komische Klauseln im Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich hab bei der Unterzeichnung des Mietvertrags nicht gut aufgepasst, so dass ich mir bereits nach dem ersten Monat schon Sorgen über eventuelle Probleme beim Auszug mache. Würde gerne mal eure Meinung zu einigen Klauseln im Mietvertrag hören (Grammatikfehler sind nicht von mir ;) :(

    1. Bei der Beschreibung des Zustands steht: "Wird renoviert übergeben, bei Auszug muss der Mieter das Haus von innen in weißer Rauhfaser übergeben"
    Unter "renoviert" habe ich aufgefasst, dass die Wände gestrichen sind. Dies war zwar nicht der Fall, das Ganze ist aber mit der Vormieterin abgesprochen und auch so schriftlich festgehalten. Neues Laminat o.ä. wurde nicht verlegt.

    2. "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten bis 150 €." (Die 150 € sind handschriftlich vom Vermieter vermerkt.)

    Diese Klausel besagt ja eigentlich, dass ich bei Auszug 150 € zu zahlen habe und damit alle Schönheitsreparaturen abgegolten sind. Ist das so rechtsgültig? Nicht falsch verstehen, ich habe schon vor das Haus in nem ordentlichen Zustand zu übergeben, allerdings ist mir bei der Wohnungsübergabe das Verhalten des Vermieters (bzw. des Lebensgefährten) sehr komisch vorgekommen...z.B. hat er die Ansicht geäußert, wir als Mieter müssten zur Wertsteigerung beitragen. Weiterhin hat er sich geweigert stark verdreckte Duschköpfe auszutauschen ("kann ja nicht sein, dass wir hier als Vermieter alles für Sie machen"), was mich nicht weiter stört (haben wir halt selbst gemacht, die verdreckten/verschimmelten bringen wir auf seinen Wunsch am Ende wieder an).

    3.Weitere Vereinbarungen:" Das Objekt ist im vollrenovierten Zustand übergeben und ist auch so wieder zu verlassen, d.h. Wände sind fachmännisch weiß auf Rauhfaser zu streichen. Die Teppiche oder Laminatböden sind bei Kündigung nach Zusatand neu zu ersetzen. Die Türen, wenn sie zerkratzt sind neu zu ersetzen."

    Hier hab ich nicht gut aufgepasst. Das Objekt ist nicht "vollrenoviert", d.h. es ist z.B. kein neues Laminat verlegt, einige Fließen sind beschädigt usw. . Im Übergabeprotokoll steht allerdings auch "vollrenoviert", wobei ich dies auf die Wände bezogen verstanden hatte (war so auch mündlich abgesprochen).

    Nun die Kernfragen:

      Das Laminat ist nicht gut verlegt (insbesondere an den Kanten), auch weißt es schon Gebrauchsspuren auf (Kratzer vom Hund der Vormieterin). Die Kratzer sieht man jedoch nur wenn man in einem flachen Winkel draufschaut, z.B wenn man die Treppe hochgeht. Aus meiner Sicht übliche Gebrauchsspuren...ich verlange nicht, dass ich vollkommen unabgenutztes Laminat übernehme, dafür kann der Vermieter aber auch nicht verlangen, dass ich es nicht abnutze. Könnte der Vermieter verlangen, dass ich das Laminat ersetze? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "je nach Zustand"? Das Laminat ist ja Teil der Vermietung, wenn ich es aufgrund von Gebrauchsspuren ersetzen muss, dann kann ich ja auch gleich ohne Boden mieten. Selbst wenn wir hier 10 Jahre wohnen bleiben und das Laminat seine Nutzungsdauer hinter sich hat (liegt hier ziemlich sicher schon mindestens 5 Jahre) kann es ja eigentlich nicht sein, dass wir für die Erneuerung aufkommen müssen?!
      An einer Tür sind mir starke Kratzer aufgefallen, allerdings erst nach Einzug. Die Kratzer stammen ziemlich sicher vom Hund der Vormieterin, ich werde dies dem Vermieter melden und versuchen das Ganze auf eigene Kosten auszubessern. Müsste ich bei Auszug tatsächlich die Tür aufgrund von Kratzer ersetzen? Was edeutet in diesem Zusammenhang "zerkratzt", ist ein Kratzer ausreichend?
      Trotz des "vollrenovierten" Zustands sind im Übergabeprotokoll Beschädigungen im Bad und in der Küche (Fliesen), an einer Tür, sowie an dem in einem Raum ausgelegten Teppich vermerkt. Somit war für mich auch klar, dass sich "vollrenoviert" nicht auf die Böden etc. bezieht.

    Weiterhin müssen wir laut Mietvertrag Kleinreparaturen bis 150 € zahlen, allerdings ist keine Höchstsumme pro Kalenderjahr angegeben, womit diese Klausel meines Wissens nach ungültig ist.

    Ich lege Wert auf ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und möchte die vermeintlichen Fehler im Mietvertrag auch nicht ausnutzen. Das Verhalten bei der Wohnungsübergabe (hier nicht voll ausgeführt) hat mir jedoch zu denken gegeben, so dass ich im Vorfeld gerne wissen möchte ob ich im Zweifelsfall aus der Pflicht einer Übergabe im renovierten Zustand (was auch immer das bedeutet) rauskomme. Das Objekt wird seit ANfang der 90er vermietet, bisher gab es jedoch noch kein einziges Übergabeprotokoll. Ich habe deshalb ein wenig die Befürchtung, dass der Vermieter versucht am Vertragsende einen Topzustand auf meine Kosten zu erwirken.
    Meine Familie vermietet selbst auch, ich weiß was es für Probleme mit Mietern geben kann. Ich möchte daher nochmal klarstellen, dass ich gewillt bin das Haus in gutem Zustand zu übergeben und auch für von mir verursachte Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, aufzukommen.

    Ich bin sehr gespannt auf eure Meinung und bedanke mich im Vorfeld.

  • Hallo,

    Zitat

    2. "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten bis 150 €."

    Hat der Vermieter denn hier vielleicht Schönheitsreparaturen mit Kleinstreparaturen verwechselt?

    Zitat

    Das Objekt ist im vollrenovierten Zustand übergeben und ist auch so wieder zu verlassen, d.h. Wände sind fachmännisch weiß auf Rauhfaser zu streichen. Die Teppiche oder Laminatböden sind bei Kündigung nach Zusatand neu zu ersetzen. Die Türen, wenn sie zerkratzt sind neu zu ersetzen."

    Das entspricht einer unzulässigen Endrenovierungklausel. Die Wohnung muss nur instand gesetzt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist.
    Fußböden und Teppiche sind nicht Teil der sogenannten Schönheitsreparaturen (hier der Verweis auf § 28 (4) II.BV), so dass der Vermieter hier nicht einen Ersatz fordern kann. Selbiges gilt für die Türen, sofern diese nur Abnutzungsspuren aufweisen.

    Wenn Boden oder Türen beschädigt worden sind, wäre hier auch nur der Zeitwert zu zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Besten Dank erstmal!

    Hallo,
    Hat der Vermieter denn hier vielleicht Schönheitsreparaturen mit Kleinstreparaturen verwechselt?


    Da gehe ich von aus...Kleinstreparaturen sind jedoch gesondert aufgeführt. Ist diese Klausel somit gültig, sprich wenn ich es darauf anlege, zahle ich dann nur 150 € für alle fälligen Schönheitsreparaturen?

    Zitat


    Das entspricht einer unzulässigen Endrenovierungklausel. Die Wohnung muss nur instand gesetzt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist.
    Fußböden und Teppiche sind nicht Teil der sogenannten Schönheitsreparaturen (hier der Verweis auf § 28 (4) II.BV), so dass der Vermieter hier nicht einen Ersatz fordern kann. Selbiges gilt für die Türen, sofern diese nur Abnutzungsspuren aufweisen.

    Wenn Boden oder Türen beschädigt worden sind, wäre hier auch nur der Zeitwert zu zahlen.


    Das ganze steht ja auch nicht explizit unter "Schönheitsreparaturen", sondern unter "sonstige Vereinbarungen". Tut das was zur Sache?

    Das mit der Endrenovierungsklausel stimmt natürlich, hatte ich überlesen. Dort steht ja tatsächlich nicht, dass die Wände weiß sein müssen, sondern dass sie bei Auszug zu streichen sind. Auch hier steht das Ganze aber unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen"....ist es demnach dennoch so, dass ich bei Auszug nicht verpflichtet bin irgendwas zu tun?

  • Wenn es sich um einen Formularmietvertrag handelt, dann unterliegen alle Vereinbarungen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, auch wenn diese mit "sonstige Vereinbarungen" betitelt sind.

    Zitat

    Ist diese Klausel somit gültig, sprich wenn ich es darauf anlege, zahle ich dann nur 150 € für alle fälligen Schönheitsreparaturen?

    So ist es. Das stellt ja (wenn auch unfreiwillig) einen Vorteil des Mieters dar.
    Angenommen, es sind Schönheitsreparaturen erforderlich, dann würde ich vorab mit dem Vermieter sprechen und auf die Obergrenze von 150,00 EUR verweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 1. Bei der Beschreibung des Zustands steht: "Wird renoviert übergeben, bei Auszug muss der Mieter das Haus von innen in weißer Rauhfaser übergeben"
    Unter "renoviert" habe ich aufgefasst, dass die Wände gestrichen sind. Dies war zwar nicht der Fall, das Ganze ist aber mit der Vormieterin abgesprochen und auch so schriftlich festgehalten.


    Absprachen mit Vormietern...? Wer hat schriftlich Festgehaltenes quittiert?

  • Absprachen mit Vormietern...? Wer hat schriftlich Festgehaltenes quittiert?

    Ich habe lediglich ein Dokument von der Vormieterin unterzeichnen lassen, in dem steht dass wir die Wände ungestrichen übernehmen. Im übergabeprotokoll wird nicht darauf verwiesen.

  • Ich habe lediglich ein Dokument von der Vormieterin unterzeichnen lassen, in dem steht dass wir die Wände ungestrichen übernehmen. Im übergabeprotokoll wird nicht darauf verwiesen.


    Dein Vertragspartner ist...na, wer wohl...?

  • Dein Vertragspartner ist...na, wer wohl...?

    dessen bin ich mir durchaus bewusst, daher schreibe ich ja hier. Ich sehe nicht die Konsequenz bzw. den Zusammenhang mit meiner Frage.

    Wenn laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll die Wohnung renoviert ist, bedeutet das für mich im schlimmsten Fall, dass auch neues Laminat und neue Fliesen verlegt sind (wobei ich keine klare Definition von "renoviert" finden konnte die klarstellt, welche Mietgegenstände dies beinhaltet). Da dies nicht der Fall ist, ich aber das Übergabeprotokoll im Glauben unterschrieben habe, dass sich "renoviert" rein auf die Wände bezieht, würde ich gerne wissen was ich in diesem konkreten Fall heute tun kann um zu vermeiden, dass ich dem Vermieter bei Auszug das komplette Haus neu herrichte.
    Hierzu hätte ich folgende Ansätze:
    1. Nachweisen, dass der Boden nicht neuwertig war (hierzu wäre vom Vermieter ein entsprechender Nachweis vorzulegen wann das Laminat verlegt wurde. Da der Ausführungsqualität nach zu urteilen das Ganze von Mieterseite gemacht wurde, gehe ich davon aus, dass es hierfür keinen Nachweis gibt).
    2. Den Vermieter jetzt schriftlich darüber informieren, dass ich einen Verschleiß des Laminats erkannt habe, der unmöglich auf die Nutzung von 1 Monat zurückzuführen ist und ihn somit bitten das Übergabeprotokoll zu ändern.
    3. Mich auf die Klauseln für Schönheitsreparaturen berufen die besagt, dass ich nur bis 150 € zuständig bin (dabei gibt es keinen Hinweis im Vertrag ob diese Grenze pro Reparatur, pro Jahr oder insgesamt gilt).
    4. Die Klausel zur Endrenovierung ist ungültig, somit bin ich für keinerlei Renovierungsarbeiten verpflichtet.
    5. Darauf verweisen, dass das Haus nicht komplett renoviert sein kann, wenn gleichzeitig Mängel an Türen, Teppich und Fliesen im Übergabeprotokoll festgehalten sind.

    Um das nochmal klarzustellen: Mir ist bewusst, dass ich bei der Übergabe gepennt habe. Ich möchte jetzt nur eine Lösung für eventuell später auftretende Probleme finden. Da es laut Vermieter bisher kein Übergabeprotokoll gab, wäre es für den Vermieter natürlich schwierig der Vormieterin z.B. das Zerkratzen der Türen oder den Verschleiß des Bodens nachzuweisen. Daher befürchte ich, dass nun versucht werden könnte die Instandsetzungskosten auf mich abzuwälzen und möchte mich schützen.

    Einmal editiert, zuletzt von derh (31. März 2016 um 19:04)

  • Wenn laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll die Wohnung renoviert ist, bedeutet das für mich im schlimmsten Fall, dass auch neues Laminat und neue Fliesen verlegt sind (wobei ich keine klare Definition von "renoviert" finden konnte die klarstellt, welche Mietgegenstände dies beinhaltet).


    Eben..., denn der Begriff ist m.W. nicht rechtlich zuverlässig definiert.

  • Eben..., denn der Begriff ist m.W. nicht rechtlich zuverlässig definiert.

    und was bedeutet dies deiner Meinung nach für mich? Wird rechtlich gesehen davon ausgegangen, dass der Zustand quasi neu ist oder sind alle Renovierungsklauseln komplett ungültig? Oder wird der tatsächlich nachweisbare Zustand zugrunde gelegt (im Falle des Laminats also ein Nachweis über den Zeitpunkt des Einbaus oder Fotos bei der Übergabe bzw. kurz danach)?

    Um es einfach zu machen: Ist der aufgesetzte Vertrag nachteilig für mich oder für den Vermieter? ;)

    Besten Dank schonmal!

  • Um es einfach zu machen: Ist der aufgesetzte Vertrag nachteilig für mich oder für den Vermieter? ;)


    In dubio pro ... - Viele Gesetzesvorschriften lauten, dass Regelungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind.

  • In dubio pro ... - Viele Gesetzesvorschriften lauten, dass Regelungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind.

    okay, besten Dank für eure Meinung!

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