Beiträge von derh

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit meinen Vermietern. Es sind zwar an sich nette und umgängliche Menschen, als Vermieter aber nicht wirklich "pflegeleicht". Ich könnte mehrere Beispiele nennen, will jetzt aber nur auf ein konkretes eingehen: Nach 25 Jahren wurde die (kaputte) Duschkabine durch den Vermieter selbst erneuert, soweit so gut. Die Ausführung der Arbeit erfolgte alleine, so dass zum einen meine Mithilfe teilweise erforderlich war. Da ich den Tag eigentlich andere Sachen zu tun hatte, gab es einen kleinen Disput mit dem Vermieter, als dieser 5 Minuten auf mich warten musste. O-Ton: "Die Dusche ist ja für Sie, da müssen Sie auch mal bei der Sache bleiben". Daraufhin habe ich erklärt, dass ich Miete bezahle [...]. Der Vermieter wurde auch nicht müde zu betonen, dass er ja soviel Geld durch den Einbau spart und dies auch zum ersten Mal macht. Als Installationstermin wurde ein Samstag abgemacht, wir haben jedoch im Vorfeld mitgeteilt, dass wir um 14 Uhr einen Termin haben. Der Vermieter ist um 10 gekommen (wir haben explizit darauf hingewiesen, dass er anfangen kann wann er will) und hat es natürlich nicht geschaftt (O-Ton: "Normalerweise macht man sowas ja auch zu zweit"). Zudem hatte die Duschkabine aus Kostengründen die falschen Maße und musste gekürzt werden, wozu entsprechendes Equipment benötigt wurde, dass der Vermieter nicht zu uns mitnehmen konnte. Auf die Frage wann die Arbeiten fortgesetzt werden teilte er uns mit, dass er die nächsten 4 Wochen nicht da wäre und wir ja in der Badewanne duschen könnten. Daraufhin habe ich ihm deutlich gemacht, dass ich das etwas anders sehe, so dass er uns den Sonntag oder den Montag als Termin angeboten hat. Am Montag erfolgte dann der weitere Einbau, ich musste entsprechend Überstunden abbummeln (Was ja an sich in Ordnung ist, jedoch relativ kurzfristig kam und auch daher nicht als möglich vorauszusetzen ist). Wie dem auch sei, mittlerweile steht die Dusche und ich habe folgendes zu bemängeln / folgende Fragen:
    - Dauer von 9 h an 2 Tagen --> Ein Fachmann kriegt das deutlich schneller hin. Welche Dauer ist angemessen? Ist mir schon klar, dass ich mir zu Not freinehmen muss wenn Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden, aber sicher nur für nen angemessenen Zeitraum. Wie sieht das rechtlich, für zukünftige Reparaturen aus? Ich hab wenig Lust mir mehrtägig frei zu nehmen, weil der Vermieter sich die Kosten für Handwerker spart und extrem langsam arbeitet.
    - Meine Mitarbeit wurde selbstverständlich vorausgesetzt, nicht zum ersten Mal. Sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, ist ja nicht mein Eigentum...(ich frag den Vermieter ja auch nicht ob er mich bei der Zahlung der Miete unterstützt), ich möchte aber auch keinen Ärger mit dem Vermieter bekommen...
    - die alte Duschkabine wurde selbstverständlich nicht mitgenommen
    - die Duschkabine ist nicht fachmännisch eingebaut: Eine Seite zu kurz gesägt, daher schief, Silkonfugen sehen grausam aus (über diese Punkte kann ich hinwegsehen). Dadurch, dass die Kabine, nicht aber die Schiebetüren gekürzt wurden, ist der Einstieg recht schmal (36 cm)...stört mich jetzt nicht, ne Hochschwangere kommt aber nicht rein. Spätestens wenn eine Schwangerschaft bei uns ansteht werde ich den Vermieter darauf hinweisen, dass die Kabine repariert/ausgetauscht werden muss....ich weiß jetzt schon, dass ich da auf Gegenwind stoßen werde. Wie sieht das in diesem Fall rechtlich aus?

    Besonders ärgere ich mich, weil der Vermieter uns 3 Monate nach Einzug mitgeteilt hat, dass er enttäuscht von uns wäre. Grund dafür war ein nicht gemähter Vorgarten (Wobei dort auch mehr Moos als Gras wächst)...war auch wirklich nicht gemäht, da wir 3 Wochen im Urlaub waren. Fand ich recht unangebracht, hab ich auch so mitgeteilt....mich regt es nur auf, dass von uns verlangt wird alles pikobello zu halten und der Vermieter selbst pfuscht rum ohne Ende.
    Weiterhin wird halt seitens des Vermieters so getan, als würde er sich besonders gut um uns kümmern..."Sie bekommen eine intakte Duschkabine, dafür müssen Sie aber auch mithelfen" (Gibt noch andere, ähnliche Beispiele). Im Endeffekt macht er das absolute Minimum und verlangt dafür noch Gegenleistungen. Jetzt finde ich es nicht schlimm mal mit anzupacken, allerdings ist der Vermieter recht wohlhabend und nicht berufstätig, hat also genug Zeit und Geld um sich alleine zu kümmern. Und viel wichtiger: Mann kann im Vorfeld mal nett fragen.

    Könnt ihr mir Tipps geben? Wie ist eure Einschätzung?

    Besten Dank!

    Eben..., denn der Begriff ist m.W. nicht rechtlich zuverlässig definiert.

    und was bedeutet dies deiner Meinung nach für mich? Wird rechtlich gesehen davon ausgegangen, dass der Zustand quasi neu ist oder sind alle Renovierungsklauseln komplett ungültig? Oder wird der tatsächlich nachweisbare Zustand zugrunde gelegt (im Falle des Laminats also ein Nachweis über den Zeitpunkt des Einbaus oder Fotos bei der Übergabe bzw. kurz danach)?

    Um es einfach zu machen: Ist der aufgesetzte Vertrag nachteilig für mich oder für den Vermieter? ;)

    Besten Dank schonmal!

    Dein Vertragspartner ist...na, wer wohl...?

    dessen bin ich mir durchaus bewusst, daher schreibe ich ja hier. Ich sehe nicht die Konsequenz bzw. den Zusammenhang mit meiner Frage.

    Wenn laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll die Wohnung renoviert ist, bedeutet das für mich im schlimmsten Fall, dass auch neues Laminat und neue Fliesen verlegt sind (wobei ich keine klare Definition von "renoviert" finden konnte die klarstellt, welche Mietgegenstände dies beinhaltet). Da dies nicht der Fall ist, ich aber das Übergabeprotokoll im Glauben unterschrieben habe, dass sich "renoviert" rein auf die Wände bezieht, würde ich gerne wissen was ich in diesem konkreten Fall heute tun kann um zu vermeiden, dass ich dem Vermieter bei Auszug das komplette Haus neu herrichte.
    Hierzu hätte ich folgende Ansätze:
    1. Nachweisen, dass der Boden nicht neuwertig war (hierzu wäre vom Vermieter ein entsprechender Nachweis vorzulegen wann das Laminat verlegt wurde. Da der Ausführungsqualität nach zu urteilen das Ganze von Mieterseite gemacht wurde, gehe ich davon aus, dass es hierfür keinen Nachweis gibt).
    2. Den Vermieter jetzt schriftlich darüber informieren, dass ich einen Verschleiß des Laminats erkannt habe, der unmöglich auf die Nutzung von 1 Monat zurückzuführen ist und ihn somit bitten das Übergabeprotokoll zu ändern.
    3. Mich auf die Klauseln für Schönheitsreparaturen berufen die besagt, dass ich nur bis 150 € zuständig bin (dabei gibt es keinen Hinweis im Vertrag ob diese Grenze pro Reparatur, pro Jahr oder insgesamt gilt).
    4. Die Klausel zur Endrenovierung ist ungültig, somit bin ich für keinerlei Renovierungsarbeiten verpflichtet.
    5. Darauf verweisen, dass das Haus nicht komplett renoviert sein kann, wenn gleichzeitig Mängel an Türen, Teppich und Fliesen im Übergabeprotokoll festgehalten sind.

    Um das nochmal klarzustellen: Mir ist bewusst, dass ich bei der Übergabe gepennt habe. Ich möchte jetzt nur eine Lösung für eventuell später auftretende Probleme finden. Da es laut Vermieter bisher kein Übergabeprotokoll gab, wäre es für den Vermieter natürlich schwierig der Vormieterin z.B. das Zerkratzen der Türen oder den Verschleiß des Bodens nachzuweisen. Daher befürchte ich, dass nun versucht werden könnte die Instandsetzungskosten auf mich abzuwälzen und möchte mich schützen.

    Absprachen mit Vormietern...? Wer hat schriftlich Festgehaltenes quittiert?

    Ich habe lediglich ein Dokument von der Vormieterin unterzeichnen lassen, in dem steht dass wir die Wände ungestrichen übernehmen. Im übergabeprotokoll wird nicht darauf verwiesen.

    Besten Dank erstmal!

    Hallo,
    Hat der Vermieter denn hier vielleicht Schönheitsreparaturen mit Kleinstreparaturen verwechselt?


    Da gehe ich von aus...Kleinstreparaturen sind jedoch gesondert aufgeführt. Ist diese Klausel somit gültig, sprich wenn ich es darauf anlege, zahle ich dann nur 150 € für alle fälligen Schönheitsreparaturen?

    Zitat


    Das entspricht einer unzulässigen Endrenovierungklausel. Die Wohnung muss nur instand gesetzt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist.
    Fußböden und Teppiche sind nicht Teil der sogenannten Schönheitsreparaturen (hier der Verweis auf § 28 (4) II.BV), so dass der Vermieter hier nicht einen Ersatz fordern kann. Selbiges gilt für die Türen, sofern diese nur Abnutzungsspuren aufweisen.

    Wenn Boden oder Türen beschädigt worden sind, wäre hier auch nur der Zeitwert zu zahlen.


    Das ganze steht ja auch nicht explizit unter "Schönheitsreparaturen", sondern unter "sonstige Vereinbarungen". Tut das was zur Sache?

    Das mit der Endrenovierungsklausel stimmt natürlich, hatte ich überlesen. Dort steht ja tatsächlich nicht, dass die Wände weiß sein müssen, sondern dass sie bei Auszug zu streichen sind. Auch hier steht das Ganze aber unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen"....ist es demnach dennoch so, dass ich bei Auszug nicht verpflichtet bin irgendwas zu tun?

    Hallo zusammen,

    ich hab bei der Unterzeichnung des Mietvertrags nicht gut aufgepasst, so dass ich mir bereits nach dem ersten Monat schon Sorgen über eventuelle Probleme beim Auszug mache. Würde gerne mal eure Meinung zu einigen Klauseln im Mietvertrag hören (Grammatikfehler sind nicht von mir ;) :(

    1. Bei der Beschreibung des Zustands steht: "Wird renoviert übergeben, bei Auszug muss der Mieter das Haus von innen in weißer Rauhfaser übergeben"
    Unter "renoviert" habe ich aufgefasst, dass die Wände gestrichen sind. Dies war zwar nicht der Fall, das Ganze ist aber mit der Vormieterin abgesprochen und auch so schriftlich festgehalten. Neues Laminat o.ä. wurde nicht verlegt.

    2. "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten bis 150 €." (Die 150 € sind handschriftlich vom Vermieter vermerkt.)

    Diese Klausel besagt ja eigentlich, dass ich bei Auszug 150 € zu zahlen habe und damit alle Schönheitsreparaturen abgegolten sind. Ist das so rechtsgültig? Nicht falsch verstehen, ich habe schon vor das Haus in nem ordentlichen Zustand zu übergeben, allerdings ist mir bei der Wohnungsübergabe das Verhalten des Vermieters (bzw. des Lebensgefährten) sehr komisch vorgekommen...z.B. hat er die Ansicht geäußert, wir als Mieter müssten zur Wertsteigerung beitragen. Weiterhin hat er sich geweigert stark verdreckte Duschköpfe auszutauschen ("kann ja nicht sein, dass wir hier als Vermieter alles für Sie machen"), was mich nicht weiter stört (haben wir halt selbst gemacht, die verdreckten/verschimmelten bringen wir auf seinen Wunsch am Ende wieder an).

    3.Weitere Vereinbarungen:" Das Objekt ist im vollrenovierten Zustand übergeben und ist auch so wieder zu verlassen, d.h. Wände sind fachmännisch weiß auf Rauhfaser zu streichen. Die Teppiche oder Laminatböden sind bei Kündigung nach Zusatand neu zu ersetzen. Die Türen, wenn sie zerkratzt sind neu zu ersetzen."

    Hier hab ich nicht gut aufgepasst. Das Objekt ist nicht "vollrenoviert", d.h. es ist z.B. kein neues Laminat verlegt, einige Fließen sind beschädigt usw. . Im Übergabeprotokoll steht allerdings auch "vollrenoviert", wobei ich dies auf die Wände bezogen verstanden hatte (war so auch mündlich abgesprochen).

    Nun die Kernfragen:

      Das Laminat ist nicht gut verlegt (insbesondere an den Kanten), auch weißt es schon Gebrauchsspuren auf (Kratzer vom Hund der Vormieterin). Die Kratzer sieht man jedoch nur wenn man in einem flachen Winkel draufschaut, z.B wenn man die Treppe hochgeht. Aus meiner Sicht übliche Gebrauchsspuren...ich verlange nicht, dass ich vollkommen unabgenutztes Laminat übernehme, dafür kann der Vermieter aber auch nicht verlangen, dass ich es nicht abnutze. Könnte der Vermieter verlangen, dass ich das Laminat ersetze? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "je nach Zustand"? Das Laminat ist ja Teil der Vermietung, wenn ich es aufgrund von Gebrauchsspuren ersetzen muss, dann kann ich ja auch gleich ohne Boden mieten. Selbst wenn wir hier 10 Jahre wohnen bleiben und das Laminat seine Nutzungsdauer hinter sich hat (liegt hier ziemlich sicher schon mindestens 5 Jahre) kann es ja eigentlich nicht sein, dass wir für die Erneuerung aufkommen müssen?!
      An einer Tür sind mir starke Kratzer aufgefallen, allerdings erst nach Einzug. Die Kratzer stammen ziemlich sicher vom Hund der Vormieterin, ich werde dies dem Vermieter melden und versuchen das Ganze auf eigene Kosten auszubessern. Müsste ich bei Auszug tatsächlich die Tür aufgrund von Kratzer ersetzen? Was edeutet in diesem Zusammenhang "zerkratzt", ist ein Kratzer ausreichend?
      Trotz des "vollrenovierten" Zustands sind im Übergabeprotokoll Beschädigungen im Bad und in der Küche (Fliesen), an einer Tür, sowie an dem in einem Raum ausgelegten Teppich vermerkt. Somit war für mich auch klar, dass sich "vollrenoviert" nicht auf die Böden etc. bezieht.

    Weiterhin müssen wir laut Mietvertrag Kleinreparaturen bis 150 € zahlen, allerdings ist keine Höchstsumme pro Kalenderjahr angegeben, womit diese Klausel meines Wissens nach ungültig ist.

    Ich lege Wert auf ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und möchte die vermeintlichen Fehler im Mietvertrag auch nicht ausnutzen. Das Verhalten bei der Wohnungsübergabe (hier nicht voll ausgeführt) hat mir jedoch zu denken gegeben, so dass ich im Vorfeld gerne wissen möchte ob ich im Zweifelsfall aus der Pflicht einer Übergabe im renovierten Zustand (was auch immer das bedeutet) rauskomme. Das Objekt wird seit ANfang der 90er vermietet, bisher gab es jedoch noch kein einziges Übergabeprotokoll. Ich habe deshalb ein wenig die Befürchtung, dass der Vermieter versucht am Vertragsende einen Topzustand auf meine Kosten zu erwirken.
    Meine Familie vermietet selbst auch, ich weiß was es für Probleme mit Mietern geben kann. Ich möchte daher nochmal klarstellen, dass ich gewillt bin das Haus in gutem Zustand zu übergeben und auch für von mir verursachte Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, aufzukommen.

    Ich bin sehr gespannt auf eure Meinung und bedanke mich im Vorfeld.

    1. ja, der Nachwuchs ist auch schon etwas länger da und Grund des Auszugs. Es ist ja auch nicht so, dass auf einmal ein Kind da ist und untergebracht werden muss...allerdings ist das Wohnungsangebot hier auch derzeit nicht so groß, so dass die Suche halt entsprechend lange dauert und es nicht sinnvoll ist zu kündigen und dann zu suchen. Dennoch ist es mir nicht verständlich wieso ein Härtefall vorliegen soll (zumindest bei 3 monatiger Kündigungsfrist), es wurde uns aber so mitgeteilt.

    2. nenn es wie du willst, Fakt ist, dass die Miete enorm erhöht wird, ohne dass sich die Qualität des Objekts verbessert hat. Da kann man natürlich mit Angebot und Nachfrage argumentieren, was bei Grundbedürfnissen jedoch ein wenig kurz kommt.

    3. Mag sein, ich verstehe die Motivation dahinter jedoch nicht. Uns einfach mal eine reinwürgen weil man es kann mag ja für den einen oder anderen Motivation genug sein....

    Mir wurde vom Mieterschutzbund nun noch folgendes mitgeteilt:
    - wir können frühzeitig kündigen, da aufgrund der Wohnungsgröße und des Nachwuchses ein Härtefall vorliegt
    - die Miete kann für unseren Nachmieter nicht ohne weiteres erhöht werden (max 20 % alle 3 Jahre, also von 385 auf ca. 460 € statt 635 €)
    - der Vermieter kann den Nachmieter nicht ohne weiteres ablehnen
    - eine beliebige Erhöhung der Miete kann nur bei Neuvermietung, nicht aber bei der Übergabe an einen Nachmieter erfolgen

    Mir ist schon klar, dass es sich um das Eigentum des Vermieters handelt und der natürlich Mitspracherecht hat. Dennoch erscheinen mir diese Regelungen logisch, denn es gilt ja auch "Eigentum verpflichtet" und der Mieter hat ja auch Rechte. Ansonsten könnte der Vermieter eine Nachmietersuche faktisch unterbinden, indem er Mondpreise verlangt (z.B. 10000 € / m²).

    Mein Problem ist, dass wir nach jetzigem Stand die Einbauküche und den Boden entfernen müssen, wodurch uns recht hohe Kosten entstehen. Das möchte ich natürlich verhindern. Beim Einzug hieß es auch noch, dass der Vermieter bereit wäre dies zu übernhemen (haben wir leider nicht schriftlich).

    Noch fragen, warum viele Vermieter über einen Mieterwechsel froh sind? Immer niedlich wenn dann Mieter mit Auszug "drohen".
    Ich sage dann immer, "wir verlieren sie natürlich nur seeehr ungern".:rolleyes:

    Wir drohen nicht mit Auszug, wir ziehen aus weil wir was größeres brauchen. Ich frag mich ehrlich gesagt nur wer sich das leisten soll und sehe die Entwicklung der Mietpreise sehr kritisch...soll ja auch Menschen geben die bei Lidl an der Kasse arbeiten. Mal abgesehen davon empfinde ich es einfach als extrem unanständig die Miete so stark zu erhöhen, nur weil der Markt es hergibt (= das Wohnraumangebot stark begrenzt ist). Das Objekt hat ja vorher vermutlich auch ne ordentliche Rendite gebracht, das Ganze jetzt nochmal um 60 % zu steigern (innerhalb von 5 Jahren) ist nur noch gierig.

    Ich glaub auch nicht daran, dass wir nen Nachmieter finden. Die Wohnung eignet sich aufgrund der Lage und des Fahrstuhls perfekt für Menschen mit Behinderung oder älter Mitbürger, die nicht mehr allzu mobil sind. Für diejenigen wiederum ist das Badezimmer ungeeignet, mal abgesehen davon, dass diese Menschen in der Regel nicht 1900 € Netto und mehr verdienen.

    Hallo zusammen,

    wir haben nach langer Suche eine größere Wohnung gefunden, so dass wir (2 Erwachsene, 1 Kind) aus unserer jetzigen 2-Zimmer-Wohnung ausziehen möchten. Aktuell müssten wir 2 Kaltmieten doppelt zahlen, zusätzlich haben wir die Einbauküche und den Bodenbelag von der Vormieterin übernommen (Wohnung wird normalerweise nackt vermietet) und würden dies nun gerne an einen Nachmieter weiterverkaufen. Wir dürfen einen Nachmieter suchen, allerdings setzt der Vermieter die Kaltmiete von 395 auf 635 €, was einer Erhöhung um 60 % entspricht. Der Mietspiegel Hannover sagt, dass der Preis zwischen 6,42 und 8,04 €/m² liegen sollte, aufgrund der Ausstattung eher im unteren Bereich. Nach der Erhöhung sind wir bei ca. 9,5 €, was die Nachmietersuche erschwert. Bislang hatten wir nur eine ernsthafte Interessentin, die aufgrund Ihrer körperlichen Verfassung allerdings auch auf den vorhandenen Fahrstuhl angewiesen ist und somit auch einen gewissen zeitlichen Druck zum Umzug verspürt. Die Dame wurde vom Vermieter abgelehnt, da das Einkommen unter dem dreifachen der Monatsmiete liegt (Was bei dem Mietpreis ja für Einzelpersonen auch wahrscheinlich ist).
    Ich habe ernsthafte Sorgen die Wohnung aufgrund der hohen Kosten nicht loszuwerden und somit auch das Laminat sowie die gut erhaltene Einbauküche entfernen zu müssen. Daher die Frage inwieweit die Mieterhöhung und auch die ABlehnung der Bewerberin rechtens ist.

    Vielen Dank im Voraus!

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