Beiträge von AJ1900

    Geschult ja, aber nicht gewillt, jedem kleinen Furz und Forumskönig die Poperze zu lecken.

    Ich bin dann mal weg.


    Mhh, was gibt dir das geschimpfe? Ist leider reichlich niveaulos, finde ich jedenfalls. Davon abgesehen beantwortet das ja nicht deine Frage. Ich für meinen Teil, würde lieber zur Sachfrage zurückkommen, wenn möglich.

    Es ist eindeutig das Linoleum des Vormieters.

    Im Übergabeprotokoll steht aber eindeutig "übernimmt das Laminat des Vormieters".

    Wir hatten ja zum Zeitpunkt des Einzugs gar keine Chance zu erkennen, wie viele Schichten von was sich darunter noch befindet.

    Unseren Vermieter werden wir diesbezüglich befragen, allerdings wüde ich eben vorher hier eine Einschätzung bekommen.

    Mhh, gefühlt würde ich sagen, du hast den Mist vom Vormieter übernommen, mit allen Konsequenzen. Wenn du z.Bsp. ein Lila tapete vom Vormieter übernimmst, und die ist mit Pattex an der Wand verklebt, liegt das trotzdem in deinem Zuständigkietsbereich diesen Pattex zu entfernen.
    Normalerweise ist das ja aber so formuliert, das es darum geht, den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen. Ist das in deinem Fall anders?

    Wenn dir die Tatsache, dass ich nicht "Liebes Forum!" und "Allerherzlichste Grüße" schreibe, so übel aufstößt, dann leck mich einfach am Arsch bzw. steck dir deine Antworten in deinen eigenen.


    Ähm, ja, das du in dem Bereich geschult bist, merkt man sofort.

    . Z.B. der M.stellt nach Einzug fest, in einigen Steckdosen fließt kein Strom. Das wäre ein Mangel und man könnte ihm nicht anlasten, er habe die Wohnung ja so angemietet.


    Ein nicht vorhandene Duschwand ist auch nicht gerade eine versteckter Mangel, oder? Das Geräte die vorhanden sind auch zu funktionieren haben, mindestens wenn nicht anders vereinbart, ist konsens denke ich.
    Das etwas was aber nicht vorhanden ist, wie z.Bsp. eine Duschwand, nachgerüstet werden muß, halte ich für gewagt? Mal abgesehen davon wie sinnvoll das wäre.

    Das stimmt so nicht ganz. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die zugesicherte Sache auch funktionsfähig ist. Davon darf der Mieter ausgehen. Ich meine in diesem Fall müsste er sich nicht damit vertrösten lassen, wie gesehen so gemietet.

    Dass ein Mieter die Wandfliesen im Bad nicht anbohren soll ist klar, nur hier geht es gar nicht anders um Die Dusche auch funktionsfähig zu erstellen.
    Warum geht das duschen nicht mit Vorhang? Auch für die Vorhanghalterung muss eine Vorrichtung vorhanden sein. Das ist eigentlich Aufgabe des Vermieters dies alles zu bewerkstelligen.

    Ohne Duschvorhang und ohne Duschkabine geht das Wasser daneben, auch bei klugen Leuten.


    1. Dusche funktioniert, ergo ist Funktion gegeben.
    2. Das Anbohren von Fliesen im normalen Rahmen (z.Bsp. zum befestigen einer Duschwand oder einer Seifenschale usw.) ist natürlich gestattet, auch wenn das im MV. anders stehen sollte.
    3. Der Mieter darf von genau der Ausstattung ausgehen, die bei Abschluss des MV. vereinbart und besichtigt wurde usw. und nicht von dem was man sich wünschen könnte.
    4. Kluge leute würden wahrscheinlich auch nicht eine Wohnung ohne Duschwand mieten, und sich dann darüber beschweren das die Duschwand fehlt?

    Grundsätzlich, sich ein Jahr später über Mängel zu beschweren, und die gegenrechnen zu wollen, halte ich für reichlich sinnlos, unabhängig davon wie gerechtfertigt diese waren.
    Wenn du nun Mängel wie Schimmel usw. hast, kannst du die natürlich geltend machen. Das ist aber alles unabhängig von der Mieterhöhung zu sehen, meine Meinung. Die ist entweder gerechtfertigt oder auch nicht.
    Das was du da versuchst ist ja hübsch, aber wird bei einem routinierten Vermieter wohl lediglich für schlechte Laune sorgen.


    Er hat ebenfalls zugestimmt das die Dusche ohne Gefälle gefließt wurde. Jedoch will er jetzt jemanden vorbeischicken, der nur eine Art Leiste auf die alte Leiste aufklebt und so das Wasser am überfließen hindert. Dadurch entsteht ein Stolperpunkt, der bestimmt auch nicht allzu ästhetisch ist.

    Ich wollte fragen welches Recht in diesem Fall der Mieter hat? Dadurch das wir immer Handtücher hinlegen müssen, um das Wasser daran zu hindern in den nächsten Raum zu fließen entsteht auf Dauer bestimmt auch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit.
    Wäre es in irgendeiner weise möglich auf Neuverfließung oder Duschabtrennung zu pochen oder muss man sich mit der günstigsten Lösung zufrieden geben?


    Dieser Lösungsvorschlag ist eigentlich nicht unvernünftig. Es ist jedenfalls nicht so ganz unwahrscheinlich, das das Gefälle nicht ohne Grund fehlt. Es ist auch nicht unüblich in solchen Fällen ein Schwelle einzubauen, praktischer weise, bevor man das feststellt.
    Optimal ist das sicher nicht, aber wie gesagt, es kann dafür durchaus bauliche Gründe geben.
    Letztendlich würde eine Änderung am Gefälle bedeuten, das man alles wieder aufhackt um evtl. festzustellen ,das es gar nicht anders zu machen ist. Schlau ist das nicht.

    Ein Makler hat ein Reihenhaus im Internet zur Miete 950 Euro angeboten. Ich habe mich darum beworben und nun erfahren, dass das Haus mit 1.150 Euro an eine andere Familie vermietet wurde. Da der letzte Mietpreis bei 900 Euro lag verstößt dies aus meiner Sicht eindeutig gegen die Mietpreisbremse. Da ich für meine Bewerbung auch Aufwände (finanziell und zeitlich) hatte, würde ich gerne wissen ob ich eine Art Schadensersatz verlangen kann. Denn den Preis von 1.150 Euro hätte ich auch bezahlt - wenn ich es gewusst hätte.

    Kann ich rechtlich etwas tun? Wenn Ja gegen den Makler oder den Vermieter?


    1. juristisch sehe ich hier weder Grund noch Ansatzpunkt, jedenfalls nicht für dich.
    2. hast du keine anderen Hobbys?


    Ich habe gelesen, dass sowas möglich ist bei besonders schweren Fällen.

    Was ist eure Meinung?

    Soweit mir bekannt, wäre das z.Bsp. bei Baustellen die rund um die Uhr betrieben werden und z.Bsp. Lärmbelästigungen usw. auftretet, der Fall. Arbeiten während der normalen Arbeitszeiten, berechtigen meiner Meinung nach nicht zu Mietkürzungen.

    Ich bräuchte jedoch ein paar gute Argumente, dass das tatsächlich Unsinn ist, da es ja so im Mietvertrag steht und ich diesen auch unterschrieben habe also es quasi schon im Voraus wusste, dass diese Kosten auf mich zukommen.. :/

    Na im MV. kann alles möglich stehen, nur wenn das eben gegen die gültige Rechtsprechung verstößt, ist es eben unwirksam. Und gültige Rechtsprechung ist nun einmal das man nicht pauschal irgend etwas für Schönheitsreparaturen oder Malerarbeiten in Anschlag bringen darf (schon gar nicht bei einer unrenovierten Wohnung), was evtl. gar nicht zum tragen kommt.
    Stichwort "Normale Abnutzung der Mietsache", Stichwort "Quotenklausel", Stichwort "Beschädigung der Mietsache" usw. usw.
    Wenn du danach googelst solltest du genug Argument finden. Die Krux besteht natürlich weiterhin darin das man im sein Recht im Zweifel eben erst in der zweiten Instanz vor Gericht bekommt.

    Warum im Vorfeld Stress machen? Das dicke Ende kommt doch eh zum Schluß. Ihn darauf aufmerksam machen, das das Unsinn ist, kannst du auch noch wenn du schon ausgezogen bist. Davon abgesehen entscheidet sich ja auch dann, ob es überhaupt Sinn macht das weiter zu verfolgen. Ich meine für 180€ würde ich eher nicht klagen für 600€ vieleicht schon, und wer weiß was er überhaupt abrechnet?
    Warum die Pferde scheu machen? Evtl. kommt er dann zu der Erkenntnis, das du recht hast, und er sich genötigt fühlt das anderweitig wieder rein zu holen.
    Ergo, abwarten und Tee trinken.

    Also "ohne Kosten" ist erst mal ganz schlecht. Und "offizielle Antwort" gibt es eh nicht, es gibt Meinungen und Erfahrungen. Auch wenn du einen Rechtsanwalt bezahlst, hast du kein Anrecht auf ein passendes Urteil.
    Im Zweifel wirst du bei Mietende dann klagen müssen, wenn so etwas z.Bps. mit einer Kaution verrechnet werden soll. Aber da sehe ich wirklich gute Chancen.
    Bleibt die Frage ob man für 60€ im Jahr darauf Lust hat, bzw. ob das wirtschaftlich eigentlich Sinn macht?

    Den Küchenpreis kann ich schlecht einschätzen, aber da keine hochwertigen Geräte drin sind hat er da zuviel bezahlt. Und wenn jemand für eine Zweisitzer Couch aus zweiter Hand noch 2500€ haben will, dann glaub ich darf man ruhig mal an den Preisen zu zweifeln beginnen.

    Aber sicherlich zahlen hier alle ohne mit der Wimper zu zucken mal eben diese Preise :rolleyes:

    Nochmal, wenn du der Meinung bist das das nicht gerechtfertigt ist, kann ich dir nur raten die Wohnung nicht zu mieten. Ist doch auch in Ordnung? Aber ich starte doch nicht in eine Mietverhältniss, in dem ich mich von vornherein schon über den Tisch gezogen fühle, um mir dann eine theoretische Summe XY in Jahren irgendwann mal einzuklagen?
    Mal ganz davon abgesehen, wie erfolgsversprechend das ist, ist das sicher eine grundsätzlich falsche Ausgangslage. Das muß doch im Streit enden.

    Die versuchen alles um an mehr Geld zu kommen. Zum Beispiel wurde hier der Spielsand seit 6 Jahren nicht getauscht.
    Ich könnte noch mehr Bespiel nennen.


    Nur mal nebenbei, gibt es in dem Gebäude überhaupt Kinder die das nutzen? So etwas vorzuhalten ist oft eine Bauvorschrift, was aber nicht besagt das es überhaupt Kinder im Haus gibt. Davon abgesehen, werden solche Art von Instandhaltungskosten oft auf den Mieter umgelegt. Es ist nicht ganz so unwahrscheinlich das ihr diejenigen seid, die dadurch Geld sparen.
    Ich kenne die Story mit den Spielplätzen. Die werden nomalerweise solange vorgehalten bis die Bauabnahme durch ist, dann interessiert sich keine Mensch mehr dafür, und am wenigsten die Mieter. Jedenfalls wenn es sich nicht um ganze Wohnblöcke usw. handelt.

    echt? und warum taucht da auch §4a Abs. 2 WoVermRG auf?

    Ist das wirklich die Frage? Mal ernsthaft, wenn man lange genug sucht wird man wohl für beinahe jedes Geschäft/Vertrag usw. irgendwo einen Gesetzestext finden, aus dem man theoretisch irgend eine Straftat konstruieren könnte, wenn man nur kreativ genug ist.
    Die frage ist doch nur ob man einen Richter findet, der da am Ende mitgeht. Und bei aller Liebe, Ablösen für Küchen usw. sind nun einmal nicht unüblich. Übringens auch zwischen Mietern. Und am Ende streitet man sich ja nicht generell um die Küche, sondern lediglich um den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen und angenommenen Wert usw.
    Wirtschaftlich sinnvoll ist das sicher nicht, mal ganz von der verschwendeten Lebenszeit abgesehen.

    Das Wahlfach Möbelkunde hab ich im Medizinstudium leider nicht belegt.... Sowas dummes aber auch :p

    Meine Güte, wenn dir die Küchen nicht Summe XY wert ist, dann lass das halt bleiben. dich zwingt doch keiner? Wenn die Wohnung es wert ist Summe XY in eine Küche zu investieren, dann mache es. Aber das ist doch eine Frage die du dir selbst beantworten mußt?

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