Kaution wurde abzüglich WG-Einkäufe zurückgezahlt

  • Hallo,

    Ich bin ende letzten Jahres aus meiner damaligen WG ausgezogen. Nun habe ich einen Teil meiner Kaution zurückbekommen, jedoch steht im Verwendungszweck der Überweisung: "Teilbetrag abzgl. WG-Einkauefen". Es fehlen leider ca. 200€.

    Nach meiner Rechtsauffassung sind aber WG Einkäufe nicht durch die Kaution gesichert. Bei meinem Auszug fiel zudem kein Wort von noch offenen Einkäufen und ich kann mir auch nicht vorstellen wo die herkommen sollten, zumal ich keinerlei Beleg darüber erhalten habe.

    Meine Frage ist nun wie ich an meine vollständige Kaution komme und wer in der Beweispflicht über die Existenz und Höher der Einkäufe steht.

  • Wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen/belegen. So einfach auf Zuruf muss niemand etwas bezahlen, auch kein Mitglied einer WG. Was ich nicht verstehe ist, dass man für solche Selbstverständlichkeiten erst einmal in einem Mietrechtsforum anfragen muss.

  • Hallo,

    Ich bin ende letzten Jahres aus meiner damaligen WG ausgezogen. Nun habe ich einen Teil meiner Kaution zurückbekommen, jedoch steht im Verwendungszweck der Überweisung: "Teilbetrag abzgl. WG-Einkauefen". Es fehlen leider ca. 200€.

    Nach meiner Rechtsauffassung sind aber WG Einkäufe nicht durch die Kaution gesichert. Bei meinem Auszug fiel zudem kein Wort von noch offenen Einkäufen und ich kann mir auch nicht vorstellen wo die herkommen sollten, zumal ich keinerlei Beleg darüber erhalten habe.

    Meine Frage ist nun wie ich an meine vollständige Kaution komme und wer in der Beweispflicht über die Existenz und Höher der Einkäufe steht.


    Was ist den mit "WG-Einkäufen" eigentlich Gemeint? Im Prinzip ist die Kaution für alle Ansprüche da, die aus einem Mietverhältniss resultieren.
    Ob das so ist, ist dann eine Frage, wenn man weisß, um was es da eigentlich geht. Ergo sollte man dann erst mal eine Auflistung fordern, um was es genau geht.
    Hast du ständig die Lebensmittel deiner Mitbewohner gegessen, oder wie ist das zu verstehen?

  • Mein ehemaliger Mitbewohner und ich haben einige Grundnahrungsmittel und Putzmittel zusammen eingekauft und diese anschließend über eine Excel Liste gegeneinander abgerechnet. Zu meinem Auszug hab ich den Differenzbetrag auf dieser Liste (10 €) beglichen.

    Wie Sie schon geschrieben haben, geht es mir Hauptsächlich um die Frage, ob Einkäufe prinzipiell Ansprüche aus dem Mietverhältnis darstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von JohnDoe23 (2. Februar 2016 um 15:46)

  • Wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen/belegen. So einfach auf Zuruf muss niemand etwas bezahlen, auch kein Mitglied einer WG. Was ich nicht verstehe ist, dass man für solche Selbstverständlichkeiten erst einmal in einem Mietrechtsforum anfragen muss.


    Ich glaube Sie haben meine Frage etwas missverstanden, mein Hauptanliegen ist:
    - in Erfahrung zu Bringen, ob Einkäufe einer Wohngemeinschaft prinzipiell von der Kaution abgedeckt werden
    - und wie ich an meine vollständige Kautionssumme komme

    und dies betrifft in meinen Augen schon ein Mietrechtsforum

  • Wie Sie schon geschrieben haben geht es mir Hauptsächlich um die Frage ob Einkäufe prinzipiell Ansprüche aus dem Mietverhältnis darstellen.


    Gute Frage. Würde sagen das kommt auf den Mietvertrag an, wenn dazu was geregelt ist. Ich würde es aber nicht unbedingt aus Prinzip ausschließen wollen.
    Die Ansprüche aus Kautionen sind eigentlich eher weit gefast. Ob so etwas wie "Mundraub":D (Kicher, hört man auch selten) auch dazu gehört, wird dir in zweifel wohl nur ein Richter beantworten können. Auf jeden Fall muß aber sicher ein Nachweis erbracht werden, in welcher Form auch immer.
    Gefühlt würde ich sagen eher nein, aber vor Gericht......
    Fällt mir jedenfalls schwer mir vorzustellen, das ein Richter da mitgeht, zumindest wenn nichts konkret dazu im MV. steht.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (2. Februar 2016 um 16:00)

  • Zitat

    Ich glaube Sie haben meine Frage etwas missverstanden, mein Hauptanliegen ist:
    - in Erfahrung zu Bringen, ob Einkäufe einer Wohngemeinschaft prinzipiell von der Kaution abgedeckt werden

    Da es kein WG-Mietrecht gibt, sind natürlich auch keine WG-Einkäufe geregelt.

    Eine Kaution wird als Sicherheit für die Erfüllung deiner Pflichten einbehalten. Wenn also im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du monatlich den Betrag X für WG-Einkäufe zur Verfügung stellen musst, könnte sich der Vermieter auch an der Kaution bedienen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da es kein WG-Mietrecht gibt, sind natürlich auch keine WG-Einkäufe geregelt.

    Eine Kaution wird als Sicherheit für die Erfüllung deiner Pflichten einbehalten. Wenn also im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du monatlich den Betrag X für WG-Einkäufe zur Verfügung stellen musst, könnte sich der Vermieter auch an der Kaution bedienen.

    Im (Unter-)Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. Dort steht lediglich:

    Zitat

    § 3 Kaution
    1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 551 BGB in Höhe von EUR 500,
    Seite 2
    in Worten: füfhunder zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.
    2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
    3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.

  • Mein ehemaliger Mitbewohner und ich haben einige Grundnahrungsmittel und Putzmittel zusammen eingekauft und diese anschließend über eine Excel Liste gegeneinander abgerechnet. Zu meinem Auszug hab ich den Differenzbetrag auf dieser Liste (10 €) beglichen.

    Wie Sie schon geschrieben haben, geht es mir Hauptsächlich um die Frage, ob Einkäufe prinzipiell Ansprüche aus dem Mietverhältnis darstellen.

    Nein, diese Einkäufe berühren das Mietverhältnis in keiner Weise und können daraus auch nicht rechtlich begründet werden.

  • Ich glaube Sie haben meine Frage etwas missverstanden, mein Hauptanliegen ist:
    - in Erfahrung zu Bringen, ob Einkäufe einer Wohngemeinschaft prinzipiell von der Kaution abgedeckt werden
    - und wie ich an meine vollständige Kautionssumme komme
    und dies betrifft in meinen Augen schon ein Mietrechtsforum


    Ja klar, betrifft dies schon ein Mietrechtsforum. Und vergiss' bitte nicht die Gutschrift der Maggi-Tütensuppen....:eek:

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