Nach 1,5 Jahren kautionskonto

  • So sehe und lese ich es auch.

    Ja, auch “bestimmt 5mal“? Das ist im Beitrag 34 genannt worden, dann erneut in dem Beitrag 35. Zuvor nur mehr als fragwürdige Angaben und nie konkrete Antworten, dazu habe ich mich weiter oben aber schon geäußert. Hör auch auf, alte Beiträge auszugraben. Hinterher klickst Du wieder auf “Verbergen“ und rufst um Hilfe, da Du angeblich nichts lesen kannst.

  • Hallo Huber,

    liest du diesen Thread nur selektiv? Der VM hat im MV den Empfang der Kaution quittiert. Die Te hat somit den Nachweis, und das seit mehreren Seiten.
    Gruß
    Akkarin

    Halloooo,

    wo denn?

    Genau dieser Antwort ob er eine Quittung hat für das Entrichten der Kaution in Bar weicht der TE in nunmehr tausend gefühlten Beiträgen aus.

    Dass der TE den Vermieter auffordert eine Kaution anzulegen ist kein Nachweis dafür, dass hier überhaupt eine Zahlung vonstatten ging.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (21. Dezember 2016 um 09:56)

  • Zitat

    ich raste gleich aus, verdammte scheiße ist das so schwer zu beantworten, hast du für die 1.800€ einen Nachweis dass die von deinem Konto auf das Konto vom Vermieter ging, oder eine Quittung für Barzahlung???

    Zitat

    Das du ihm einen scheiß Zettel geschrieben hast...

    Ich würde Dir dringend empfehlen Deine Fäkalsprache zu unterlassen. Ein User der so leicht ausrastet sollte sich aus einem Forum fernhalten.

    Shuber Lese die Beiträge von Nathalija nochmals und versuche diese auch zu verstehen.

  • Ja, auch “bestimmt 5mal“? Das ist im Beitrag 34 genannt worden, dann erneut in dem Beitrag 35. Zuvor nur mehr als fragwürdige Angaben und nie konkrete Antworten, dazu habe ich mich weiter oben aber schon geäußert. Hör auch auf, alte Beiträge auszugraben. Hinterher klickst Du wieder auf “Verbergen“ und rufst um Hilfe, da Du angeblich nichts lesen kannst.

    Hallo,

    so sehe ICH das auch!

    Gruß
    BHShuber

  • Halloooo,

    wo denn?

    Genau dieser Antwort ob er eine Quittung hat für das Entrichten der Kaution in Bar weicht der TE in nunmehr tausend gefühlten Beiträgen aus.

    Dass der TE den Vermieter auffordert eine Kaution anzulegen ist kein Nachweis dafür, dass hier überhaupt eine Zahlung vonstatten ging.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Der Empfang der Kaution wurde lt.TE im Mietvertrag quittiert. Ist eigentlich leicht zu verstehen.

  • Der Empfang der Kaution wurde lt.TE im Mietvertrag quittiert. Ist eigentlich leicht zu verstehen.

    Hallo,

    und genau hier scheiden sich die Geister, dass ein Vermieter einen Mietvertrag unterschreibt ist kein Nachweis dafür, dass eine Barkaution entrichtet wurde, denn es ist gängige Praxis, dass ein Vermieter den Mietvertrag unterschreibt, weist aber nicht aus, dass hier der Erhalt der Kaution quittiert wurde.

    Zitat

    Ich würde Dir dringend empfehlen Deine Fäkalsprache zu unterlassen. Ein User der so leicht ausrastet sollte sich aus einem Forum fernhalten.

    Was ist dann, hast du das etwa zu bestimmen? Ich raste nicht leicht aus doch bringen mich Menschen wie du und der TE zur Verzweiflung die ausser das was sie meinen zu meinen, nichts weiter verstehen.


    Zitat

    Shuber Lese die Beiträge von Nathalija nochmals und versuche diese auch zu verstehen.

    Das mein lieber Freund ist ja wohl das Maß deiner Schuhe, du machst hier dem TE Hoffnung wo möglicherweise gar keine ist.

    Gruß
    BHShuber

  • Halloooo,

    wo denn?

    Genau dieser Antwort ob er eine Quittung hat für das Entrichten der Kaution in Bar weicht der TE in nunmehr tausend gefühlten Beiträgen aus.

    BHShuber

    Hier

    1800€ hat er in Bar bekommen. Vor unserem Einzug, das hat er uns im Mietvertrag unterschrieben.

    und hier:

    Er hat im Mietvertrag unterschrieben das er die 1800€ in Bar von uns erhalten hat.

    und genau hier scheiden sich die Geister, dass ein Vermieter einen Mietvertrag unterschreibt ist kein Nachweis dafür, dass eine Barkaution entrichtet wurde, denn es ist gängige Praxis, dass ein Vermieter den Mietvertrag unterschreibt, weist aber nicht aus, dass hier der Erhalt der Kaution quittiert wurde.

    Doch, da die Te schreibt, dass er den Empfang im MV quittiert hat. Glaub ihr doch endlich.

    Was ist dann, hast du das etwa zu bestimmen? Ich raste nicht leicht aus doch bringen mich Menschen wie du und der TE zur Verzweiflung die ausser das was sie meinen zu meinen, nichts weiter verstehen.


    Steine ? Glashaus?

  • Hier


    ?


    Hallo,

    nein, ich glaube der TE kein eiziges Wort von dem was man sich hier zusammenreimt.

    Was man hier meint quittiert bekommen zu haben ist die Unterschrift des Vermieters auf dem Mietvertrag, das ist allerdings kein Beweis dafür, dass der Vermieter tatsächlich die Kaution erhalten hat.

    Ich bestreite nicht, dass der TE es nicht bezahlt hat, bestreiten will ich, dass man hierüber keinen ausreichend gültigen Nachweis hat ausser dem, von dem der TE denkt dass er ein solcher ist.

    Das mache ich solange, bis der TE, genau diesen Nachweis bringt, in der Form vielleicht genau diese Quittierung hier einzustellen, vorher, kannst du ich Banane Paulchen Müller und wer auch immer nur darüber spekulieren.

    Eigenes subjektives Empfinden und Wahrnehmung hilft dem TE nicht, dass man gerne liest was man lesen möchte hat der TE ja schon durchblicken lassen.

    Ferner habe ich bereits und auch andere darauf hingewiesen, dass dieser Fall sollte er sich so darstellen wie gehabt, ein Fall für den Richter ist aber der TE es vorzieht sich hier zu Tode zu diskutieren, was seiner verschrobenen Meinung nach vonstatten ging und was nicht.

    Gruß
    BHShuber

  • Und bitte nicht vergessen: Der Vermieter ist Türke. Da die Mieterin (nur?) eine Frau ist, spricht er nicht mit ihr (wenn ich die Aussage der TE richtig erinnere).

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