Nachmieter springt ab

  • Hallo zusammen,

    mein Verlobter und ich haben uns im Oktober 2016 eine Eigentumswohnung gekauft.
    Anfang November haben wir unsere Mietswohnung gekündigt. Da wir keinen schriftlichen, sondern mündlichen Mietvertrag haben und das Thema Kündigungsfrist nicht zur Sprache kam, gingen wir von vier Wochen aus.

    Nun gut, die Regelzeit sind drei Monate - was auch OK war. Wir könnten das Mietverhältnis jedoch früher beenden, wenn ein Nachmieter die Wohnung übernimmt.

    Wir haben - wie gewünscht - eine Kündigung geschrieben. Fristgerecht zum 28.02.17, Wunschtermin jedoch der 31.12.16. Soweit so gut, die Vermieterin war zufrieden.

    Anfang Dezember hatten wir Besichtigungen und ein Interessent hat sich sofort für die Wohnung interessiert und hat mehrmals erwähnt, er nimmt die Wohnung zum 01.01.17. Die Vermieterin war ebenfalls mit ihm einverstanden. Da sie nur mündliche Mietverträge macht, fand der Zuschlag für den Nachmieter auch mündlich statt. Mein Verlobter, unsere Umzugshelfer und ich waren Zeugen. Da sie bei uns vergessen hatte, die Kündigungsfrist mitzuteilen, hat sie dies dem Nachmieter dreimal erzählt.

    Am gleichen Tag hat er uns noch die Balkonmöbel und die Küche abgekauft und auch sofort bar bezahlt.

    Am Tag des Umzugs erhielt mein Verlobter den Anruf des Nachmieters, dass er die Wohnung doch nicht nimmt, da seine Freundin ins Ausland geht und für sich alleine die Wohnung zu groß ist.

    Nun der Punkt. Die Vermieterin besteht darauf, dass mit dem Nachmieter kein Mietvertrag zu Stande gekommen ist und auch keine Kündigungsfrist für den Nachmieter besteht. Wir jedoch noch regulär bis zum 28.02.17 für die Wohnung die Miete zahlen sollten.

    Auf kurze Nachfrage bei unserem Anwalt meinte dieser, wir wären im Recht, da mit dem Nachmieter ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist, wenn auch nur mündlich. Unsere Vermieterin beharrt nach Rücksprache mit dem Mieterbund darauf, dass der Mietvertrag nicht zu Stande gekommen ist, da er noch vor Einzug wieder abgesagt hat.

    War von Euch schon jemand in dieser Situation und weiß Rat? Uns geht es nicht prinzipiell um das Geld, wenn wir es zahlen müssen, dann ist es eben so. Wir wollen einfach nur wissen, wer wirklich im Recht ist.

    Vielen Dank schon mal vorab für das Lesen!

  • Zitat

    Auf kurze Nachfrage bei unserem Anwalt meinte dieser, wir wären im Recht, da mit dem Nachmieter ein Mietvertrag zu Stande gekommen ist, wenn auch nur mündlich.

    Was zu beweisen wäre.

  • Hallo zusammen,

    !

    Hallo,

    zweigeteilt habt ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und der Nachmieter wurde gestellt und auch akzeptiert, dass dieser nun von dem mündlichen Mietvertrag zurücktritt und wenn Zeugen den mündlichen Mietvertragsschluss auch vor einem Richter bezeugen würden, währet ihr aus dem Schneider.

    Natürlich kann man auch von einem mündlich geschlossenem Mietvertrag zurücktreten auch vor Mietbeginn, die Fristen für ein Widerrufen des Mietvertrages beginnen dann zu laufen, wenn der Vermieter davon Kenntnis erlangt, ob hier eine mündliche Einrede des Widersprechens ausreicht, wage ich zu bezweifeln, somit wäre der Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieter immer noch gültig.

    Da nun die Vermieterin auf ihr vermeintliches Recht beharrt, muss man sich im Klaren sein, wie weit man gehen möchte in der Sache.

    Gruß
    BHShuber


  • War von Euch schon jemand in dieser Situation und weiß Rat? Uns geht es nicht prinzipiell um das Geld, wenn wir es zahlen müssen, dann ist es eben so. Wir wollen einfach nur wissen, wer wirklich im Recht ist.

    Klar verständlich. Nur es geht gar nicht darum ob ihr im Recht seid oder nicht, es geht eigentlich nur darum was ihr beweisen könntet.

  • Zitat

    Da sie nur mündliche Mietverträge macht, fand der Zuschlag für den Nachmieter auch mündlich statt.

    Mietverträge können zwar auch mündlich vereinbart werden, allerdings muss hier über alle vertragsrelevanten Dinge gesprochen werden.
    Wurde hier auch über Sachen, wie Miethöhe, Betriebskosten, Kaution, etc. gesprochen? Sonst kann hieraus keine wirkliche Verbindlichkeit abgeleitet werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Wir haben keine Kaution geleistet. Der eigentliche Nachmieter musste auch keine Kaution leisten.
    Über Miethöhe (Kalt- wie Warmmiete) und - was sie bei uns veräumt hatte - Kündigungsfrist wurde gesprochen.

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Wir haben keine Kaution geleistet. Der eigentliche Nachmieter musste auch keine Kaution leisten.
    Über Miethöhe (Kalt- wie Warmmiete) und - was sie bei uns veräumt hatte - Kündigungsfrist wurde gesprochen.

    Hallo,

    wenn das sicher, bzw. rechtsicher beweisbar ist mit Zeugen, dann seid ihr aus dem Schneider.

    Gruß
    BHShuber

  • Versäumt - nicht veräumt... entschuldigung.

    Über Miete (Kalt und Warm) wurde mit uns und dem Nachmieter gesprochen, die Kündigungsfrist hat sie bei uns vergessen zu erwähnen, beim Nachmieter hat sie dies dreimal im Gespräch erwähnt.

  • Versäumt - nicht veräumt... entschuldigung.

    Über Miete (Kalt und Warm) wurde mit uns und dem Nachmieter gesprochen, die Kündigungsfrist hat sie bei uns vergessen zu erwähnen, beim Nachmieter hat sie dies dreimal im Gespräch erwähnt.

    Erwähnt ... mehr nicht. Daraus ist noch lange nicht zu schlussfolgern das ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist.

    Ich erwähne bei Besichtigungen mit Mietinteressenten mindesten 30 x die Kalt- und Warmmiete.

    Die Kündigungsfrist muß nicht erwähnt werden, die regelt das BGB.

  • Hm, ihr habt also 2 alternativen: zahlen und die Kohle ist weg oder nicht zahlen und gucken was passiert.
    Letzteres kann teuerer werden, muss es aber nicht.

    Eure Sache: no risk- no fun.

  • Wir haben uns geeinigt, dass der Nachmieter die Januar Miete zahlt, wir die Februar Miete, sollte sich bis dahin kein neuer Nachmieter finden.
    Sollte sich für Februar jemand finden, wird die Januar Miete rückwirkend geteilt.
    Die Küche und Balkonmöbel hat er nun mal gekauft und wir werden sie auch nicht zurückkaufen, wie er es sich gerne gewünscht hätte...

    So Sachen passieren nun mal - kann immer passieren... Hoffentlich passiert uns das nicht mehr - ist unter "Lehrgeld" abgeschrieben...

    Für uns ist die Situation gerade so, der Eine spricht so, der Andere so... Aber die Situation ist jetzt nun mal so und die Lösung ist für alle Parteien zwar nicht optimal, aber auch nicht kriegsentscheident.

  • Wir haben uns geeinigt, dass der Nachmieter die Januar Miete zahlt, wir die Februar Miete, sollte sich bis dahin kein neuer Nachmieter finden.
    Sollte sich für Februar jemand finden, wird die Januar Miete rückwirkend geteilt.
    Die Küche und Balkonmöbel hat er nun mal gekauft und wir werden sie auch nicht zurückkaufen, wie er es sich gerne gewünscht hätte...

    So Sachen passieren nun mal - kann immer passieren... Hoffentlich passiert uns das nicht mehr - ist unter "Lehrgeld" abgeschrieben...

    Für uns ist die Situation gerade so, der Eine spricht so, der Andere so... Aber die Situation ist jetzt nun mal so und die Lösung ist für alle Parteien zwar nicht optimal, aber auch nicht kriegsentscheident.

    Hallo,

    damit das nicht mehr passiert, werden alle noch so kleine Vereinbarungen schriftlich fixiert und von beiden oder mehreren Vertrags- oder Verhandlungspartnern unterschrieben, du verstehst.

    Gruß
    BHShuber

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