Kaution 7 Tage nach Vertragsunterzeichnung fällig - unwirksam?

  • Hi,

    ich möchte wegen eines Praktikums in einer fremden Stadt bei mir vorher unbekannten Vermietern ein WG-Zimmer befristet auf 3 Monate mieten. Im Mietvertrag steht folgendes:

    Zitat

    Der Zwischenmieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Sicherung der

    Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis eine Kaution in Höhe von EUR 600. Die

    Kaution ist spätestens bis zum siebten Tag nach Vertragsunterschreibung zu entrichten.

    Die Regelung bezüglich des Zeitpunkts der Kautionsfälligkeit dürfte nach § 550b Nr. 3 BGB unwirksam sein, oder? Der Mietzeitraum beginnt anfang März und ich denke bis zum 22.02. bekomme ich die Vertragsunterzeichnung nicht geschoben, ohne dass der Vermieter einen Rückzieher macht.

    Ich würde halt am liebsten Geld erst mit Schlüsselübergabe fließen lassen, da ich halt ein etwas mulmiges Gefühl habe. Auf der anderen Seite bin ich darauf angewiesen, schnell eine Wohnung zu finden. Wie würdet ihr vorgehen? Den Vermieter drauf hinweisen, dass die Klausel nicht rechtens ist? Der will aber vermutlich auch vorab irgendeine Sicherheit haben, damit er nicht mit leeren Händen dasteht. Was könnte ich da anbieten? Einfach unterzeichnen und dann die sieben Tage verstreichen lassen und auf den Vertrag i.V.m. dem geltenden Recht pochen? Finde ich irgendwie nicht nett.

    Viele Grüße

    Edit: Aufgrund fehlender Zeit habe ich die Wohnung auch nicht besichtigen können, was natürlich mein mulmiges Gefühl etwas mitbegründen sollte.

    Einmal editiert, zuletzt von Alexander S. (14. Februar 2018 um 15:09)

  • Wie würdet ihr vorgehen?

    Das vorher abklären. Ich denke aber mal das es heutzutage wohl auch grundsätzlich schwierig ist, etwas zu finden ohne vorherige Kaution. Davon abgesehen müsste der Vermieter oder du das Geld sowieso auf einem Mietkautionskonto anlegen.

    Ist halt die Frage wie wichtig dir die Wohnung/Zimmer ist, und ob der Vermieter das mitmacht.

  • Aufgrund fehlender Zeit habe ich die Wohnung auch nicht besichtigen können, was natürlich mein mulmiges Gefühl etwas mitbegründen sollte.

    :huh: Wie bitte, die Wohnung noch nicht besichtigt und Mietvertrag

    unterschreiben/unterschrieben mit vorheriger Kaution - Zahlung?

    Du hast aber Mut!^^ Sehr risikofreudig, oder zu viel Geld??

    Halte solche Vermieter nicht für seriös und wäre an deiner Stelle

    vorsichtig.



  • :huh: Wie bitte, die Wohnung noch nicht besichtigt und Mietvertrag

    unterschreiben/unterschrieben mit vorheriger Kaution - Zahlung?

    Du hast aber Mut!^^ Sehr risikofreudig, oder zu viel Geld??

    Halte solche Vermieter nicht für seriös und wäre an deiner Stelle

    vorsichtig.

    Deshalb suche ich ja gerade nach einer anderen Lösung :D Zu viel Geld habe ich als Student sicher nicht und den Überschuss aus dem Praktikantengehalt möchte ich sicher nicht an Betrüger verbraten :)

  • Halte solche Vermieter nicht für seriös und wäre an deiner Stelle

    vorsichtig.

    Na ja, das wir von Vermieterseite wohl auf gegenseitigkeit beruhen. Der Vermieter wird ihn ja nicht an einer Besichtigung gehindert haben, so wie ich das verstanden habe.

    Das das beiderseitig keine dollen Voraussetzungen für einen MV. sind ist klar, andererseits geht es ja aber wohl auch nur um ein Zimmer für 3 Monate. Der Schaden hält sich also selbst im schlimmsten Fall noch wenigstens in Grenzen.

  • Deshalb suche ich ja gerade nach einer anderen Lösung Zu viel Geld habe ich als Student sicher nicht und den Überschuss aus dem Praktikantengehalt möchte ich sicher nicht an Betrüger verbraten

    Hast du mal versucht im Internet über den Vermieter etwas zu finden?

    Wenn da was los war, findet man auch was. Das Internet vergisst nichts.

    Ein schlechter Ruf hat immer etwas Klebstoff. Name und Straße bei

    Google mal eingeben. Auch mal das "Tor" benutzen und in Tiefe gehen.

    Hat schon manch eine Überraschung hervor gezaubert.:)



  • Grace: Was meinst du mit "das Tor benutzen und in Tiefe gehen"? Ich habe die Adresse der Wohnung mit Google StreetView überprüft. Die Außenbilder vom Gebäude stimmen überein. Aber da die Innenbilder alle keine Sicht aus dem Fenster erkennen lassen, müssen die nicht mal zwangsweise aus der Wohnung stammen. Den Vermieter habe ich mittels Google überprüft. Gibt genau null Bewertungen oder Erfahrungsberichte, ist aber auch nur bei branchenbuch.meinestadt.de gelistet. Laut Homepage handelt es sich um ein Zwei-Personen-Familiennternehmen, die insgesamt 12 Wohnungen vermieten. Mehr als die Vornamen stehen dort aber auch nicht, den Nachnamen habe ich aus der Anzeige bzw. von branchenbuch.meinestadt.de.

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