Wer muss Baumrückschnitt bezahlen?

  • Hallo.
    Ich habe da mal eine Frage zu den Kosten eines Baumrückschnitts. Wir sind Mieter eines Reihenhauses das direkt an einer Strasse mit Gehweg grenzt. Nur ein paar Meter entfernt befinden sich ein Altenheim und ein Behindertenwohnheim. Dementsprechend ist der Gehweg vorbei an unserem Haus gut belaufen. Nun haben wir in unserem Garten eine alte Eiche und Buche die schon vor Bau der Häuser (gebaut 2006) da waren. Nun ist es so das die Baumkronen regelmässig gefährliche Äste abwerfen sodass es wirklich gefährlich ist in den Garten zu gehen, vor dem Haus zu stehen oder auch nur auf dem Gehweg dran vorbei zu laufen. Wir haben jahrelang dafür gekämpft das die Baumkronen mal beschnitten werden. Sie haben auch nur die Eiche beschnitten.
    Nun steht diese Position in der Betriebskostenabrechnung. Das verstehe ich nicht. Es ist doch der Baum des Vermieters. Ich habe nämlich mal versucht die Fällung dieses Baums zu beantragen und da hiess es von unserer Stadt, dass das nur der Eigentümer könne weil er sich um die Sicherheit seiner Mieter und den Menschen in der unmittelbaren Nähe kümmern müsse, da man dafür schliesslich Miete zahle.
    Ich sehe das genauso. Ich zahle Miete damit ich hier auch in Sicherheit leben kann. Muss ich jetzt den Baumrückschnitt bezahlen?

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse

    Nuddelmaus

  • Hallo,

    Zitat

    Nun steht diese Position in der Betriebskostenabrechnung. Das verstehe ich nicht. Es ist doch der Baum des Vermieters.

    Die Argument ist haltlos. Es ist auch das Haus des Vermieters, trotzdem kann er Grundsteuer und diverse Wartungskosten dem Mieter in Rechnung stellen.

    Baumverschnittarbeiten sind umlagefähige Betriebskosten (§ 2 Punkt 10 BetrKV), so dass Du dies auch bezahlen musst, sofern wirksam im Mietvertrag vereinbart.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort. So, ich habe mal nachgesehen, im Mietvertrag steht:

    j.) die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschliesslich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschliesslich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen

    Hm, das ist alles. Und die Bäume sind auch nicht neu angelegt sondern waren schon da.
    Gilt dann §2 Punkt 10 BetrKV immer noch bei dem was in meinem Mietvertrag steht?

  • Also das Stichwort ist hier wohl "regelmässig und wiederkehrend". Sprich, eine Fällung des Baumes könnte nicht umgelegt werden, eine Rückschitt normalerweise schon auch wenn der nur alle paar Jahre erfolgt.

  • Also das Stichwort ist hier wohl "regelmässig und wiederkehrend". Sprich, eine Fällung des Baumes könnte nicht umgelegt werden, eine Rückschitt normalerweise schon auch wenn der nur alle paar Jahre erfolgt.

    Ergänzend der Hinweis, dass auch ein Verschnitt aller 10 Jahre regelmäßig wiederkehrend ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Nuddelmaus,
    Baumpflege gehört zur Gartenpflege.

    Baumpflege sehr wohl, aber Baumfällen nur sehr bedingt. Ich würde sagen: es kommt drauf an....

  • Hallo.
    Ich habe da mal eine Frage zu den Kosten eines Baumrückschnitts. Wir sind Mieter eines Reihenhauses das direkt an einer Strasse mit Gehweg grenzt. Nur ein paar Meter entfernt befinden sich ein Altenheim und ein Behindertenwohnheim. Dementsprechend ist der Gehweg vorbei an unserem Haus gut belaufen. Nun haben wir in unserem Garten eine alte Eiche und Buche die schon vor Bau der Häuser (gebaut 2006) da waren. Nun ist es so das die Baumkronen regelmässig gefährliche Äste abwerfen sodass es wirklich gefährlich ist in den Garten zu gehen, vor dem Haus zu stehen oder auch nur auf dem Gehweg dran vorbei zu laufen. Wir haben jahrelang dafür gekämpft das die Baumkronen mal beschnitten werden. Sie haben auch nur die Eiche beschnitten.
    Nun steht diese Position in der Betriebskostenabrechnung. Das verstehe ich nicht. Es ist doch der Baum des Vermieters. Ich habe nämlich mal versucht die Fällung dieses Baums zu beantragen und da hiess es von unserer Stadt, dass das nur der Eigentümer könne weil er sich um die Sicherheit seiner Mieter und den Menschen in der unmittelbaren Nähe kümmern müsse, da man dafür schliesslich Miete zahle.
    Ich sehe das genauso. Ich zahle Miete damit ich hier auch in Sicherheit leben kann. Muss ich jetzt den Baumrückschnitt bezahlen?

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse

    Nuddelmaus

    Hallo,

    man lese bitte das hier:

    Die Kosten der Gartenpflege können dem Mieter vertraglich als Betriebskosten auferlegt werden. Hierzu zählt auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Andererseits unterfallen dem Betriebskostenbegriff nicht Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, also Kosten, die aufzuwenden sind, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden Mängel zu beseitigen (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Das ist eigentlich ein Widerspruch, wenn es um Kosten geht, die bei der Beschneidung von Bäumen oder beim Entfernen von Sträuchern sowie der Erneuerung von Gehölzen geht. Denn das Ausschneiden von Bäumen ist Erhaltung und die Entfernung und Erneuerung sind Instandsetzung. Diesen Konflikt löst das Gesetz dadurch, indem es dem Betriebskostenbegriff das Merkmal der laufenden Entstehung beimisst (§ 1 BetrKV). Unter diesem Gesichtspunkt hat das LG Tübingen ein Urteil des AG Reutlingen bestätigt, wonach die Kosten eines Baumschnitts nach 12 Jahren vom Mieter nicht verlangt werden können.

    Quelle:
    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI1297562.html

    Zugegeben, es ist nur ein AG-Urteil, allerdings bei Kosten für einen Baumrückschnitt von nicht unerheblicher Höhe, würde ich diese Kosten nicht als Mieter übernehmen wollen.

    Gruß
    BHShuber

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