Hallo zusammen,
ich hab bei der Unterzeichnung des Mietvertrags nicht gut aufgepasst, so dass ich mir bereits nach dem ersten Monat schon Sorgen über eventuelle Probleme beim Auszug mache. Würde gerne mal eure Meinung zu einigen Klauseln im Mietvertrag hören (Grammatikfehler sind nicht von mir
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1. Bei der Beschreibung des Zustands steht: "Wird renoviert übergeben, bei Auszug muss der Mieter das Haus von innen in weißer Rauhfaser übergeben"
Unter "renoviert" habe ich aufgefasst, dass die Wände gestrichen sind. Dies war zwar nicht der Fall, das Ganze ist aber mit der Vormieterin abgesprochen und auch so schriftlich festgehalten. Neues Laminat o.ä. wurde nicht verlegt.
2. "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten bis 150 €." (Die 150 € sind handschriftlich vom Vermieter vermerkt.)
Diese Klausel besagt ja eigentlich, dass ich bei Auszug 150 € zu zahlen habe und damit alle Schönheitsreparaturen abgegolten sind. Ist das so rechtsgültig? Nicht falsch verstehen, ich habe schon vor das Haus in nem ordentlichen Zustand zu übergeben, allerdings ist mir bei der Wohnungsübergabe das Verhalten des Vermieters (bzw. des Lebensgefährten) sehr komisch vorgekommen...z.B. hat er die Ansicht geäußert, wir als Mieter müssten zur Wertsteigerung beitragen. Weiterhin hat er sich geweigert stark verdreckte Duschköpfe auszutauschen ("kann ja nicht sein, dass wir hier als Vermieter alles für Sie machen"), was mich nicht weiter stört (haben wir halt selbst gemacht, die verdreckten/verschimmelten bringen wir auf seinen Wunsch am Ende wieder an).
3.Weitere Vereinbarungen:" Das Objekt ist im vollrenovierten Zustand übergeben und ist auch so wieder zu verlassen, d.h. Wände sind fachmännisch weiß auf Rauhfaser zu streichen. Die Teppiche oder Laminatböden sind bei Kündigung nach Zusatand neu zu ersetzen. Die Türen, wenn sie zerkratzt sind neu zu ersetzen."
Hier hab ich nicht gut aufgepasst. Das Objekt ist nicht "vollrenoviert", d.h. es ist z.B. kein neues Laminat verlegt, einige Fließen sind beschädigt usw. . Im Übergabeprotokoll steht allerdings auch "vollrenoviert", wobei ich dies auf die Wände bezogen verstanden hatte (war so auch mündlich abgesprochen).
Nun die Kernfragen:
Das Laminat ist nicht gut verlegt (insbesondere an den Kanten), auch weißt es schon Gebrauchsspuren auf (Kratzer vom Hund der Vormieterin). Die Kratzer sieht man jedoch nur wenn man in einem flachen Winkel draufschaut, z.B wenn man die Treppe hochgeht. Aus meiner Sicht übliche Gebrauchsspuren...ich verlange nicht, dass ich vollkommen unabgenutztes Laminat übernehme, dafür kann der Vermieter aber auch nicht verlangen, dass ich es nicht abnutze. Könnte der Vermieter verlangen, dass ich das Laminat ersetze? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "je nach Zustand"? Das Laminat ist ja Teil der Vermietung, wenn ich es aufgrund von Gebrauchsspuren ersetzen muss, dann kann ich ja auch gleich ohne Boden mieten. Selbst wenn wir hier 10 Jahre wohnen bleiben und das Laminat seine Nutzungsdauer hinter sich hat (liegt hier ziemlich sicher schon mindestens 5 Jahre) kann es ja eigentlich nicht sein, dass wir für die Erneuerung aufkommen müssen?!
An einer Tür sind mir starke Kratzer aufgefallen, allerdings erst nach Einzug. Die Kratzer stammen ziemlich sicher vom Hund der Vormieterin, ich werde dies dem Vermieter melden und versuchen das Ganze auf eigene Kosten auszubessern. Müsste ich bei Auszug tatsächlich die Tür aufgrund von Kratzer ersetzen? Was edeutet in diesem Zusammenhang "zerkratzt", ist ein Kratzer ausreichend?
Trotz des "vollrenovierten" Zustands sind im Übergabeprotokoll Beschädigungen im Bad und in der Küche (Fliesen), an einer Tür, sowie an dem in einem Raum ausgelegten Teppich vermerkt. Somit war für mich auch klar, dass sich "vollrenoviert" nicht auf die Böden etc. bezieht.
Weiterhin müssen wir laut Mietvertrag Kleinreparaturen bis 150 € zahlen, allerdings ist keine Höchstsumme pro Kalenderjahr angegeben, womit diese Klausel meines Wissens nach ungültig ist.
Ich lege Wert auf ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und möchte die vermeintlichen Fehler im Mietvertrag auch nicht ausnutzen. Das Verhalten bei der Wohnungsübergabe (hier nicht voll ausgeführt) hat mir jedoch zu denken gegeben, so dass ich im Vorfeld gerne wissen möchte ob ich im Zweifelsfall aus der Pflicht einer Übergabe im renovierten Zustand (was auch immer das bedeutet) rauskomme. Das Objekt wird seit ANfang der 90er vermietet, bisher gab es jedoch noch kein einziges Übergabeprotokoll. Ich habe deshalb ein wenig die Befürchtung, dass der Vermieter versucht am Vertragsende einen Topzustand auf meine Kosten zu erwirken.
Meine Familie vermietet selbst auch, ich weiß was es für Probleme mit Mietern geben kann. Ich möchte daher nochmal klarstellen, dass ich gewillt bin das Haus in gutem Zustand zu übergeben und auch für von mir verursachte Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, aufzukommen.
Ich bin sehr gespannt auf eure Meinung und bedanke mich im Vorfeld.