Massiver Schimmel und die Folgen.... Was kann ich noch tun

  • Guten Tag zusammen, folgende Situation.

    Im März 2015 bezogen meine Freundin und ich unsere neue Wohnung. Zu unseren Vermietern hatten wir einen guten Draht da wir mit der Tochter lange bekannt sind.
    Im September 2015 sahen wir im Bad erste Schimmelspuren über dem Fenster. Da es sich um einen kleinere Nische handelt dachten wir es käme vll vom Lüften und benutzten Schimmel - Ex zum entfernen.
    Der Schimmel kam aber immer öfter wieder und wurde auch mehr.
    Im Dezember 2015 war es dannso viel, dass ich unseren Vermieter eine SMS schickte.
    Dieser sicherte zu unverzüglich einen Handwerker vorbei zuschicken.
    Dieser kam auchund stellte fest,dass durch Risse in der Fassade Wasser eindringt und den Schimmel verursacht. In der leer stehenden Wohnung über uns gäbe es das selbe Problem.

    Wir müssten aber noch warten, da es etwas wärmer sein müsste um die Fassade zu machen. Im März kontaktierte ich erneut unseren Vermieter da der Schimmel jetzt auch inder Küche war. Dieser verwies auf die Aussagen des Handwerkers.
    Im Mai wurde dann eine Seite der Fassade gemacht, leider aber nicht die auf welcher Küche und Bad liegen. An der besagten Fassadenwand geschah bis jetzt nichts und auch nicht in unserer Wohnung.

    Ein befreundeter Schimmelfachmann erklärte die Wohnung für unbewohnbar, da es massiver Scharzschimmel Befall ist.

    Naiver Weise behielt ich dann ab Mai die Miete ein und teilte dies auch den Vermieter mit. Bis zum heutigen Tage tat sich dann gar nichts. Heute dann der Brief mit der Aufforderung die Mieten nachzuzahlen. Betriebskosten wurden/werden selbstverständlich gezahlt.

    Ich habe bereits einen Termin beim Anwalt, aber gibt es vll dennoch Prognosen was mich schlimmstenfalls erwarten kann?

  • Bei einem Mietrückstand von über 2 Monatsmieten kann das die fristlose Kündigung bedeuten. Wenn der Vermieter sich für die Kündigung anwaltlichen Rat einholt, könnte der Auszugstermin durchaus bis zum 15. August lauten, damit ihr eure Sachen packen könnt.

    P.S. Ein Schimmelfachmann kann eine Wohnung nicht für unbewohnbar erklären und die Mieter bleiben trotzdem dort wohnen. Ob eine Wohnung unbewohnbar ist, kann nur der Amtsarzt (Gesundheitsamt) feststellen. Aber dann muss man auch binnen weniger Tage ausziehen.

  • Es war ein Bekannter der da täglich mit zu tun hat, er hat sie also nur so eingestuft, nichts offizielles. Wir müssen also im jedem Fall alles nachzahlen auch wenn wir mehrfach drauf hingewiesen haben und auch aktuelle Fotos vom Befall gesendet haben? Ich meine wir wurden ja immer wieder auf den Handwerker verwiesen worden. Könnte mir auf jeden Fall in den Arsch treten das ich nichts schriftlich gemacht habe weil man sich gut kennt ...

  • Naiver Weise behielt ich dann ab Mai die Miete ein und teilte dies auch den Vermieter mit.


    § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Das ist die Rechtslage!

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