Renovierung bei vorheriger unrenovierter Übernahme

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin letzten Monat aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt einige Diskrepanzen mit meinem Vermieter bezüglich der Übergabe der Wohnung und sehe die Rückzahlung meiner Kaution in Gefahr.

    Ich bin vor 4 Jahren in die Wohnung eingezogen und habe diese "unrenoviert" übernommen. Im Übergabeprotokoll wurde dies auch wörtlich so festgehalten. Die Wände waren zwar weiß, aber es gab an vielen Ecken und Ende Mängel, die auch so protokolliert wurden. Nun hatte ich nach meinem Einzug die Wände farbig gestrichen (sehr kräftiges grün, pink und gelb).
    Bei der Wohnungsübergabe jetzt hat der Vermieter das kritisiert und mich gebeten, die farbigen Wände weiß zu streichen und die Dübel inklusive Löcher zu entfernen, da er die Wohnung sonst niemandem so anbieten könne.
    Da ich mich vorher im Internet belesen hatte war mir klar, dass ich um das Streichen nicht herum komme, da meine Farben definitiv nicht zu "neutralen Farben" zählen. So einigte ich mich mit dem Vermieter, die farbigen Wände zu weißen und kaufte dafür auch die teuerste Farbe im Baumarkt. Nach 2 Anstrichen war dann auch nichts mehr von meinen grellen Farben zu sehen.
    Da ich beim Anstrich der Farben damals ca. 4 cm Platz zur Decke gelassen hatte, habe ich jetzt beim Weißen natürlich nicht bis zur Decke gestrichen, sondern nur die Farbe überdeckt (wie vereinbart).
    Jetzt erhielt ich vorgestern eine äußerst freche E-Mail vom meinem Vermieter . ZITAT "Der Verwalter hat sich die Wohnung nach ihrer Renovierung angeschaut. Er hat mir Bilder geschickt, ist ja wirklich wenig fachmännisch, gelinde gesagt es ist sehr schlecht gemacht. Die Deckenanschlüsse besonders."

    Ich sehe es überhaupt nicht ein, die Wohnung perfekt geweißt zu übergeben, wenn ich sie selbst unrenoviert übernommen habe. Und überhaupt, warum er das Wort Renovierung verwendet, finde ich unverschämt.
    Ist es tatsächlich so, dass mein Weiß-Ton dem vorherigen Weiß-Ton gleichen muss?
    Ich habe aus meiner Sicht die Vereinbarung erfüllt - die farbigen Wände sind durch Weiß entfernt worden. Wenn ihm der Absatz zur Decke nicht gefällt, muss er die Wohnung auf eigene Kosten nochmal streichen lassen, oder nicht?
    Ich kann als Vermieter keine Wohnung unrenoviert zur Verfügung stellen, wenn ich sie bei der Übergabe (am besten noch schöner gestrichen) in einem besseren Zustand wieder haben möchte.

    Über eine schnelle Antwort von euch würde ich mich freuen!
    Ich bin wirklich auf die Rückzahlung der Kaution angewiesen und habe durch das Streichen schon 40 EUR für Farbe ausgegeben...

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin letzten Monat aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt einige Diskrepanzen mit meinem Vermieter bezüglich der Übergabe der Wohnung und sehe die Rückzahlung meiner Kaution in Gefahr.

    Ich bin vor 4 Jahren in die Wohnung eingezogen und habe diese "unrenoviert" übernommen. Im Übergabeprotokoll wurde dies auch wörtlich so festgehalten. Die Wände waren zwar weiß, aber es gab an vielen Ecken und Ende Mängel, die auch so protokolliert wurden. Nun hatte ich nach meinem Einzug die Wände farbig gestrichen (sehr kräftiges grün, pink und gelb).
    Bei der Wohnungsübergabe jetzt hat der Vermieter das kritisiert und mich gebeten, die farbigen Wände weiß zu streichen und die Dübel inklusive Löcher zu entfernen, da er die Wohnung sonst niemandem so anbieten könne.
    Da ich mich vorher im Internet belesen hatte war mir klar, dass ich um das Streichen nicht herum komme, da meine Farben definitiv nicht zu "neutralen Farben" zählen. So einigte ich mich mit dem Vermieter, die farbigen Wände zu weißen und kaufte dafür auch die teuerste Farbe im Baumarkt. Nach 2 Anstrichen war dann auch nichts mehr von meinen grellen Farben zu sehen.
    Da ich beim Anstrich der Farben damals ca. 4 cm Platz zur Decke gelassen hatte, habe ich jetzt beim Weißen natürlich nicht bis zur Decke gestrichen, sondern nur die Farbe überdeckt (wie vereinbart).
    Jetzt erhielt ich vorgestern eine äußerst freche E-Mail vom meinem Vermieter . ZITAT "Der Verwalter hat sich die Wohnung nach ihrer Renovierung angeschaut. Er hat mir Bilder geschickt, ist ja wirklich wenig fachmännisch, gelinde gesagt es ist sehr schlecht gemacht. Die Deckenanschlüsse besonders."

    Ich sehe es überhaupt nicht ein, die Wohnung perfekt geweißt zu übergeben, wenn ich sie selbst unrenoviert übernommen habe. Und überhaupt, warum er das Wort Renovierung verwendet, finde ich unverschämt.
    Ist es tatsächlich so, dass mein Weiß-Ton dem vorherigen Weiß-Ton gleichen muss?
    Ich habe aus meiner Sicht die Vereinbarung erfüllt - die farbigen Wände sind durch Weiß entfernt worden. Wenn ihm der Absatz zur Decke nicht gefällt, muss er die Wohnung auf eigene Kosten nochmal streichen lassen, oder nicht?
    Ich kann als Vermieter keine Wohnung unrenoviert zur Verfügung stellen, wenn ich sie bei der Übergabe (am besten noch schöner gestrichen) in einem besseren Zustand wieder haben möchte.

    Über eine schnelle Antwort von euch würde ich mich freuen!
    Ich bin wirklich auf die Rückzahlung der Kaution angewiesen und habe durch das Streichen schon 40 EUR für Farbe ausgegeben...

    Hallo,

    und woran genau liegt es an Faulheit oder Unverständnis, den Schuh wirst du dir anziehen müssen, auch wenn du das so gar nicht einsiehst.

    Warum in aller Welt, hast du die Wand denn nicht ganz gestrichen wäre dir da ein Zacken aus der Krone gefallen, ich denke nicht.

    So, nun besteht das Recht durchaus, dass ein Mieter die Streicharbeiten selber durchführen darf, das heißt aber nicht, dass er es auch kann und der Vermieter muss selber nochmal ran.

    Eigentlich hat man es noch schlimmer gemacht als es vorher war und wenn du auf die Kaution angewiesen bist, dann würde ich schnell noch einen Kübel Farbe besorgen und den Vermieter eine Nacharbeitung anbieten und zwar ordentlich.

    Gruß
    BHShuber


  • Ich sehe es überhaupt nicht ein, die Wohnung perfekt geweißt zu übergeben, wenn ich sie selbst unrenoviert übernommen habe.
    Ist es tatsächlich so, dass mein Weiß-Ton dem vorherigen Weiß-Ton gleichen muss?


    Hättest du die Wohnung in dem Zustand zurück gegeben, wie du sie bezogen hast, wäre es okay. Du hättest die komplette Wand streichen müssen und nicht die 4 cm aussparen. Wenn man schon streicht, dann nur in fachgerechter Ausführung in mittlerer Art und Güte. Das was du abgeliefert hast, war stümperhaft.

  • hm, im grunde müsstest du nicht, aber du wirst die kaution ansonsten ewig nicht widersehen. 4 cm oder klagen.. suchs dir aus

    Hallo,

    wieso nicht?

    Die Arbeiten sind mittlerer Art und Güte auszuführen, tatsächlich aber wurden die Arbeiten unvollständig und mangelhaft ausgeführt, was der TE ja auch aufgrund seiner Einstellung zum Sachverhalt einräumt.

    Gruß
    BHShuber

  • Unvollständig stimmt nicht! Ich habe - ich betone nochmal - wie vereinbart die Farbe überstrichen und geweißt. Und laut Rechtssprechung ist die Wohnung unrenoviert in neutralen Farben zu übergeben. Aus diesem Grund sehe ich ganz objektiv nur 2 verschiedene Nuancen weiß übereinander. Aus welchem Grund besteht hier da ein Mangel?
    Dann müsste ich, wenn es nach Mainschwimmer geht, auch die anderen Wände des Raumes streichen, weil diese farblich nicht mehr zusammen passen. Oder verstehe ich da etwas falsch?!

    Einmal editiert, zuletzt von Blume2244 (21. Dezember 2016 um 11:14)

  • Unvollständig stimmt nicht! Ich habe - ich betone nochmal - wie vereinbart die Farbe überstrichen und geweißt. Und laut Rechtssprechung ist die Wohnung unrenoviert in neutralen Farben zu übergeben. Aus diesem Grund sehe ich ganz objektiv nur 2 verschiedene Nuancen weiß übereinander. Aus welchem Grund besteht hier da ein Mangel?

    Hallo,

    ganz neutral geantwortet, die Wand sollte einheitlich Weiß sein damit diese als solche auch vom Vermieter abgenommen werden kann, bzw. einer Weitervermietung nicht im Wege steht.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Blume2244,
    auch ich kann Dir keine Rückendeckung verschaffen. Der VM kann zwar keine Verbesserung der Mietsache verlangen, aber wenn Du es drauf ankomen lassen willst, sollteste zur Sicherheit noch eine gute Reserve für den Gutachter, RA und Gericht usw. haben...

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