Hallo Mainschwimmer,
und bist wohl Geschäftsführer bei H&G? 
Ich hab doch gar nicht bestritten, dass es gültiger Zeitmv ist, und er den nicht kündigen kann. Ich habe nur deine Aussage
Und dann ist der Mieter bis zum Ende des Vertrages zu Schadensersatz verpflichtet!
bestritten. Aber noch mal langsam- Welche Optionen hat der TE.
a) Vertrag erfüllen => Geht - kostet 8 Monatsmieten in Raten zu 8 Monatsmieten
b) Erlaubnis zur Untervermietung einholen ? Fraglich, ob er die bekommt. Er braucht nämlich einen Grund, den es bei Vertragsschluss nicht gab. Der Arbeitsplatz war aber schon bei MV Abschluss auf 3 Jahre befristet => Kein Grund => Kein Sonderkündigsrecht.
Ob es einen anderen Grund gibt? Mag sein- ist hier aber nicht bekannt.
c) er bekommt die Erlaubnis => selbst wenn er über weg-gesucht.de nur 3 monate untervermietet, ist das immer noch billiger als a)
d) er vermietet ohne Erlaubnis unter: 1.) der Vermieter merkts nicht => weiter bei c)
2. ) der Vermieter merkts und tut iregendwas => weiter bei c)
3.) der Vermieter mahnt ab und kündigt anschließend fristlos. => Schadensersatzpflicht machen
wir weiter unten , Problem gegenüber Untermieter => Doofe Idee
4.)wie 3. doch nur tageweise Untervermietung via airbnb => Schadensersatzpflicht
aber kein Problem mit untermieter
e) 2 mal Miete nicht zahlen => Ganze doofe Idee - da insgesamt deutlich teurer als a)
So zu d4 illegale Untervermietung via airbnb und Vermieter kündigt: Aussenwirkung gleich null ( solange das Bauamt nicht mitmacht).
Kosten : der von dir angesprochene Mietausfall. Wie lange aber kann der Vermieter den einfordern? bis Dezember? wohl nicht.
Sobald die Wohnung neuvermietet ist, endet die Schadensersatzpflich für den Mietausfall. Die Neuvermietung ist auch in diesem Fall direkt nach Räumung möglich. Der Vermieter kann sich also schon vor dem 01.01.2017 um eine Neuvermietung bemühen. Tut er es nicht verstößt er gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Danach ist der Geschädigte verpflichtet den
verpflichtet den Schaden so klein wie möglich zu halten, d.h. er hat sich um Neuvermietung zu bemühen.
In der UckerMark, kann das sicherlich ne Weile dauern, aber in Stuttgart hast die Bude in 1-3 Monaten wieder vermietet.
Kosten liegen damit bei 1- 4 MM uns sind deutlich kleiner als a) Kann man also drüber nachdenken, wenn man die Nerven dazu hat.
Muss man aber nicht.
Übrigens kleines Schmankerl am Rande? Mietausfallschaden können Vermieter nur 6 Monate lang (nach Übergabe) geltend machen.