Beiträge von AJ1900

    Bitte legen Sie den ganzen Vorfall dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Ein Forum gibt kostenlose Ratschläge und Tipps, aber keine ausführliche Rechtsberatung. Darüber hinaus dürfte der Mieterverein mittlerweile Erfahrungen mit solch speziellen Ost-Problemen gesammelt haben.

    Ist wahrscheinlich eine schlaue Idee. Letztendlich geht es hier dann wohl um die Frage, ob du den Zustand schuldest, wie er übernommen wurde.
    Gefühlt würde ich das nicht ausschließen. Das wäre aber dann wohl auch das Maximum, aber mehr wird ja wohl auch nicht verlangt, nicht wahr?
    Was hast du denn alles Unterschrieben, das wäre wohl auch noch entscheident.

    Die Sache mit der Ankündigung ist, soweit ich weiß, zwar bindend, wenn das aber nicht passiert, bedeutet das nicht unbedingt das keine Mieterhöhung mehr gemacht werden kann. Die kann dann ggfl. nur eben 3 Monate später erfolgen. Das hatte ich bei mir schon mit der Erneuerung von Fenstern durch, und da wurde dann einfach nach Einbau die Sache umgelegt, damit sich die Mieter nicht schon vorher quer stellen.
    Ansonsten klar, eine Abrechnung und Aufstellung muß natürlich erfolgen.

    Puhh, also die Mietzahlungen vom Jobcenter an dich können auch widerrufen werden. Ansonsten kann ich zu dieser Umwandlung von Verbindlichkeiten nicht viel sagen, ausser das das wohl Fachfragen an Fachanwälte bedeutet, zu fachlichen Preisen;)
    Kann ich mir jedenfalls grundsätzlich kaum vorstellen, das du als privater Vermieter anrecht auf so etwas hättest. Würde mich aber auch interessieren.

    Aber nur, wenn die "Formalitäten" eingehalten worden sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Bevor ein Vermieter überhaupt irgend einen Schadenersatz fordern kann, muss der Mieter erst einmal aufgefordert werden, die Schäden selbst zu beseitigen, bzw. hierzu selbst Firmen zu beauftragen.
    Ist dies nicht geschehen, sind Kostenvoranschläge oder Rechnungen nichts wert.

    Das sehe ich auch so. In wieweit das passiert ist oder, nicht, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich bezog mich eher auch den allgemein verbreiteten Irrtum der besagt, kein Übergabeprotokoll = kein Recht auch Beseitigung von Schäden, vereinfacht dargestellt.
    Davon mal abgesehen, sind die Formalien natürlich auch "geduldig". Verlassen würd ich mich darauf nicht.

    Mal langsam. Einerseits, richtig, eine Übergabeprotokoll, ist nicht verpflichtend. Andererseits ist entlässt dich das fehlen eines solchen Protokolls, nicht aus der Pflicht eine ordnungsgemäße Wohnung zurückzugeben.
    Kurz gesagt, es hängt dann am Ende am Richter, was er für wie glaubhaft hält. Wenn im allgemeinen Rechnungen, Angebote usw. vorliegen, dann gehen Richter da schon mit, auch ohne Protokolle.
    Das kommt dann natürlich immer auf den Einzelfall/Zeugen usw. an. Beschädigte Fußleisten die durch eine Tischlerei repariert wurden, gehören zBsp. zu so einem Punkt der sicher durchsetzbar ist, bei einer Matratze würde ich das eher als schwierig einschätzen.
    Kurz und gut, würde ich mich da versuchen gütlich zu einigen.

    AJ1900

    Noch einmal ganz langsam und ganz speziell für dich. Hättest du den Eingangsbeitrag gelesen, dann wüsstest du, dass bei der Spülmaschine ein Kriechstrom vorhanden war. Der beauftragte Elektriker konnte die Steckdose nicht kriechstromfrei machen, öffnete dafür aber die Spülmaschine und klemmte den Anschluss ab.

    Der Spülmaschinentechniker konnte keinen Defekt an der Spülmaschine feststellen und ließ sich seine Arbeit mit 150,- Euro bezahlen. Denn der Fehler lag nach wie vor an der Steckdose, bzw. der Hausleitung mit einer defekten Erdung.

    Dass scully dieses Geld gerne zurück hätte, weil der Elektriker nicht an dem Spüler hätte fummeln dürfen, ist doch wohl klar.


    Ja, das ist eine plausible Theorie. In der Praxis wird der Elektriker wohl im Zweifel alles abstreiten, wie es ja oben auch schon angedeutet wurde. Man kann natürlich mit dieser Annahme vor Gericht ziehen, wenn man genug Lust, Zeit und Geld hat.
    Irgendwie sehe ich da aber in letzter Konsequenz keinen praktischen Nutzen drin? Kurz gesagt, ich geh nicht für 150€ vor Gericht, wäre mir schlicht zu unproduktiv, mal ganz unabhängig davon, wie die Aussichten sind da einen Blumentopf zu gewinnen, was immerhin ja auch noch fraglich ist.

    Haha, guter Tip. :D

    Aber würdet ihr euch nicht auch etwas veräppelt vorkommen, wenn ihr nach langer Zeit aus eurer Wohnung gekündigt werdet und diese dann seitdem leer steht?


    Sagen wir es mal so, ja und nein. Einerseits ist das natürlich eben nicht schön, andererseits Miete ich Wohnraum in dem Bewußstsein das genau das passieren kann.
    Alternativ muß ich eben Eigentum erwerben. Das hat natürlich evtl. wieder andere Probleme zur Folge. Dank unserer super ausgefeilten Gesetzgebung kann man sich wegen einer Eigenbedarfskündigung natürlich richtig schön lange und teuer streiten, auch im Nachhinein.
    Der Rechsanwalt deines Vertrauens wird dir, gegen fürstliche Entlohnung, da gerne weiterhelfen.
    Mein Ratschlag wäre:
    Nimm das Geld was du dem Anwalt nicht bezahlst, weil du dich nicht streitest, und fahre dann dafür ein paar mal schön in Urlaub, so wie du es weiter oben ja schon vor hattest.
    Mehr Geld kann man, auf die schnelle, gar nicht "verdienen".

    OK ihr habt recht!
    Es gibt zu der Geschichte auch eine Vorgeschichte und da war ich schon Diplomatisch, aber egal.
    Die haben eine Renovierung verlangt obwohl diese BGH Urteile bestehen und die Wissen das auch.

    Versuch ist nicht strafbar.:rolleyes:
    Unstreitige Beschädigungen nicht zu reparieren kosten hingegen, aller wahrscheinlichkeit nach, dein Geld.
    Ansonsten sicher einer weise Entscheidung von dir das deinem Bruder zu übergeben. Putscht euch bloß nicht so hoch, sondern bleibt cool.:cool:

    Hallo,

    das wäre auch meine Meinung, nicht nur dass er Tätigkeiten ausgeführt hat die zum Funktionsverlusst der Maschine geführt haben, auch dies Bestätigt der Gerätetechniker, eventuell Garantieverlusste hinzunehmen sind.

    Gruß

    BHShuber


    Tja, ich gebe euch allen hier grundsätzlich schon recht. Fragt sich nur, ob das alles eine pragmatische/realistisch Lösung ist? Sollte man wirklich anfangen wegen einer gebrauchten Spülmaschine, in die man schon erst mal 150€ investiert hat, nach dem wirklich schuldigen zu fahnden, bzw. diese Ansprüche die man meint zu haben auch durchzusetzen?
    Ich halte das nicht für besonders produktiv, ehrlich gesagt.

    Was hätte ich tun sollen?
    Ich weiß zwar das ihr im Unrecht seit, aber weil ihr ne Wohnungsverwaltung seit gebe ich klein bei und renoviere?


    Ich würde einfach die eigentlich klaren Reparaturen von Beschädigungen einfach nur sauber erledigen, und mich ansonsten eben auch an Vertrag und Rechtslage halten?
    Soweit wie du geschrieben hast, hat bislang doch auch keiner was anderes verlangt?
    Sprich Einbauten die ihr selbst gemacht habt, ohne Zustimmung, müssen eben fachgerecht zurückgebaut werden, dunkle Farben müssen ebenso fachgerecht überstrichen werden, usw.
    Ansonsten ist deine Aussage von wegen, nichts telefonisch usw. doch nur Kikifax. Wenn es dir damit besser geht, mach es halt so, ändert aber an der Sachlage auch nichts.
    Nur mal nebenbei, es ist schon leicht bizarr bei einer Vorabnahme ernsthaft BGH Urteile zu Borhlöchern zu zitieren. Du hättest auch einfach sagen können, wir machen gar nichts, und wohnen die Hütte nur runter. Wo das ein Versuch sein soll, einen Interessenausgleich/Lösung zu finden, erschließt sich mir nicht so ganz?

    Tja, was soll man da sagen, ist ja eigentlich immer das gleiche. "Übermäßige Abnutzung" gibt es nicht, es gibt Beschädigungen. Wenn was beschädigt ist, kann das natürlich durchaus mit der Kaution verrechnet werde.
    Was nun Beschädigungen sind, darüber kann man sich natürlich streiten. Eine aufgequollene Arbeitsplatte kann jedenfalls durchaus dazu gehören. Habt ihr das mit den Dichtungen schriftlich gemacht?
    Wie alt ist denn die Küche?

    Wie Sie schon geschrieben haben geht es mir Hauptsächlich um die Frage ob Einkäufe prinzipiell Ansprüche aus dem Mietverhältnis darstellen.


    Gute Frage. Würde sagen das kommt auf den Mietvertrag an, wenn dazu was geregelt ist. Ich würde es aber nicht unbedingt aus Prinzip ausschließen wollen.
    Die Ansprüche aus Kautionen sind eigentlich eher weit gefast. Ob so etwas wie "Mundraub":D (Kicher, hört man auch selten) auch dazu gehört, wird dir in zweifel wohl nur ein Richter beantworten können. Auf jeden Fall muß aber sicher ein Nachweis erbracht werden, in welcher Form auch immer.
    Gefühlt würde ich sagen eher nein, aber vor Gericht......
    Fällt mir jedenfalls schwer mir vorzustellen, das ein Richter da mitgeht, zumindest wenn nichts konkret dazu im MV. steht.

    Hallo,

    Ich bin ende letzten Jahres aus meiner damaligen WG ausgezogen. Nun habe ich einen Teil meiner Kaution zurückbekommen, jedoch steht im Verwendungszweck der Überweisung: "Teilbetrag abzgl. WG-Einkauefen". Es fehlen leider ca. 200€.

    Nach meiner Rechtsauffassung sind aber WG Einkäufe nicht durch die Kaution gesichert. Bei meinem Auszug fiel zudem kein Wort von noch offenen Einkäufen und ich kann mir auch nicht vorstellen wo die herkommen sollten, zumal ich keinerlei Beleg darüber erhalten habe.

    Meine Frage ist nun wie ich an meine vollständige Kaution komme und wer in der Beweispflicht über die Existenz und Höher der Einkäufe steht.


    Was ist den mit "WG-Einkäufen" eigentlich Gemeint? Im Prinzip ist die Kaution für alle Ansprüche da, die aus einem Mietverhältniss resultieren.
    Ob das so ist, ist dann eine Frage, wenn man weisß, um was es da eigentlich geht. Ergo sollte man dann erst mal eine Auflistung fordern, um was es genau geht.
    Hast du ständig die Lebensmittel deiner Mitbewohner gegessen, oder wie ist das zu verstehen?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Nein, leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Meine Mutter war jedoch mit dabei (als Zeugin).

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Stimm dies so wirklich?

    Kann ich nicht bestätigen. Eine Aufforderung zur Beseitigung der/des Mangels hätte es mindestens geben müssen, meine ich.
    Bleibt die Frage ob man wegen 200€ und einer Kaution die dann sicher erst reichlich spät zurück kommt, klagen will? Vieleicht kann man sich ja einigen?

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