Beiträge von AJ1900

    Kann ich, da ich die Wohnung aktuell nicht mehr bewohne, das Zahlen der Nebenkosten (Heizung ausgeschlossen) einstellen?

    Klar kannst du das machen, davon würde ich aber abraten. Div. Nebenkosten laufen übrigens weiter, auch wenn du da nicht mehr wohnst.

    Gibt es eine Möglichkeit doch noch früher aus dem Vertrag raus zu kommen?

    Ich sehe bislang keinen Grund warum du den auch von dir geschlossenen Vertrag nicht erfüllen müsstest?

    wie viel ich noch dafür bezahlen muss

    Ich würde denken soviel wie im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Halte solche Vermieter nicht für seriös und wäre an deiner Stelle

    vorsichtig.

    Na ja, das wir von Vermieterseite wohl auf gegenseitigkeit beruhen. Der Vermieter wird ihn ja nicht an einer Besichtigung gehindert haben, so wie ich das verstanden habe.

    Das das beiderseitig keine dollen Voraussetzungen für einen MV. sind ist klar, andererseits geht es ja aber wohl auch nur um ein Zimmer für 3 Monate. Der Schaden hält sich also selbst im schlimmsten Fall noch wenigstens in Grenzen.

    Das kann schon sein. Gibt es aber eine vertragliche Vereinbarung, dass der Garagenmieter ausschließlich diesen Eingang nutzen soll? Das ist alles spekulativ.


    Nochmal: Hierüber entscheidet der Vermieter/Eigentümer. Wenn der Vermieter den Zugang durch das Treppenhaus gestattet, kann der Fragesteller hier gar nichts dagegen tun.

    Ja, das würde ich ähnlich sein.

    Davon abgesehen soll es, gerüchten zufolge, auch noch ein Leben jenseits von Paragraphen und vertraglichen Vereinbarungen geben. Ich kann jedenfalls nur dazu raten sich nicht lediglich aus Prinzip wegen so etwas aufzuregen. Das ist einfach verschwendete Lebenszeit, ist jedenfalls meine Erfahrung.

    Ich habe diesen Menschen neulich im Treppenhaus getroffen und habe bis dahin von mehreren Nachbarn gehört, dass sie ihn schon darauf angesprochen haben. Wenn er mehrfach von Bewohnern des Hauses darauf angesprochen wird, dann kann man das Thema schon mal ernster verfolgen.

    Das Thema ernsthaft zu verfolgen, daran hindert dich doch keiner. Die Frage ist doch, rechtfertigt so ein Lappalie diesen Einsatz? Ich wüsste jetzt auch nicht wie man ihn daran faktsch hindern sollte?

    Zumal es in den letzten Jahren mehrfach Kellereinbrüche bei uns gab und auch schon zwei Fahrzeuge, Fahrräder und Zubehör aus dem Garagenbereich gestohlen wurden.

    Gut, und hast du ihn mit dem Diebesgut unterm Arm erwischt, oder hast du wenigstens einen konkreten Verdacht, im Sinne von "er schleicht ständig mit einem Bolzenschneider im Keller rum", oder was soll die versteckte Anschuldigung?

    Da leidet das Sicherheitsempfinden der Bewohner schon drunter, zumal wir hier in einer relativ ruhigen und nicht gerade günstigen Dorfrandlage wohnen, da erwartet man sowas nicht.

    Was erwartet man nicht? Das keiner Lust aus Umwege hat? Dann geht es also weniger um die Tatsache das er den Aufgang benutzt sondern eher um "Sicherheitsempfinden"?

    Hat nichts damit zu tun, hier auch so ein Gebäude mit Garagenplätzen,


    aber Bereiche strikt getrennt. Der externe Zugang wird von externen


    Mietern genutzt. Der andere Bereich ist nur Mietern des Hauses vorbehalten.


    ????? Das scheint in dem Fall aber nicht so zu sein, bzw. es scheint von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer anders entschieden worden zu sein, sonst könnte ja nicht jeder in den Flur spazieren, oder der Garagenmieter hat sogar einen Schlüssel?

    Möglich natürlich auch das es die Mieter im Haus selber sind die die Türverreigelung ausser kraft setzen.

    Bitte die Antworten des Themenersteller

    konzentriert lesen und nur sachbezogen

    antworten. Danke!

    Ein


    unkalkulierbares Risiko in Bezug auf Wohnungseinbrüche, wenn

    Jeder unkontrolliert ein und ausgeht.

    Ja, das nennt man auch "Lebensrisiko". Wer damit nicht klar kommt hat nur eine Chance, nicht geboren werden.

    Wenn ein externer Eingang für externe Garagen-Mieter besteht, so haben

    sie diesen auch zu nutzen. Es entsteht für mich nur die Frage, warum

    es überhaupt möglich ist ins Treppenhaus zu gelangen. Das müsste die

    Hausverwaltung abstellen, indem Wohnungs-Mieter einen anderen


    Schlüssel bekommen, als externe Garagen-Mieter.

    Am Ende wird es aber wohl natürlich wieder auf die genau Vertragsgestaltung ankommen. Will man sich aber wirklich damit befassen weil da ein Garagenmieter in die Garage geht?

    Bitte sachliche Antworten!

    Ich differenziere da schon zwischen Bewohnern und "Nicht-Bewohnern". Da ich eine Wohnung und einen Stellplatz gemietet habe, stellt sich mir die Frage meiner Zugangsrechte nicht.

    Mhh, aber das ist doch offenbar eine allgemein zugängliche Wohnanlage, oder? Wieso sollte dann ein Mieter einer Garage eine Umweg in kauf nehmen müsse? Jeder andere, selbst wenn er gar nichts dort gemietet hat, kommt doch auch rein?

    Im Wohnungsbereich der Anlage hat er dann nach meinem Empfinden nichts zu suchen.

    Na ja, "empfinden" ist da wohl das Stichwort denke ich. Ich wüsste nicht warum man jemdanden der da sogar gemietet hat, untersagen sollte oder könnte der Aufgang zu benutzen? xxxxxxxxxxxxx

    Bitte sachliche Antworten!

    Natürlich ist es in Ordnung, wenn der Vermieter Instandhaltungsmassnahmen durchführt. Angenehm sicher nicht, aber okay wenn das korrekt läuft.

    Na ist doch Ok, auf mehr wollte ich eigentlich auch nicht hinaus. Ansonsten kann ich dir nur raten ruhig zu bleiben und das nicht zu sehr an sich ran zu lassen. Bauarbeiten in der Wohnung sind natürlich mist, letztendlich gibt es aber wirklich auch schlimmeres.

    Für alle die mal in einer ähnlichen Situation sind: Man kann entweder mindern oder Kosten für Ersatzunterkunft, Umzug, Essen (sofern die Wohnung unbewohnbar wird) geltend machen.

    Ich dachte bei dir ging es um die Küche, evtl. Bad mit eingeschränkter Nutzbarkeit? Wenn dadurch die Wohnung tatsächlich unbewohnbar wird, ist das natürlich ein andere Fall. Das wäre vorher zu klären, soweit möglich.

    Leider haben es Bauarbeiten so an sich, das man man manchmal auch nicht so ganz genau bestimmen kann.

    Es ist wirklich eine Erleichterung den Mieterverein in so einer Sache als Unterstützung zu haben. Die konnten mir zeitnah einen Termin anbieten und mich direkt aufklären, dass ich bei der Sachlage Anspruch auf eine rechtzeitige, schriftliche Ankündigung und Erklärung der Baumassnahmen (wichtig!) habe. Der Vermieter muss bei Vorhaben (auch bei Instandhaltung!), die die Mietsache so erheblich beeinträchtigen, dem Mieter Gelegenheit bieten, sich auf die Situation einzustellen und sich ggf. eine Ersatzunterkunft zu beschaffen. Und Grace hat Recht, ich bin darüber hinaus rechtsschutzversichert über den Mieterverein.

    Zumindest scheinen Sie dir schon mal das mit den Essensgutscheinen ausgetrieben zu haben?:)

    Alles was der MV. dir so mitgeteilt hat ist meiner Meinung nach schon halbwegs richtig. Das du das alles rechtssicher verzögern kannst habe ich dir ürigens auch schon mitgeteilt, und das dir der MV. dabei helfen wird auch, ist ja auch Ok.

    Das ist doch gar nicht die Frage. Nur die Tatsache bleibt, nur weil dein Vermieter vieleicht eine Ars....... ist sollte es trotzdem in deinem Interesse liegen, das nötig Instandsetzungen in deiner Wohnung möglich werden.

    Ansonsten kann ich dir nur raten, wenn es ernst wird sich nicht auf die Anwälte vom MV. zu verlassen.

    ich jedenfalls finde die ganze Rangehensweise eine Frechheit

    Mag ja sein, trotzdem solltest du ruhig bleiben und dich darüber nicht allzu sehr aufregen. Wie gesagt, ich kenne deinen Fall natürlich nicht konkret, ich kann dir aber sagen, zum streiten gehören immer zwei.

    Weisst, ich bin froh dass es den Mieterverein gibt und mich als Laien vor so einer Willkür schützt,

    Auf diesen "Schutz" würde ich nicht allzuviel geben. Als erste Info und zur Orientierung ist das ja OK, aber wenn es ernst wird kann dir der Mieterverein evtl. auch mehr schaden als nutzen.

    die mir mal eben den Wohraum unter dem Po wegziehen möchte.

    ???? Wiso das? Wer will dir denn deinen Wohnraum nehmen? Ging es nicht eher darum das verhindert wird das dein Wohnraum über dir zusammenbricht, überspitzt gesagt?

    Ich weiss, der arme Vermieter der die untere Wohnung nicht zeitnah weitervermieten kann. Geschenkt.

    Ich weiss jetzt nicht was da mit deinem konkreten Fall zu tun hat, aber da dein Frage ja schon 11 Tage her ist wird wohl wieder mal nicht alles so heiß gegessen wie gekocht.

    ICH habe ja versucht die Sache zu regeln, ER ließ mich ja einfach stehen...

    Also nach dem was du bislang geschrieben hast, bewegt sich der Vermieter lediglich im Rahmen der Gesetzgebung. Wenigstens zur Zeit kann ich nicht erkennen das du dir größere Sorgen machen müsstest.

    Für mich ist es genauso einfach Zeugen zu holen, die mir bezeugen, dass die Sachen bei Einzug schon da waren...

    Wie schon gesagt, es kommt auf den konkreten Fall an, und Zeugen sind eh das Unzuverlässigste Beweismittel.

    Der Einzug geschah auch nicht bei ihm als Vermieter, sondern bei einem anderen. Wie gesagt, es gibt auch da kein Übergabeprotokoll.

    Aber vieleicht gibt es z.Bsp. ein Protokoll des Vormieter das dies oder das aussagt. Darüber kann man nur schwer spekulieren, ich kann nur zu bedenken geben, das man sich nicht unbdingt auf der sicheren Seite fühlen sollte, wenn man evtl. selbst eine paar"Leichen im Keller" hat.

    Wenn das nicht so ist, brauchst du dir ja auch keine Sorgen machen.

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