Mein ehemaliger Vermieter möchte von der Kaution Schäden abziehen. Ausgangslage vor Einzug: Es war keine Küche vorhanden, weshalb die Wohnung eigentlich nicht in Frage gekommen wäre. Der Vermieter hat selbst angeboten, eine Küche einzubauen und hat die angebotene Miete etwas erhöht.
Nun nach dem Auszug möchte der Vermieter die Kaution nicht in voller Höhe zurückzahlen.
1. Beanstandung: Der Herd würde übermäßig abgenutzt sein. Kommentar dazu: Der Herd wurde ganz normal benutzt. Das Modell ist eher minderwertig der Marke "roste gern" (Platten). Der Herd wurde gereinigt, sieht aber natürlich nicht mehr aus wie im Originalzustand, was anhand der Qualität auch gar nicht möglich ist. Unser Herd in der Hauptwohnung (AEG) sieht nach 14 Jahren noch wesentlich besser aus, der wird auch nicht anders benutzt. Aber ist eben ein Markenherd...
2. Beanstandung: Bereits kurz nach dem Einbau der Küche hoben sich die Dichtungen um das Spülbecken und die Dichtungen der Arbeitsplatte zur Wand ab, sodass Wasser eindringen konnte. Der Vermieter wurde mehrmals darauf aufmerksam gemacht, hatte aber keine andere Antwort darauf übrig, als einen Vortrag über "trocken wischen" zu halten. Beim arbeiten in der Küche setzten wir die nicht unter Wasser, aber Wasser kommt nun mal zwangsläufig mit den Dichtungen in Kontakt, worauf an den Stellen, wo die Dichtungen nicht das tun, was sie sollen, Wasser eindringt. Nach dem Auszug fällt dem Vermieter nun ein, dass die Arbeitsplatte ausgetauscht werden muss, weil sie defekt sei. Die Aufwände dafür will er komplett von der Kaution abziehen.
Unnötig zu sagen, was ich davon halte. Nun habe ich eigentlich keine Lust auf Konfrontation, nur der Vermieter ist, sagen wir mal verhandlungsunfähig. Mein Angebot, sich zu einigen, wies der Vermieter zurück, er will die vollen Kosten für die Arbeitsplatte (inkl. Handwerkerrechnungen) erstattet haben. Was der Vermieter für die "Herdabnutzung" (warum auch immer er dachte, das wäre nur ein rudimentär benutztes Ausstellungsstück) haben will, steht noch in den Sternen.
Was wäre denn eine korrekte Vorgehensweise? Rechtschutz aktivieren? Reden mit dem Vermieter ist ja eher nicht...
Noch ein Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass der Vermieter jetzt eine Fachfirma holen wird. Der Originaleinbau der Küche war eher "unter der Hand". Daher auch die "Qualität" der Dichtungen und daher auch keine Instandsetzung, kurz nach Einbau davon gehe ich mal aus.
Vielen Dank mal im voraus für jegliche Hinweise und Tipps.