Hi,
ich möchte wegen eines Praktikums in einer fremden Stadt bei mir vorher unbekannten Vermietern ein WG-Zimmer befristet auf 3 Monate mieten. Im Mietvertrag steht folgendes:
ZitatDer Zwischenmieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Sicherung der
Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis eine Kaution in Höhe von EUR 600. Die
Kaution ist spätestens bis zum siebten Tag nach Vertragsunterschreibung zu entrichten.
Die Regelung bezüglich des Zeitpunkts der Kautionsfälligkeit dürfte nach § 550b Nr. 3 BGB unwirksam sein, oder? Der Mietzeitraum beginnt anfang März und ich denke bis zum 22.02. bekomme ich die Vertragsunterzeichnung nicht geschoben, ohne dass der Vermieter einen Rückzieher macht.
Ich würde halt am liebsten Geld erst mit Schlüsselübergabe fließen lassen, da ich halt ein etwas mulmiges Gefühl habe. Auf der anderen Seite bin ich darauf angewiesen, schnell eine Wohnung zu finden. Wie würdet ihr vorgehen? Den Vermieter drauf hinweisen, dass die Klausel nicht rechtens ist? Der will aber vermutlich auch vorab irgendeine Sicherheit haben, damit er nicht mit leeren Händen dasteht. Was könnte ich da anbieten? Einfach unterzeichnen und dann die sieben Tage verstreichen lassen und auf den Vertrag i.V.m. dem geltenden Recht pochen? Finde ich irgendwie nicht nett.
Viele Grüße
Edit: Aufgrund fehlender Zeit habe ich die Wohnung auch nicht besichtigen können, was natürlich mein mulmiges Gefühl etwas mitbegründen sollte.