Beiträge von Akkarin
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Die Feuchtigkeit stammt nun mal vom Duschen! Jetzt kommst Du wieder mal mit Deinen wertvollen Tips und unterstützt sogar noch die Theorie, da ja der Vermieter den Gutachter beauftragen muss.
Punkt 1 : Duschen ist vertragsgemäßer Verbrauch.
Punkt 2: Natürlich muss der VM Beweisen, dass der Mieter schuld ist. Das ist Zivilrecht für Anfänger. -
Aber Du hast mal wieder etwas platziert, was stimmen mag, dem TE aber nicht wirklich hilft und am eigentlichen Thema, sowie Frage vorbei geht.
Berny, seit wann schreibst du unter Paulchens Account? -
Hm, ihr habt also 2 alternativen: zahlen und die Kohle ist weg oder nicht zahlen und gucken was passiert.
Letzteres kann teuerer werden, muss es aber nicht.Eure Sache: no risk- no fun.
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Wenn´s denn dann so wäre bzw. so einfach, der Vermieter kann es sehr schnell beweisen, denn niemand anderer als der Mieter hat die Dusche benutzt, das halbe Bad unter Wasser gesetzt weil die ausgelegten Handtücher nicht ausreichend waren, somit wurde die Feuchte vom Türstock aufgesogen und hat diesen Beschädigt.Die Fürsorge für Unbeschadenheit der Mietsache obliegt dem Mieter niemanden anderen.
Gruß
BHShuberAuf den Beweis bin ich gespannt
Vielleicht war aber das nicht richtig eingebaut, oder minderwertiger billigmurks verbaut?
Ich kenn das Problem mit den Türzargen in kleinen Bädern in denen nicht richtig gelüftet wird. das quillt halt mal..aber beweis das mal...
Aber eigentlich will ich darauf hinaus, dass der ExMieter kein geld für einen Gutachter rauschmeißen sollte, sondern der der ansprüche stellt, muss sie beweisen.
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Habt Ihr Kaution geleistet?
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Hallo,
im Bad duschen und handtücher zum trocknen aufhängen dürfte zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.
Wenn der VM will, dass ihr bezahlt. Also musst nicht du beweisen, dass du unschuldig bist, sondern der VM muss dir deine Schuld nachweisen. => Sein Gutachter, seine Kosten (erstmal)Gruß
AK -
Entscheidend wird sein, ob das was im DG ist wirklich im baurechtlichen Sinne eine Wohnung ist. Wenn es eine ist, dann habt ihr recht.
Ist es aber keine, dann wäre durch 2 okay. -
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hm, im grunde müsstest du nicht, aber du wirst die kaution ansonsten ewig nicht widersehen. 4 cm oder klagen.. suchs dir aus
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Halloooo,
wo denn?
Genau dieser Antwort ob er eine Quittung hat für das Entrichten der Kaution in Bar weicht der TE in nunmehr tausend gefühlten Beiträgen aus.
BHShuber
Hier
1800€ hat er in Bar bekommen. Vor unserem Einzug, das hat er uns im Mietvertrag unterschrieben.
und hier:
Er hat im Mietvertrag unterschrieben das er die 1800€ in Bar von uns erhalten hat.
und genau hier scheiden sich die Geister, dass ein Vermieter einen Mietvertrag unterschreibt ist kein Nachweis dafür, dass eine Barkaution entrichtet wurde, denn es ist gängige Praxis, dass ein Vermieter den Mietvertrag unterschreibt, weist aber nicht aus, dass hier der Erhalt der Kaution quittiert wurde.
Doch, da die Te schreibt, dass er den Empfang im MV quittiert hat. Glaub ihr doch endlich.
Was ist dann, hast du das etwa zu bestimmen? Ich raste nicht leicht aus doch bringen mich Menschen wie du und der TE zur Verzweiflung die ausser das was sie meinen zu meinen, nichts weiter verstehen.
Steine ? Glashaus? -
Mündliche, nicht belegbare Zusagen sind aber eben in den meisten Fällen, mindestens vor Gericht, genau nicht bindend, das sollte dir klar sein.
Genau das ist ja das tolle als Vermieter. Man darf ungestraft Luegen, dass sich die Balken biegen. -
So kann der VM genau 0 € erhöhen
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Die Abmahnung zurückweisen und den Vermieter auffordern, darzulegen auf welcher Basis er die Einstellung von Fahrrädern glaubt untersagen zu dürfen. Er will ja was von dir. Und dann abwarten was kommt. Räder raustellen kann man dann immer noch.
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Nein, muss er nicht. Bauvorschriften aus der Landesbauordnung beziehen sich auf Neubauten, aber nicht zwingend auf ältere Gebäude, die ggfs. einen Bestandsschutz unterliegen.
Keine Landesbauverordnung kann einen Eigentümer dazu zwingen, zusätzliche Stellplätze zu schaffen, erst recht nicht, wenn hierfür vielleicht gar kein Platz ist.
mea culpa.
hier die richtige Bayerische Bauordnung vom 1. August 1962 (BayBO)
der TE muss wissen, ob das zutrifft.Art. 59 Wohnungen
(6) Für Wohngebäude mit mehr als drei Vollgeschossen sollen leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder erstellt werden. -
Wenn das teil wärmebrücken verdacht zeigt, der klimalogger zeigt, es wird geheizt und gelüftet und der VM mit dem MV keine Broschüren zum richtigen lüften ausgehändigt hat, würde ich den VM einen Gutachter kommen lassen.
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Sehr richtig, und selbst das würde im dem Falle das das vor Gericht endet, wohl kaum mehr sein als ein erstes Indiz. Gewöhnlich wird dann ein Gutachter vom Gericht bestellt. Das gilt übrigens auch für das was der Vermieter so unternimmt.
Den Gutachter bezahlt immer erstmal der, der ihn bestellt und erst am schluss der Verursacher. Abgesehen, davon endet sowas meist im Vergleich und dann zahlt jeder seins, es sei denn .. .
der Klimalogger kann sehr schnell und einfach aufzeigen, ob es das Heizverhalten des Mieters ist, oder ob dieser sich korrekt verhält. Erst wenn ich das für mich selbst ausgeschlossen habe, kann ich dem VM die Hölle heiß machen und ihn einen Gutachter schicken lassen.
Was niemand braucht ist, dass der VM einen Gutachter schickt, der einen Klimalogger aufstellt, der dann anzeigt, dass der Raum noch nie beheizt oder gelüftet wurde...
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du solltest auf jeden Fall eine RSV für Miet, Arbeits und Verkehrsrecht abschließen.
Die Bayerische LBO findest du hier : http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Bayern.htmlTatsächlich ist in Bayern wie immer alles etwas anderes: Bayerische Garagen, dürfen nur zum Abstellen von Kfz verwendet, werden, es sei denn dass da niemand ein auto parken will

Art. 52 Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge
(1) Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen.
und
(9) Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckfremd benutzt werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher der Anlagen benötigt werden.Aber: wenn dein Vermieter dich auffordert, die Fahrräder aus der Garage zu entfernen, muss er dir sagen, wo du sie stattdessen hinstellen kannst (unterstellt euer Haus hat min. 2 Wohnungen.)
Das mit dem Kinderwagen hängt wohl davon ab, ob ihr eg wohnt oder nicht.Art. 46 Wohnungen
4) Für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind für den Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern ausreichende Abstellplätze zu schaffen. Für Gebäude mit Wohnungen, die nicht nur zu ebener Erde liegen, sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder herzustellen. Soweit sie im Kellergeschoß liegen und die Grundstücksverhältnisse es zulassen, müssen sie durch eine Außentreppe zugänglich sein mit der Möglichkeit, Fahrrad und Kinderwagen leicht zu schieben.
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