen, wen Du gerade an"sprichst".
    Ansonsten aber zu Deinen Ergüssen: Gähn......:p

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