ich habe den Verwalter angezeigt !
Und wie lautet die Anzeige, wegen was hast du den Verwalter, mit dem du als Mieter nichts zu tun hast, angezeigt?, Ist er bei rot über die Ampel gebrettert, oder wie heißt der Grund deiner Anzeige?
ich habe den Verwalter angezeigt !
Und wie lautet die Anzeige, wegen was hast du den Verwalter, mit dem du als Mieter nichts zu tun hast, angezeigt?, Ist er bei rot über die Ampel gebrettert, oder wie heißt der Grund deiner Anzeige?
Hallo Kolinum,
wer hier der Dummschwätzer ist erkennt man an Deinen Beitrag.
Hier geht es nicht nur um fehlerhafte Abrechnungen, sondern um Betrug (doppelte IR). Und dafür kann nur der Verwalter haftbar gemacht werden, denn der hat die Abrechnung erstellt.
Offensichtlich hast Du das überhaupt nicht begriffen. Deshalb auch Dein gähn...
Noch schlimmer sind nur noch die Leute mit den äußerst gefährlichen Halbwissen (Berny der ewig gähnende und Maintaucher).
Hier noch mein Ratschlag für Euch.
1. Gehirn einschalten (wenn vorhanden)
2. komplette Beiträge lesen (vom Anfang !)
3. Verarbeiten der Infos
4. Informieren zum Thema (IR)
5. Eigene Meinung äußern
Wenn man keine Ahnung hat bzw. das Thema nicht erfassen kann, Mund halten.
Hallo Maintaucher,
zu Deiner Frage bezüglich der Anzeige:
Gehe bitte zu meinen ersten Beitrag oder schau Dir unser Thema an.
Steht ganz oben auf Deinen Bildschirm.
Alzheimer lässt grüßen.
Alzheimer lässt grüßen.
Oh, hast Du etwa zwei Namen bzw. Nicks![]()
zu Deiner Frage bezüglich der Anzeige:
Noch einmal meine Frage zu dieser lustigen Anzeige.
Das ist bisher passiert: Weil der Verwalter einer WEG die Instandhaltungsrücklage 2x berechnet hat, hast du ihn wegen Betrugs angezeigt. Du bist Mieter einer Wohnung, hast mit dieser IR nichts am Hut, aber hängst dich voll rein, als ob du das bezahlt bekommst.
Originaltext Egbert:
ZitatWenn man keine Ahnung hat bzw. das Thema nicht erfassen kann, Mund halten.
Das ist das einzig Wahre und Richtige von dir in dem ganzen unsinnigem geistigen Dünnschiss von dir.
Originaltext Egbert:
"Wenn man keine Ahnung hat bzw. das Thema nicht erfassen kann, Mund halten."
Das ist das einzig Wahre und Richtige von dir in dem ganzen unsinnigem geistigen Dünnschiss von dir.
Selbstgespräche sind oft am aufschlussreichsten.
Gähn.....
Es grüßt Egbert
An Alle!
Es ist an der Zeit auf solche nicht mehr zu antworten, dann erledigt er sich von selbst.
Das schlimme ist ja, egbert hat-ausser dass er meine Nachfrage nicht kapiert hat- inhaltlich (zum thema also) Recht.
Nur hatt er das selbst auch nicht verstanden und darum den Verwalter angezeigt. der ihm n Vogel zeigt. Ebenfalls zurecht.
Aber das Problem des TE hat er vielleicht nebenbei trotzdem gelöst- wenn auch unabsichtlich.
Danke Koli
1. Ich hatte mit meinen Beitrag vom 07.03.2016 zum BGH-Urteil V ZR 44/09 nicht um eine Antwort von Euch gebeten.
2. Ich werde mich nicht von selbst erledigen (siehe Deine Aussage "dann erledigt er sich von selbst").
3. Wenn man sich zu Themen wie z.B. "Instandhaltungsrücklage" im Forum äußert, sollte man die Gesetze kennen.
4. Nochmals für Euch alle: Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts.
In diesem Sinne blamiert Euch weiter in diesem Forum.
Gruß Egbert
4. Nochmals für Euch alle: Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts.
In diesem Sinne blamiert Euch weiter in diesem Forum.
In unserer Rangfolge der armseligen Poster bzw. Zeitgenossen stehst Du noch nicht an erster Stelle.![]()
Richtig, aber Du.
Gruß Egbert
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