Beiträge von Akkarin

    Hallo Leipziger,

    Mit 548 hast du natürlich Recht. Mein Fehler hatte nur an Schadensersatz allgemein gedacht.

    Dein 10 Monatsbeispiel mag sein, hab oben selbst geschrieben, das es Regionen gibt, in denen 10 Monate Leerstand normal ist. In Stuttgart ist e das aber nicht. Also war dein Beispiel in Stuttgart oder vgl. München, Freiburg, Frankfurt?

    Der VM laesst aktuell den M nach einem Nachmieter suchen, der jetzt neu für 4 Jahre unterschreiben soll. Der Befristungsgrund ist wohl entfallen.

    Hallo Aj,

    Das kommt darauf an, und kann nur der TE beantworten. Wenn ich die Wohnung zum Wohnen brauche bis Dezember: Nein dann nicht.

    Wenn ich aber ab April schon woanders in der neuen Wohnung bin und diese hier nur noch bezahle,aber nicht mehr nutze. Ja, dann wuerde ich es probieren.
    Allerdings zuerst mit der Frage nach der Erlaubnis :)

    Hallo Alex,

    dein Lärmprotokoll ist genau das, was es ist: dein Lärmprotokoll. Mehr wird es alleine nie sein- zum upgrade s.u.
    Allerdings sind Ruhezeiten ebenfalls Ruhezeiten. Und die sind einzuhalten ( zu kindern später)
    Für Verstöße gegen die Ruhezeiten, die über das normale Mass hinausgehen, ist dein Vermieter nicht zuständig.
    Zuständig ist Donnerstags morgens um 4 die Polizei. Deren Einsatzprotokoll ist übrigens geeignet aus deinem Lärmprotokoll, was brauchbares zu machen. Lärmprotokoll des Nachbarn über "10" Verstöße , "4" davon bestätigt durch die Polizei, ist eine ganz andere Aussage.

    Abschließend noch zu Thema Kinder folgendes : ( geh davon aus, deine Freundin und du kommen irgendwann selbst in die Situation)

    Früher, als ich kinderlos war, hätte ich gedacht, nebenan wird ein Kind ermordet.
    Heute weiß ich: es bekommt den Schlafanzug angezogen

    Hallo Mainschwimmer,

    und bist wohl Geschäftsführer bei H&G? :rolleyes:

    Ich hab doch gar nicht bestritten, dass es gültiger Zeitmv ist, und er den nicht kündigen kann. Ich habe nur deine Aussage

    Und dann ist der Mieter bis zum Ende des Vertrages zu Schadensersatz verpflichtet!


    bestritten. Aber noch mal langsam- Welche Optionen hat der TE.

    a) Vertrag erfüllen => Geht - kostet 8 Monatsmieten in Raten zu 8 Monatsmieten
    b) Erlaubnis zur Untervermietung einholen ? Fraglich, ob er die bekommt. Er braucht nämlich einen Grund, den es bei Vertragsschluss nicht gab. Der Arbeitsplatz war aber schon bei MV Abschluss auf 3 Jahre befristet => Kein Grund => Kein Sonderkündigsrecht.
    Ob es einen anderen Grund gibt? Mag sein- ist hier aber nicht bekannt.
    c) er bekommt die Erlaubnis => selbst wenn er über weg-gesucht.de nur 3 monate untervermietet, ist das immer noch billiger als a)
    d) er vermietet ohne Erlaubnis unter: 1.) der Vermieter merkts nicht => weiter bei c)
    2. ) der Vermieter merkts und tut iregendwas => weiter bei c)
    3.) der Vermieter mahnt ab und kündigt anschließend fristlos. => Schadensersatzpflicht machen
    wir weiter unten , Problem gegenüber Untermieter => Doofe Idee
    4.)wie 3. doch nur tageweise Untervermietung via airbnb => Schadensersatzpflicht
    aber kein Problem mit untermieter

    e) 2 mal Miete nicht zahlen => Ganze doofe Idee - da insgesamt deutlich teurer als a)

    So zu d4 illegale Untervermietung via airbnb und Vermieter kündigt: Aussenwirkung gleich null ( solange das Bauamt nicht mitmacht).
    Kosten : der von dir angesprochene Mietausfall. Wie lange aber kann der Vermieter den einfordern? bis Dezember? wohl nicht.

    Sobald die Wohnung neuvermietet ist, endet die Schadensersatzpflich für den Mietausfall. Die Neuvermietung ist auch in diesem Fall direkt nach Räumung möglich. Der Vermieter kann sich also schon vor dem 01.01.2017 um eine Neuvermietung bemühen. Tut er es nicht verstößt er gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Danach ist der Geschädigte verpflichtet den
    verpflichtet den Schaden so klein wie möglich zu halten, d.h. er hat sich um Neuvermietung zu bemühen.

    In der UckerMark, kann das sicherlich ne Weile dauern, aber in Stuttgart hast die Bude in 1-3 Monaten wieder vermietet.

    Kosten liegen damit bei 1- 4 MM uns sind deutlich kleiner als a) Kann man also drüber nachdenken, wenn man die Nerven dazu hat.
    Muss man aber nicht.

    Übrigens kleines Schmankerl am Rande? Mietausfallschaden können Vermieter nur 6 Monate lang (nach Übergabe) geltend machen.

    Nein ist er nicht.
    Die Position die du meinst ist der Schaden : Mietausfall. Den Vermieter trifft nämlich eine Schadenminderungspflicht. Da wir uns im Großraum Stuttgart befinden, koennte der Vermieter Problemlos weiter vermieden.
    1- 3 MM Mietausfallschaden ist daher moeglich.
    Wuerde der Vermieter aber einfach bis Dezember warten und dann Schadensersatz gelten machen, waere das nicht zulässig.

    Ob mir die Antwort gefällt, ist wohl herzlich egal.
    Mir gings darum, dass er aus dem Vertrag nicht raus kann.
    Also kann er es mit erlaubter Untervermietung versuchen. Hat er einen zulässigen Grund, der VM lehnt trotzdem ab, kann er sonderkuendigen.
    Gut.
    Hat er keinen Grund, kann der VM die Untervermietung untersagen.
    Schlecht.
    Ueberlaesst er bei Air Bnb unerlaubt die Wohnung dritten, gibt es 2 Möglichkeiten:
    Dem VM ist es egal und der Mieter reduziert seine Kosten durch die Einnahmen.
    Gut.
    Der VM schickt eine Abmahnung : Hier irrelevant.
    Der VM schickt darauf die fristlose.

    Hab noch nie gehört, dass ein Schorni ne Küche still legt..
    Hat der TE sich eigentlich schon geäußert, wessen Kueche und wessen Dunstabzugshaube das ist?

    Ich würde das trotzdem dem Schorni zeigen und entscheiden lassen. Hat Vailant oben ja selbst empfohlen. Und ab da wirds einfach. Wenn der Schorni keine Einwände gegen den Betrieb der Therme unter diesen Voraussetzungen hat und das erlaubt ist doch alles klar.
    Hat er hingegen Einwände wird der Vermieter die Ernst nehmen muessen.

    Von daher bleib ich bei meinem Tipp : Montag den örtlichen Schornsteinfeger anrufen und den entscheiden lassen.

    Hallo,
    Ich würde den Schorni holen, der soll sich das mal ansehen.. Wenn er der Meinung ist, so darf die Anlage nicht betrieben werden, legt der die kurzerhand still. Und dann ist klar, die Vermieterin muss auf Ihre Kosten aktiv werden. Alternativ kann man bei unwillen der VM auch ueber ersatzvornahmen nachdenken. Aber zuerst soll der Schorni sagen, wo es lang geht.

    Mfg
    Akkarin

    Grober Unfug, aber nicht ganz falsch.
    Anwälte braucht man dafür nicht, zumal ein Anwalt gar kein Anderkonto führen darf. Das dürfen nur Notare.
    Jetzt noch mal zum Vertrag ist das Sepa Ls Mandat teil des Vertrages? Also steht im MV der Vm zieht ein? Dann ist mit Erteilung des Mandats der Pflicht genüge getan. Sollte hingegen gezahlt werden müssen, ist das ein Klassiker für Hinterlegung beim Amtsgericht, weil nicht bekannt ist, wer die Miete haben will. (Aber nur dann)

    Hallo,

    ich wäre mir gar nicht so sicher, ob hier wirklich ein Mietverhältnis entstanden ist.

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Oh das ist einfach. Da chris Li im Besitz der Wohnung ist muss sie ihm überlassen worden sein.

    Da kein Schriftlicher MV besteht, kann es ein mündlicher MV sein oder Leihe.

    Jetzt gibt es Kontoauszüge auf denen Monatlich Miete Steht. Die Gelder wurden jeden Monat von Papa angenommen..
    Klarer Fall von Leihe!

    ähm, die Kündigung wäre wirksam gewesen, wenn sie z.b. gelautet hätte: "Wir benötigen die Wohnung , weil unsere Tochter einen eigenen Hausstand gründen will. "
    "da unsere tochter nach beendigung des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt" lässt offen, warum die Tochter die Wohnung benötigt.

    Ausserdem hat in solchen Fällen die Begründung zu erfolgen, warum diese und keine der anderen 7. S. Post von BHSHuber.

    Natürlich kann man das heilen und eine korrekte Kündigung nachschieben, aber nicht mehr zum 31.08.2016 sondern ab morgen erst zum 31.10.2016

    Und JanJan ist doch bereit zu gehen, es geht jetzt nur noch um den Termin und die Konditionen. Also kündigung zurückweisen und eine freie Aufhebeung zum 31.08 verhandeln.

    Nur so aus Interesse: Warum sollte diese formal unwirksam sein? Weil die Tochter nicht namentlich benannt ist? Ansonsten sind alle Anforderungen erfüllt.

    Die Tochter muss nicht namentlich genannt werden, die Angabe "meine Tochter" reicht aus.
    Was fehlt sind die Erklärungen: warum die Tochter eine eigene Wohnung braucht und warum es von den 7 in frage kommenden ausgerechnet diese sein muss.

    Ist zwar nur formsache und leicht heilbar, abre geeignet den den Termin zu gefährden.

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