Es war ein Bekannter der da täglich mit zu tun hat, er hat sie also nur so eingestuft, nichts offizielles. Wir müssen also im jedem Fall alles nachzahlen auch wenn wir mehrfach drauf hingewiesen haben und auch aktuelle Fotos vom Befall gesendet haben? Ich meine wir wurden ja immer wieder auf den Handwerker verwiesen worden. Könnte mir auf jeden Fall in den Arsch treten das ich nichts schriftlich gemacht habe weil man sich gut kennt ...
Beiträge von ReStart86
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Guten Tag zusammen, folgende Situation.
Im März 2015 bezogen meine Freundin und ich unsere neue Wohnung. Zu unseren Vermietern hatten wir einen guten Draht da wir mit der Tochter lange bekannt sind.
Im September 2015 sahen wir im Bad erste Schimmelspuren über dem Fenster. Da es sich um einen kleinere Nische handelt dachten wir es käme vll vom Lüften und benutzten Schimmel - Ex zum entfernen.
Der Schimmel kam aber immer öfter wieder und wurde auch mehr.
Im Dezember 2015 war es dannso viel, dass ich unseren Vermieter eine SMS schickte.
Dieser sicherte zu unverzüglich einen Handwerker vorbei zuschicken.
Dieser kam auchund stellte fest,dass durch Risse in der Fassade Wasser eindringt und den Schimmel verursacht. In der leer stehenden Wohnung über uns gäbe es das selbe Problem.Wir müssten aber noch warten, da es etwas wärmer sein müsste um die Fassade zu machen. Im März kontaktierte ich erneut unseren Vermieter da der Schimmel jetzt auch inder Küche war. Dieser verwies auf die Aussagen des Handwerkers.
Im Mai wurde dann eine Seite der Fassade gemacht, leider aber nicht die auf welcher Küche und Bad liegen. An der besagten Fassadenwand geschah bis jetzt nichts und auch nicht in unserer Wohnung.Ein befreundeter Schimmelfachmann erklärte die Wohnung für unbewohnbar, da es massiver Scharzschimmel Befall ist.
Naiver Weise behielt ich dann ab Mai die Miete ein und teilte dies auch den Vermieter mit. Bis zum heutigen Tage tat sich dann gar nichts. Heute dann der Brief mit der Aufforderung die Mieten nachzuzahlen. Betriebskosten wurden/werden selbstverständlich gezahlt.
Ich habe bereits einen Termin beim Anwalt, aber gibt es vll dennoch Prognosen was mich schlimmstenfalls erwarten kann?
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warum hat die Frage nichts mit Mietrecht zu tun?
Wo kann ich denn fragen wenn es darum geht, ob man verpflichtet ist eine Miete zu nehmen? -
Vielen Dank für den nützlichen Beitrag. In dem anderen Thema ging es um die oben genannten 75%, hier geht es ja um einige Punkte mehr. Dachte mir da wäre ein neuer Thread sinvoll, zumal es hier ja auch um die Vermieter Sicht geht
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Hallo zusammen, vll kann ja jemand weiterhelfen oder zumindest teilweise.
Vor kurzem hat mein Vater das Haus seiner Mutter geerbt. Es handelt sich um ein schönes Fachwerkhaus in der Altstadt.Er hat meine Freundin und mich angesprochen ob wir dieses nicht beziehen müssen. Er sagt direkt Kosten so wie Rücklagen müssen sein aber er möchte nichts daran verdienen.
Wie es dann so oft ist , viele Köche verderben den Brei. alle Leute meine sie wüssten etwas und verunsicherten dadurch total meinen Vater.
Er geht nun von folgenden 2 Punkten aus:
- Es muss eine Miete genommen werden , welche mindestens 75% des örtlichen Mietspiegels entspricht
( Dies muss meiner Meinung nur gemacht werden, wenn er Renovierungskosten etc steuerlich absetzen will )
- Er darf mich als seinen leiblichen Sohn nicht kostenlos dort wohnen lassen, dafür müsste ich Bedürfdigkeit nachweisen
( Erachte ich als Schwachsinn denn es würde ja unter privater Nutzung Fallen, Nebenkosten etc würden selbstverständlich übernommen werden (Nun die Fragen : Dürfte er mir grundsätzlich das Haus zum wohnen überlassen ohne eine Miete zu verlangen?
Macht es Sinn die 75% des Mietspiegels zu nehmen wenn eine Renovierung eh vorläufig privat erfolgt ( eigenständig mit Hilfe von Verwandten)
Ergibt ggf eine Schenkung Sinn ( Es wird festgehalten, dass bei meinem Auszug das Haus automatisch wieder in seinen Besitz übergeht ), denn ich habe das Gefühl er hat keine Lust auf die Bürokratischen Sachen.Vll habt ihr ja noch Tipps und Ideen
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Hallo, mein Vater muss wohl diesen mindest Mietsatz nehmen . Es gilt also für ihn gegenüber dem Finanzamt.
Warum genau weiß ich gerade gar nicht. Werden uns auf jeden Fall beraten lassen.
Kann ja sein dass es hier Leute gibt, welche ähnliche Bedingungen haben -
Hallo liebe Forums Gemeinde:
Vor kurzem haben mein Vate rund ich ein Erbe erhalten. Teil dieses Erbes war ein kleines Häuschen.
Es handelt sich um ein min 300 Jahre altes Fachwerkhaus mitten in den Altstadt gelegen.
Kosten wie Grundsteuer, Gebäuderversicherung, Müllabfuhr/abwasser etc sind alle bekannt.Da das Haus in Familienbesitz bleiben soll, möchten meine Frau und ich dieses beziehen. Das Haus ist im Grundbuch auf meinen Vater eingetragen.
Im Prinzip möchte er keine Miete haben jedoch die Kosten des Hauses plus einen kleinen Puffer als monatliche "miete".Jetzt stellen sich uns ein paar Fragen.
Wir haben gelesen man müsse bei der Vermietung mindestens 75% des örtlichen Mietspiegels nehmen, damit das Finanzamt dies anerkennt.
Was genau bedeutet dies? Darf man generell keine Familienmitglieder gänzlich umsont in seinem Haus leben lassen oder geht es hier darum, dass man auch Renovierungskosten etc dann absetzen kann.
Da es für uns beide Neuland ist hoffen wir hier auf etwas Hilfe.
Was müssen wir beachten, was ist wichtig.
Vielen Dank im vorraus
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