Wer zahlt Notdiensteinsatz?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe unglücklicherweise ein kleines Problem mit meinem Vermieter, ich schildere die Situation, vielleicht kann mir jemand sagen, was ich am besten tun könnte bzw. Mir die aktuelle Rechtslage in meinem Fall schildern. Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, bloss hatte ich deswegen wenig erfolg.

    Nun zu meinem Fall:

    ich hatte mir vor kurzem eine neue Spülmaschine gekauft, die ich in meiner Mietswohnung an einem Samstag anschließen wollte. Als ich den Schlauch am Spülmaschinenzugang anschließen wollte, ist das Ventil abgebrochen und es kam sehr sehr viel Wasser durch die Leitung. Ich habe den Wasseranschluss der Spülmaschine vorher nicht genutzt, da ich vorher noch keine Spülmaschine besessen habe. Sonst hätte ich vorher ausprobiert ob er ging. Um einen Wasserschaden abzuwenden, musste ich dann an einem Samstag einen Handwerker bestellen, der das Geräteventil austauscht. Die Firma des Handwerkers hat mir jetzt eine sehr hohe Rechnung geschickt (über 200€), ich habe versucht mit meinem Vermieter persönlich darüber zu sprechen, er meinte bloss, ich wäre dazu verpflichtet, selbst die Kosten zu tragen, da ich das Ventil kapputt gemacht habe, bzw. für den Schaden selbst verantworlich bin. Da bin ich mir eben nicht ganz sicher, da ich nichts kapputt gemacht habe bzw. das Ventil zum ersten Mal seit 5 Jahren benutzt habe.
    Wie sieht die rechtliche Lage aus, bin ich verpflichtet, die Kosten für die Reperatur zu übernehmen, oder muss das in meinem Fall der Vermieter machen?

    Ich danke Ihnen im vorraus.

  • Alleine bricht sowas kaum ab. Da haben Sie wohl etwas zu heftig zugegriffen.
    Möglichweise war es eingerostet und beim Lösen sollte man schon Vorsicht walten lassen.
    Also da werden Sie wohl zahlen müssen.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe unglücklicherweise ein kleines Problem mit meinem Vermieter, ich schildere die Situation, vielleicht kann mir jemand sagen, was ich am besten tun könnte bzw. Mir die aktuelle Rechtslage in meinem Fall schildern. Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, bloss hatte ich deswegen wenig erfolg.

    .

    Hallo,

    besteht eine Haftpflichtversicherung, bzw. unterhält der Mieter eine Solche? Wenn ja, den Schaden melden und die Rechnung mitsenden, unter Umständen gäbe es hier eine Erstattung.

    Ansonsten, hat der Mieter durch die Selbstvornahme des Anschlusses und dem unglücklichen Abbruchs des Ventiles, den Schaden an der Mietsache verursacht, es benötigt schon Kraft um so ein Ventil abzubrechen, von selber wird das nicht vonstatten gehen.

    Gruß
    BHShuber

  • Was sagt denn dein Mietvertrag zum Thema Kleinreparaturen?


    Trifft hier wohl nicht zu, denn: 1. zu hoher Preis; 2. unterliegt es nicht der (üblichen) ständigen Nutzung.
    M.M. ist es Angelegenheit des Mieters. (~200€ samstags ist ja womöglich ein Schnäppchenpreis :D).

  • Da bin ich mir eben nicht ganz sicher, da ich nichts kapputt gemacht habe bzw. das Ventil zum ersten Mal seit 5 Jahren benutzt habe.


    Wie jetzt? Wenn nicht du, wer hat es dann kaputt gemacht? Die Argumentation das das Ventil sozusagen schon vor deinem Einzug vor 5 Jahren nur noch an einem seidenen Faden hing, und jede Berührung einen Wasserschaden ausgelöst hätte, müsstest du dann wohl nachweisen. Behaupten wird da, nicht nur dem Vermieter gegenüber, nicht reichen.

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