Ebenerdige Dusche ist zu ebenerdig

  • Hallo,

    unsere ebenerdige Dusche wurde nicht mit genügend Gefälle gefließt. Daher steht das Wasser im Bereich ohne Abfluss, tritt relativ leicht über die Begrenzung und flutet jedes mal beim Duschen unser Bad und teilweise auch den Raum daneben (läuft unter der Tür durch). Nach 2 Wochen warten, kam heute endlich jemand von der Verwaltung und hat sich das Ganze angeschaut.
    Er hat ebenfalls zugestimmt das die Dusche ohne Gefälle gefließt wurde. Jedoch will er jetzt jemanden vorbeischicken, der nur eine Art Leiste auf die alte Leiste aufklebt und so das Wasser am überfließen hindert. Dadurch entsteht ein Stolperpunkt, der bestimmt auch nicht allzu ästhetisch ist.

    Ich wollte fragen welches Recht in diesem Fall der Mieter hat? Dadurch das wir immer Handtücher hinlegen müssen, um das Wasser daran zu hindern in den nächsten Raum zu fließen entsteht auf Dauer bestimmt auch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit.
    Wäre es in irgendeiner weise möglich auf Neuverfließung oder Duschabtrennung zu pochen oder muss man sich mit der günstigsten Lösung zufrieden geben?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus.
    Christoph

  • Ich wollte fragen welches Recht in diesem Fall der Mieter hat? Dadurch das wir immer Handtücher hinlegen müssen, um das Wasser daran zu hindern in den nächsten Raum zu fließen entsteht auf Dauer bestimmt auch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit.
    Wäre es in irgendeiner weise möglich auf Neuverfließung oder Duschabtrennung zu pochen oder muss man sich mit der günstigsten Lösung zufrieden geben?


    Hallo Christoph,
    wir sind hier keine Bausachverständigen, die das vor Ort überprüfen können...
    Was hat der Vermieter denn beim Besichtigungstermin gesagt?

  • Zitat

    Er hat ebenfalls zugestimmt das die Dusche ohne Gefälle gefließt wurde.

    Habe ich bereits geschrieben. Er hat deutlich gemacht, dass die Dusche nicht korrekt gefließt wurde und der Zustand verändert werden müsse.

  • Eigentlich ist das Forum für Mietrecht für eben auch für Mietrecht da.
    Für Fragen zum Hochwasserschutz ist der Vermieter da und diesen haben Sie richtiger Weise das auch gemeldet.
    Er gab Ihnen zu verstehen, das der Mangel zu beheben ist und will eine Art ASchwelle anbringen. Aus meiner Sicht genügt das zur Beseitigung des Mangels.

    Dadurch entsteht ein Stolperpunkt, der bestimmt auch nicht allzu ästhetisch ist.

    Das mag sein. Einen Anspruch auf Ästhetik haben Sie jedenfalls nicht oder wurde Ihnenn das vertraglich zugesichert?

  • Habe ich bereits geschrieben. Er hat deutlich gemacht, dass die Dusche nicht korrekt gefließt wurde und der Zustand verändert werden müsse.

    Hallo,

    das ist doch erfreulich, wenn ein Vermieter einsichtig ist und sich bemüht den Umstand abzustellen, jetzt muss ihm nur noch verdeutlicht werden, dass man eine Wohnung mit ebenerdiger Dusche gemietet hat und die Arbeiten so ausgeführt werden sollen, wie das vertragsgemäß vereinbart ist.

    Gruß
    BHShuber

  • das ist doch erfreulich, wenn ein Vermieter einsichtig ist und sich bemüht den Umstand abzustellen, jetzt muss ihm nur noch verdeutlicht werden, dass man eine Wohnung mit ebenerdiger Dusche gemietet hat und die Arbeiten so ausgeführt werden sollen, wie das vertragsgemäß vereinbart ist.


    Manchem VM muss man leider erst drastisch vor Augen führen, dass durch ordnungsgemässe Bauausführung weiterer Schaden am Gebäude verhindert werden kann...


  • Er hat ebenfalls zugestimmt das die Dusche ohne Gefälle gefließt wurde. Jedoch will er jetzt jemanden vorbeischicken, der nur eine Art Leiste auf die alte Leiste aufklebt und so das Wasser am überfließen hindert. Dadurch entsteht ein Stolperpunkt, der bestimmt auch nicht allzu ästhetisch ist.

    Ich wollte fragen welches Recht in diesem Fall der Mieter hat? Dadurch das wir immer Handtücher hinlegen müssen, um das Wasser daran zu hindern in den nächsten Raum zu fließen entsteht auf Dauer bestimmt auch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit.
    Wäre es in irgendeiner weise möglich auf Neuverfließung oder Duschabtrennung zu pochen oder muss man sich mit der günstigsten Lösung zufrieden geben?


    Dieser Lösungsvorschlag ist eigentlich nicht unvernünftig. Es ist jedenfalls nicht so ganz unwahrscheinlich, das das Gefälle nicht ohne Grund fehlt. Es ist auch nicht unüblich in solchen Fällen ein Schwelle einzubauen, praktischer weise, bevor man das feststellt.
    Optimal ist das sicher nicht, aber wie gesagt, es kann dafür durchaus bauliche Gründe geben.
    Letztendlich würde eine Änderung am Gefälle bedeuten, das man alles wieder aufhackt um evtl. festzustellen ,das es gar nicht anders zu machen ist. Schlau ist das nicht.

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