Hallo,
mein Mann und ich wohnen seit ca. 15 bzw. 6 Jahren in einer Mietwohnung in einem Drei-Parteien-Haus, eine Partei davon ist der Vermieter. Unsere beiden Autos parken/parkten seit Mietbeginn im Hof des Vermieters. Vor 4,5 Jahren ist in die dritte Wohnung ein Ehepaar mit ebenfalls zwei Autos eingezogen, denen der Vermieter damals sagte, sie müssten auf der Straße parken. Ich hatte dem Vermieter damals angeboten mein Auto auf der Straße zu parken und so einen Parkplatz für die neu zugezogenen frei zu machen. Er wollte das nicht und sagte uns es waren schon immer unsere Stellplätze und so soll es auch weiterhin bleiben. Nach einigen Monaten parkten die neuen Mieter ohne Rücksprache einfach auf unseren Stellplätzen, zuerst nur wenn wir nicht da waren und jetzt ständig. Anfangs hatte der Vermieter die andere Partei darauf hingewiesen und betont, dass dies nur ginge wenn wir nicht da wären. Mittlerweile hat es sich eingebürgert, dass wir nach Hause kommen und der Stellplatz meines Mannes ständig zugeparkt ist. Nach wiederholten Beschwerden beim Vermieter, teilte dieser uns überraschenderweise mit, dass er uns ein Gewohnheitsrecht für beide Parkplätze zuspricht, aber es eben so ist, dass auch die andere Partei dort parkt und wir das hinnehmen müssten. Da die andere Partei das Auto oftmals nur einmal die Woche benutzt, ist die Parkdauer oft auch entsprechend lang. Unser Vermieter möchte die Parkplätze auch nicht vermieten und möchte sich nicht weiter mit der parksituation beschäftigen.
Meine Frage ist nun, ob ich diesen Zustand einfach so hinnehmen muss und sich der Vermieter weiterhin raushalten kann? Oder kann man von einem Gewohnheitsrechte irgendwie Gebrauch machen? Leider sind die Fronten mittlerweile ziemlich verhärtet. Man geht sich aus dem Weg und spricht kaum oder nicht miteinander. Für Eure Tipps wäre ich sehr dankbar.
Gewohnheitsrecht Parkplatz
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Pumba81 -
4. Februar 2016 um 15:40 -
Erledigt
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Mhh, ganz einfach "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Wer wie und wann Parkt entscheidet der Vermieter ,bzw. der Mietvertrag.
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Es gibt im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht.
Wenn es dem Vermieter "zu bunt" wird kann er allen Mietern, denen vertraglich kein Stellplatz zugesichert wurde, untersagen auf dem Grundstück zu parken.
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Hallo,
Oder kann man von einem Gewohnheitsrechte irgendwie Gebrauch machen? Leider sind die Fronten mittlerweile ziemlich verhärtet. Man geht sich aus dem Weg und spricht kaum oder nicht miteinander. Für Eure Tipps wäre ich sehr dankbar.Hallo,
wie du sicherlich schon gelesen hast, gibt es kein solches Gewohnheitsrecht, einziger Anhaltspunkt wäre eben eine Zusage ob mündlich oder schriftlich des Vermieters, doch sich deshalb mit dem Vermieter zu überwerfen halte ich für den ganz falschen Weg.
Wie beschrieben wolltet ihr ohnehin einen Stellplatz abtreten, warum einigt ihr euch nicht mit den anderen Mietern drauf, dass ein bestimmter Stellplatz nur für die ist, somit spart man sich Zeit und Ärger, wäre doch ein Lösungsvorschlag.
Gruß
BHShuber
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Es gibt im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht.
Richtig, es starb am 31.12.1899...
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